Abrechnung über die 130% Regelung

Grundsätzlich hat der Geschädigte das Wirtschaftlichkeitsgebot einzuhalten. Davon hat der BGH jedoch eine Ausnahme gemacht. Mit dem Urteil vom 15.10.1991 hat der BGH den Ersatz von Reparaturkosten bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeuges zuerkannt (BGHZ 115, 364 = NJW 1992, 302). Voraussetzung ist, dass ein besonderes Integritätsinteresse an der Wiederherstellung des vertrauten Fahrzeuges bestand. weiterlesen


Abschleppkosten

Nach der grundlegenden Entscheidung des OLG Köln (in VersR 1992, 719) steht dem unfallgeschädigten Kfz-Eigentümer Ersatz der Abschleppkosten von der Unfallstelle zur nächstgelegenen Vertragswerkstatt zu, wenn das Unfallfahrzeug aufgrund des Unfalles nicht fahrbereit ist ( so auch: AG Wiesbaden ZfS 1994, 87) . weiterlesen


Anscheinsbeweis

Häufig ist in Urteilen vom Anscheinsbeweis die Rede. Vielfach wird er auch als Beweis des ersten Anscheins bezeichnet oder lateinisch Prima-facie-Beweis genannt. Grundsätzlich ist der Anscheinsbeweis eine Methode der mittelbaren Beweisführung. Der Anscheinsbeweis erlaubt, dass aus Erfahrungsgrundsätzen Schlüsse auf das Verschulden gezogen werden können. weiterlesen


Auslandsschaden

Ein Unfall im Ausland ist immer ärgerlich. Je nach Urlaubsland sind Besonderheiten zu beachten: Bei einem Unfall in osteuropäischen EU-Staaten muss immer die Polizei eingeschaltet werden, sonst gibt es bei der Ausreise Probleme. Ist das Fahrzeug beschädigt, können Touristen die Länder ohne eine polizeiliche Bescheinigung über die Unfallbeteiligung nicht verlassen. weiterlesen


Bagatellschaden

Häufig wird die Erforderlichkeit der Einholung eines Kfz-Sachverständigengutachtens an der Bagatellschadensgrenze festgemacht. Ein Kfz-Schadensgutachten ist nur dann entbehrlich und wird von dem Schädiger und dessen Kfz-Versicherung nicht erstattet, wenn ein eindeutiger Bagatellschaden vorliegt. weiterlesen


Besitzbescheinigung nach 130%-Abrechnung

Häufig muss der geschädigte Kfz-Eigentümer den Schadensgutachter noch mit Sachverständigenaufhaben beauftragen, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Gutachtenerstellung stehen, aber im Zusammenhang mit der Schadensregulierung. Dazu gehört es dann auch, eine sog. Besitzbescheinigung nach einer 130%-Abrechnung zu erstellen. weiterlesen


Beweiskräftige Schadensbilder

Das Schadensgutachten muss natürlich auch mit beweiskräftigen Schadensbildern versehen sein (vgl. Ulrich DS 2008, 29, 212 f), damit später bei der Schadensregulierung nicht Streit über den Umfang der Unfallschäden entstehen kann. weiterlesen


Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof in Zivilsachen ist die höchste Instanz in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Auch vorher gab es bereits höchstrichterliche Rechtsprechung des Reichsgerichtes in Zivilsachen. Bedeutend für den Schadensersatz ist die Rechtsprechung des Reichsgerichtes (RG) über die Erforderlichkeit im Sinne des § 249 BGB. Was unter erforderlich i.S.d. § 249 BGB zu verstehen ist, hat bereits das RG im Jahre 1929 entschieden. weiterlesen


Dispositionsfreiheit

Bei der sich aus § 249 BGB ergebenden Dispositionsfreiheit handelt es sich um die Entscheidungsfreiheit des Geschädigten über die beiden Wege der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, der vor dem Unfall bestanden hat, und über die freie Wahl der Mittel zur Schadensbehebung. Dem Geschädigten stehen nämlich im Allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung, nämlich einerseits die Reparatur des Unfallfahrzeuges und andererseits die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges. weiterlesen


Dolmetscherkosten

Zu den Unfall-Nebenkosten können auch die Dolmetscherkosten gehören. Das sind die Kosten, die ein von einem Kfz-Unfallschaden betroffener, der deutschen Sprache nicht mächtiger Ausländer aufwenden muss, um gegenüber dem Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen. weiterlesen


Ersatzteilpreisaufschläge (UPE-Aufschläge)

Wird in den Fachwerkstätten üblicherweise ein prozentualer Aufschlag auf die vom Hersteller empfohlenen Ersatzteilpreise vorgenommen, so ist dieser vom Schadensgutachter in das von ihm zu erstellende Sachverständigengutachten als sog. UPE-Aufschlag oder Ersatzteilpreisaufschlag aufzunehmen. Dieser Ersatzteilpreisaufschlag ist auch bei fiktiver Schadensabrechnung zu erstatten. Entscheidend ist nämlich, welche Aufwendungen der Geschädigte hat, wenn er sein unfallbeschädigtes Fahrzeug in der markengebundenen Fachwerkstatt reparieren lässt. weiterlesen


Fiktive Abrechnung

Nach einem unverschuldeten Unfall wünschen Sie sich, dass der Schaden statt Reparatur durch Bargeld abgegolten wird, weil die Beule Sie nicht stört oder weil Sie das Geld anderweitig verwenden möchten? weiterlesen


Fiktive Schadensabrechnung

Gemäß § 249 BGB ist im Wege des Schadensersatzes der Zustand wiederherzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Bei einem Schadensersatzanspruch aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalles bedeutet das, dass der geschädigte Kfz-Eigentümer den Zustand verlangen kann, der vor dem Unfallereignis bestanden hat. Beruht das schädigende Ereignis nämlich in der Beschädigung einer Sache, so kann der Geschädigte statt der Wiederherstellung in Natur den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag gem. § 249 Abs. 2 BGB verlangen. weiterlesen


Freie Gutachterwahl

Es ist eigentlich eine schadensersatzrechtliche Banalität, dass der Geschädigte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zur Feststellung und Beweissicherung seiner Unfallschäden und zur Feststellung der Schadenshöhe ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben darf. Dieses Recht hat er wegen der Waffengleichheit sogar, wenn der eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherer seinerseits ein Gutachten in Auftrag gibt. weiterlesen


Gesamtschuldner

Gerade bei Urteilen, die nach Verkehrsunfällen dem Geschädigten Restschadensersatz zusprechen, liest man häufig das Wort „Gesamtschuldner“ oder „gesamtschuldnerisch“. In diesem Zusammenhang sind dann Fahrer, Halter und die Kfz-Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeuges gemeinsam verklagt worden. weiterlesen


Haftpflichtversicherung

Jedes zugelassene Fahrzeug muss laut deutscher Rechtsprechung haftpflichtversichert sein. Hat ein Verkehrsteilnehmer nicht aufgepasst und verursacht einen Schaden, spricht man von einem Haftpflichtschaden, der den Schädiger zu einer Schadenersatzleistung verpflichtet, wenn die gesetzlichen Grundlagen dies ausreichend begründen. weiterlesen


HIS Datei

Die sogenannte „schwarze Liste“ der Versicherungen war bis jetzt Tabu für die Konsumenten. Eine Selbstauskunft ist für jeden möglich und einmal im Jahr kostenlos. Wie die Selbstbeauskunftung vor sich geht, erfahren Sie auf der Webseite der Informa GmbH, die die Anträge entgegennimmt . weiterlesen


Integritätsinteresse

Im Schadensersatzrecht gilt grundsätzlich das Wirtschaftlichkeitsgebot. Das bedeutet nach der Rechtsprechung des BGH, dass der geschädigte Eigentümer grundsätzlich bei mehreren ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zum Schadensausgleich die mit dem geringeren Aufwand wählen muss (BGHZ 115, 364, 368 = VersR 1992, 61, 62; BGHZ 115, 375, 378 = VersR 1992, 64, 65; BGH VersR 1985, 593; BGH VersR 1992, 457; BGH VersR 1992, 710). weiterlesen


Konkrete Schadensabrechnung

Grundsätzlich stehen dem geschädigten Kfz-Eigentümer zwei Wege der Naturalrestitution zu Verfügung, nämlich die Reparatur des Unfallfahrzeuges oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges. Dabei ist der Geschädigte der „Herr des Wiederherstellungsgeschehens“ und bleibt dies auch im Spannungsverhältnis, das durch den Interessengegensatz zwischen ihm und dem Schädiger bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung besteht (BGHZ 154, 395). Diese Stellung des Geschädigten findet Ausdruck in der sich aus § 249 Absatz 2 Satz 1 BGB ergebenden Ersetzungsbefugnis und der grundsätzlich freien Wahl der Mittel zur Schadensbehebung. weiterlesen


Kosten der Gegenüberstellung

Ebenso wie die Kosten der Reparaturbestätigung sind auch die Kosten der durch die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung veranlassten Fahrzeuggegenüberstellung erstattungspflichtig. Gerade wenn die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung die Gegenüberstellung der der am Unfall beteiligten Fahrzeuge fordert, weil sie bestreitet, dass das bei ihr haftpflichtversicherte Fahrzeug überhaupt an dem Unfall beteiligt gewesen sei, ist der geschädigte Kfz-Eigentümer berechtigt, seinen Schadensgutachter zu der Gegenüberstellung der Fahrzeuge hinzuzuziehen. weiterlesen


Kosten der Reparaturbestätigung

Wenn der Geschädigte bei der Geltendmachung der Nutzungsausfallentschädigung bei Abrechnung seines Unfallschadens seinen Schadensgutachter beauftragt, um eine Reparaturbescheinigung über das ausreparierte Fahrzeug zu erstellen, so sind auch diese Kosten der Nachbesichtigung durch den Schadensgutachter von dem Schädiger oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung als unmittelbare Folge des Unfallgeschehens zu erstatten (AG Essen Urt. v. 5.7.1994 – 12 C 317/94 -; AG Bochum Urt. v. 23.10.1996 – 66 C 363/96 -; LG Essen Urt. v. 27.5.2005 – 13 S 115/05 – BeckRS 2006, 06681). weiterlesen


Kosten des Sachverständigengutachtens

Mit dem grundlegenden Urteil des VI. Zivilsenates vom 30.11.2004 (BGH NJW 2005, 356 f = BGH DS 2005, 108 f.) hat der BGH die Frage, ob die Kosten eines Kfz-Sachverständigengutachtens zum erforderlichen Herstellungsaufwand gehören und vom Schädiger zu ersetzen sind, und ob auch die Schadenshöhe bei der Bemessung des Sachverständigenhonorars zu berücksichtigen ist, klar beantwortet: weiterlesen


Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag heißt im BGB § 650 „Kostenanschlag“. Wenn die Versicherung im Schadensfall nach einem nicht selbst verursachten Unfall einen Kostenvoranschlag zur Schadensbezifferung von Ihnen haben möchte, sollten Sie sich hüten, diesem Wunsch zu entsprechen. Sonst liefern Sie der gegnerischen Versicherung eine Steilvorlage, die er auf eine ihr genehme Art und Weise nutzen und ausnutzen kann. weiterlesen


Mietwagenkosten

Die Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten ist in letzter Zeit unüberschaubar geworden, nachdem der für Schadensersatz zuständige VI. Zivilsenat eine Korrektur der ausufernden Tarife der Autovermieter vornehmen musste. Zur Korrektur hat der BGH auf die Grundsätze des Schadensersatzrechtes zurückgegriffen. Danach kann der unfallgeschädigte Kfz-Eigentümer von dem Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung Ersatz des Unfallschadens gem. § 249 ff BGB verlangen. weiterlesen


Nachbesichtigungsrecht

Immer wieder beanspruchen die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen ein Nachbesichtigungsrecht. Sie behaupten, ohne eine Anspruchsgrundlage im Gesetz angeben zu können, der Kfz-Haftpflichtversicherer habe dieses Recht. Diese von den Kfz-Versicherungen geäußerte Rechtsauffassung ist falsch. Weder im BGB noch aus dem VVG noch aus der Rechtsprechung ergibt sich ein generelles Nachbesichtigungsrecht zugunsten der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen. weiterlesen


Nutzungsausfall

Bei einem Unfall büßt der Fahrzeughalter nicht nur sein vorher einwandfreies Auto ein, sondern er muss auch auf die gewohnte Nutzung seines Fahrzeugs verzichten. Aus diesem Grund besteht Anspruch auf die ersatzweise Wiederherstellung der gewohnten Mobilität. Die geschädigte Person kann einen Leihwagen mieten, oder er kann sich für den Nutzungsausfall entschädigen lassen. weiterlesen


Partnerwerkstatt

Viele Versicherungen schließen Verträge mit Reparaturwerkstätten ab, die sie fortan als ihre „Vertrauenswerkstatt“ oder „Partnerwerkstatt“ bezeichnen und Geschädigten aufs Auge zu drücken versuchen. weiterlesen


Quotenvorrecht

Wer kennt es schon – aber wer es nicht kennt, verschenkt Geld. weiterlesen


Rechtsanwaltskosten

Über die Kostenbelastung für die prozessuale Vertretung im Schadensersatzprozess entscheiden der Prozessausgang und die einschlägigen Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO). Entscheidender ist die Kostentragungspflicht des außergerichtlich oder vorgerichtlich vom Geschädigten zur Schadensregulierung eingeschalteten Rechtsanwaltes. weiterlesen


Rechtsschutzanfragekosten – ersatzfähiger Schaden des Unfallopfers?

Häufig erstatten die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen , obwohl ihre Einstandspflicht zu 100% gegeben ist, nur einen Teil der dem Geschädigten zustehenden Schadenspositionen. Will der Geschädigte bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht selbst dazuzahlen, wozu er nicht verpflichtet ist, ist der Geschädigte gezwungen, die restlichen, nicht regulierten Schäden, die er nicht bereit ist selbst zu tragen, bei dem zuständigen Gericht einzuklagen. weiterlesen


Reparaturkosten

Höchstgrenzen bei der Reparatur eines Unfallwagens, die berücksichtigt werden müssen, sowie unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten machen die Berechnung zu einer Wissenschaft. weiterlesen


Reparaturkosten mit Urteilen belegt

Sofern bei einem durch einen Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeug kein Totalschaden eingetreten ist, kann der geschädigte Fahrzeugeigentümer der Ersatz der zur Wiederherstellung des vor dem Unfall bestandenen Zustandes verlangen. Unter notwendige Reparaturkosten sind die zur Wiederherstellung erforderlichen, schadensadäquaten Aufwendungen im Sinne des § 249 BGB zu verstehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für notwendig erachtet (vgl. BGHZ 154, 395; BGHZ 155, 1). Dabei ist der Geschädigte Herr des Restitutionsanspruches. weiterlesen


Reparaturzeit

In dem Schadensgutachten hat der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige die voraussichtliche Reparaturzeit im Reparaturfall oder den Wiederbeschaffungszeitraum im Totalschadensfall anzugeben. Für diesen Zeitraum kann nämlich der geschädigte Kfz-Eigentümer einen Ersatzwagen anmieten oder Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen. In dem grundlegenden Urteil vom 15.7.2003 (NJW 2003, 3480) hat der BGH ausgeführt, dass der Geschädigte nur für die erforderliche Dauer der Reparatur Ersatz der Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges beanspruchen kann. weiterlesen


Restkraftstoff

Angaben zum Tankinhalt des total beschädigten Unfallfahrzeuges

Im Falle des Totalschadens hat der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige in dem Schadensgutachten auch Angaben zum Resttankinhalt zu machen. weiterlesen


Restwert

Der Restwert ist ziemlich genau das, was ihr Name besagt: der Wert eines beschädigten Fahrzeugs nach einem Unfall. Dieser Wert ist keine objektive Größe, weil es viele Faktoren gibt, die ihn beeinflussen. Die Schätzung unterliegt bis zu einem gewissen Grad der Sichtweise und dem Urteil des Schätzenden – und genau damit fangen die Probleme an. weiterlesen


Sachverständigengutachten

Das vom geschädigten Kfz-Eigentümer nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten hat eine doppelte Funktion, nämlich die voraussichtliche Höhe der Reparaturkosten bzw. die Wiederbeschaffungskosten zu ermitteln und gleichzeitig beweiskräftige, von der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung zu akzeptierende Unterlagen für die Anspruchs- und Rechtsverfolgung zu sichern. Schon von daher ist es ein legitimes Bedürfnis des Geschädigten, seine Beweise zu sichern, weil es für ihn als Laien von vornherein schlecht abschätzbar ist, welche Einwendungen von der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung erhoben werden. weiterlesen


Sachverständigenverfahren

Besteht zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer Meinungsverschiedenheit über die Höhe des Kasko-Schadens oder der zu leistenden Entschädigung, entscheidet gem. § 14 AKB, heute nach der Neuordnung der AKB, unter A.2.17 u. L.1.3. ein Sachverständigen-Ausschuss. weiterlesen


Sachverständigenvertrag

Der Vertrag zwischen dem geschädigten Kfz-Eigentümer und dem Kfz-Sachverständigen zur Erstellung des Kfz-Schadensgutachtens ist ein Werkvertrag gem. der §§ 631 ff. BGB. Dies hat der X. Zivilsenat des BGH in seinem Leitsatz zu dem jüngsten Honorar-Urteil vom 4.4.2006 – X ZR 122/05 – (veröffentlicht in DS 2006, 278) entschieden (vgl. auch: BGHZ 127, 378, 384 = NJW 1995, 392; BGH DS 2007, 144 m. Anm. Wortmann) . Aufgrund dieses Vertrages ist der beauftragte Sachverständige auf der einen Seite verpflichtet, nach Gesetzeslage und der Rechtsprechung das Gutachten über die Höhe eines Kraftfahrzeugunfallschadens zu erstellen, andererseits hat er Anspruch auf angemessenen Werklohn, also Honorar, gem. § 632 BGB (vgl. Wortmann DS 2009, 253 ff.). weiterlesen


Schadensregulierung

Die Goldene Regel

Die Schadensregulierung nach einem unverschuldeten Unfall gestaltet sich für den Geschädigten allzu oft wie ein Hürdenlauf. Kein Wunder: ihm gegenüber steht eine große Versicherung, die mit aller Macht und versierten Fachleuten im Rücken versucht, so wenig Geld in eine Schadensregulierung zu stecken, wie es nur möglich ist. Es ist ein Kampf zwischen David und Goliath, wobei David, der Geschädigte, ohne Hilfe auf ziemlich verlorenem Posten steht. weiterlesen


Schadensregulierungszeit

Nach einem unverschuldetem Unfall ist Ihr Anspruch auf Schadenersatz bzw. auf eine die Schadensregulierung sofort fällig – das heißt: direkt ab dem Zeitpunkt der Rechtsverletzung (=des Unfalls). Das besagt § 249 Abs.2.S.1 des BGB. weiterlesen


Stellungnahmekosten des Sachverständigen

Häufig kürzen die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen die im Schadens-gutachten aufgeführten Schadenspositionen, das der Geschädigte der Versicherung zwecks Schadensregulierung eingesandt hat. Der Geschädigte ist häufig technischer Laie, zumal man nicht jeden Tag einen Unfall erleidet. weiterlesen


Totalschaden

Ein Totalschaden ist zwar immer ein Schaden, aber nicht immer haben wir es nachher mit einem irreparabel beschädigten und endgültig fahruntüchtig gewordenen Fahrzeug zu tun. Versicherungstechnisch und für die Schadensabwicklung bezeichnet das Wort „Totalschaden“ drei unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten nach einem Unfall. weiterlesen


Umbaukosten

Im Falle eines Totalschadens stellt sich häufig die Frage nach dem Umbau von Sondereinbauten im beschädigten Kraftfahrzeug. Insbesondere durch den Einbau hochwertiger Audio- und Videoanlagen sowie von fest installierten Navigationsgeräten rückt das Thema vermehrt in den Vordergrund. Hochwertige Audiobauteile oder fest installierte Navigationsgeräte, die durch den Unfall nicht beschädigt und daher zur Weiterverwendung geeignet sind, werden im Falle eines Totalschadens von dem Kfz-Sachverständigen nicht in die Bewertung für die Wiederbeschaffung und / oder des Restwertes einbezogen, da der Geschädigte in das Unfallersatzfahrzeug eingebaut wissen will. weiterlesen


Unkostenpauschale

Die Schadensersatzpflicht des Schädigers und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch Folgekosten, die ursächlich mit dem Schadensereignis Verkehrsunfall in Zusammenhang stehen. weiterlesen


Unterlassungsanspruch des Sachverständigen

Dem Sachverständigen stehen Unterlassungsansprüche gegen den Störer dann zu, wenn in sein Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingegriffen wird und wenn das ihm zustehende Urheber- und Nutzungsrecht rechtswidrig verletzt wird. weiterlesen


Unzulässige Kritik am Sachverständigen

Der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung ist es nicht gestattet, Kritik gegenüber dem Sachverständigen zu üben, der berechtigterweise nach Schadenshöhe und nicht, wie von der Versicherung gewünscht, nach Zeitaufwand abrechnet. weiterlesen


Urheberrecht

Mit dem sogenannten Urheberrechtsurteil des I. Zivilsenates vom 29.4.2010 – I ZR 68/08 - hat der BGH den jahrelang währenden Streit um die Nutzungsrechte an den Schadensbildern im vom Geschädigten in Auftrag gegebenen Kfz-Schadensgutachten beendet. Der Sachverständige, der im Rahmen der Begutachtung und zur Dokumentation der Schäden die Lichtbilder fertigt und dem Gutachten beifügt, ist Urheber dieser Schadenslichtbilder. weiterlesen


Verbringungskosten

Der Unfallgeschädigte hat auch Anspruch auf Ersatz der im Schadensgutachten aufgeführten Verbringungskosten. Für das Schadensgutachten hat der von dem Geschädigten beauftragte Sachverständige auch die Verbringungskosten für die Überführungstransporte von der Werkstatt zu dem Lackierbetrieb zu ermitteln und im Gutachten anzugeben, wenn die örtlichen Fachwerkstätten, wie häufig anzutreffen, nicht über eigene angegliederte Lackierereien verfügen. weiterlesen


Vertrag zwischen Geschädigtem und Sachverständigem

Ein Vertrag, nach dem ein Sachverständiger ein Gutachten über die Höhe eines Kraftfahrzeugunfallschadens zu erstellen hat, ist ein Werkvertrag gem. §§ 631 ff. BGB (so der Leitsatz 1 des grundlegenden Sachverständigenhonorar-Urteils des BGH vom 4.4.2006 – X ZR 122/05 - = BGH DS 2005, 278). Nach dem Werkvertrag hat der Sachverständige das Gutachten zu erstellen und er hat seinerseits einen Honoraranspruch gegenüber dem Besteller. Für die Bemessung des Honoraranspruchs des Sachverständigen ist in erster Linie der Inhalt des Werkvertrages und der darin getroffenen Vereinbarung maßgeblich, wobei nach § 632 BGB – in dieser Reihenfolge – ihre tatsächliche Absprache, eine eventuell vorliegende Taxe oder die übliche Vergütung den Inhalt der Vereinbarung bestimmen. weiterlesen


Wertminderung

Für die Berechnung der Wertminderung gibt es zwar viele Formeln und Tabellen, allerdings ergeben sie lediglich einen auf geschätzten Reparaturkosten beruhenden Annäherungswert. Eine exakte Berechnung im Einzelfall setzt genaue Marktkenntnisse voraus. Mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betonen, dass die genaue Einschätzung der Wertminderung die Aufgabe eines erfahrenen Kfz-Sachverständigen sein sollte. weiterlesen


Wiederbeschaffungsaufwand

Der Wiederbeschaffungsaufwand ist der Betrag, der nach einem unverschuldeten Autounfall der geschädigten Person zusteht. Die Höhe des Wiederbeschaffungsaufwands wird ermittelt, indem man vom Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs den Restwert des Fahrzeugs abzieht.
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Wiederbeschaffungswert

Für den Wiederbeschaffungswert eines unfallbeschädigten gebrauchten Kraftfahrzeugs ist derjenige Preis ausschlaggebend, den ein Geschädigter zahlen muss, wenn er von einem seriösen Händler ein dem Unfallfahrzeug vergleichbares Ersatzfahrzeug nach gründlicher technischer Überprüfung – unter Umständen mit Werkstattgarantie – erwerben will. weiterlesen


Wiederbeschaffungszeit

Unter Wiederbeschaffungszeit wird die Zeitspanne verstanden, die nach einem Totalschaden notwendig ist, um ein mit dem verunfallten Fahrzeug in Art und Güte vergleichbares Fahrzeug zu beschaffen. In der Regel geht man von 14 Tagen aus. weiterlesen


Wirtschaftlichkeitsgebot

Grundsätzlich ist der Geschädigte in der Wahl der Schadensbeseitigungsmittel völlig frei. Das ergibt sich aus der aus §249 BGB fließenden Dispositionsfreiheit. Allerdings hat der Geschädigte auch das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Das bedeutet, dass der Geschädigte, wenn er mehrere Möglichkeiten der Schadensbehebung zur Verfügung hat, diejenige mit dem geringeren Aufwand zu wählen hat. weiterlesen





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