Quotenvorrecht

Wer kennt es schon – aber wer es nicht kennt, verschenkt Geld.

Das Quotenvorrecht ist dann relevant für Sie, wenn zwei Bedingungen zutreffen:

Aus dieser Situation erwächst ein zweifacher Schadenersatzanspruch bestehend aus folgenden Komponenten:

Der gegnerische Anteil am Unfallschaden
Sie haben einen Schadenersatzanspruch, nämlich in Bezug auf denjenigen Anteil des Schadens, der von Ihrem Unfallgegner verursacht wurde. Diesen Schadenersatz-Anteil trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Ihr eigener Anteil am Unfallschaden
Für den Anteil am Schaden kommt Ihre Vollkasko-Versicherung auf.

Welche Versicherung sollte nun den Schaden regulieren?

Die falsche Antwort lautet: „Meine Kaskoversicherung, dafür zahle ich schließlich“.

Die richtige Antwort lautet: Es sollte kombiniert und gleichzeitig abgerechnet werden, je nach Quote der Unfallbeteiligung sowohl über die Kaskoversicherung als auch über die Haftpflichtversicherung des Gegners.

Der Unterschied zwischen richtig und falsch lässt sich im konkreten Fall als diejenige Summe errechnen, die Sie bei der falschen Vorgangsweise verschenken.

Die Details sind so kompliziert, dass die Abwicklung eines solchen Schadens unbedingt in die Hände eines versierten Fachanwalts gehört




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