2. Deutscher Autorechtstag

Am 19. und 20. März 2009 fand der 2. Deutsche Autorechtstag statt. Veranstaltet wurde er gemeinsam vom ADAC, dem Bundesverband Freier Kfz-Händler (BVfK),das Institut IWW sowie das KFZ-Gewerbe.

Die Referentenliste war hochkarätig: BGH-Richter Dr. Schmidt-Räntsch, Prof. Dr. Ansgar Staudinger von der Universität Bielefeld, Dr. Reiner Münker von der Wettbewerbszentrale,Rechtsanwalt Dr. Kurt Reinking, M.Sippel vom ADAC. Die Experten diskutierten Fragen zum Autokaufrecht und Leasing sowie die Auswirkungen der wettbewerbsrechtlichen Gleichstellung von Fahrzeugen aus der EU mit deutschen Fahrzeugen.. Sie setzten sich außerdem mit Fragen der neuen Grenz- und Toleranzwerte bei Leistungs- und Verbrauchsangaben auseinander. Diese Themen sind hochaktuell für jeden, der nach einem Unfall ein neues Auto kaufen will - oder muss, weil sein Unfallwagen zum Totalschaden erklärt wurde.

Brennpunkt Autokaufrecht
Der Bundesverband für Kfz-Händler betreibt Lobbying, um eine Verlagerung der Risiken beim Gebrauchtwagenkauf zu den Kunden hin zu erreichen. Die Begründung: Je älter ein Fahrzeug ist und je mehr Vorbesitzer es hatte, umso ungewisser ist seine Vorgeschichte und sein technischer Zustand.

Wir finden dieses Argument an den Haaren herbeigezogen. Der Käufer geht zum Fachhändler, weil er von ihm Fachwissen und somit eine zuverlässige Beurteilung des Gebrauchtwagens erwartet. Und dies zu Recht - schließlich zahlt der Kunde auch mehr, als auf dem privaten Markt.

Der BVfK klagt über „Schmuddelhändler“, die der Branche schaden. Die richtige Lösung wäre, sich durch praktizierte Fachkompetenz abzugrenzen, und nicht durch das Abwälzen des Risikos auf die Kunden. Bei Unklarheiten sollte der Einkäufer auch einfach mal auf das Auto verzichten.
Das OLG Celle (NJW-RR 2008, 1635) hatte zu entscheiden ob eine Leckage der Kraftstoffzuleitung im Motorraum als normaler Verschleiß oder Mangel einzustufen ist. Das OLG urteilte und befand, dass es sich bei diesem Schaden um einen Mangel handelt. Der BVfK Verband kommentierte das Urteil als Ausreißer. Diese Einstellung ist mit Sicherheit nicht Verbraucherfreundlich und vor allem kann man mit dieser Argumentation kein Vertrauen aufbauen.

Brennpunkt Autoleasing
Viele Leasingverträge wurden auf Teilamortisations-Basis abgeschlossen. Bei diesem Leasing-Modell ist die Rate niedrig, der Restwert hingegen hoch. Der Leasinggeber verpflichtet die Autohäuser, den Wagen nach Ablauf der Grundmietzeit zurückzunehmen. Große Wagen mit einem riesigen Restwert kommen zurück, zu erstattende Beträge im fünfstelligen Bereich sind da keine Seltenheit. Die Händler versuchen wiederum, wenigstens einen Teil der Kosten den Kunden aufzubürden. So kommt es dazu, dass jeder kleine Kratzer am Auto gleich mit 500 Euro in Rechnung gestellt wird.

Hier fehlen Standards für den altersgemäßen Durchschnittszustand eines Leasing-Fahrzeugs bei Rückgabe. Dr. Reinking fordert hierzu genauere Zustanddefinitionen. Die Problematik ist ähnlich wie bei den Renovierungspflichten eines Wohnungsmieters beim Auszug, mit der sich der BGH zu beschäftigen hatte. Das Urteil wird vermutlich auch Signalwirkung für das Leasing-Thema haben.

Brennpunkt Wettbewerbsrecht
Der Bundesverband der Kfz-Händler möchte Fahrzeuge aus dem EU-Raum deutschen Autos gleichgestellt, und nicht als minderwertig eingestuft wissen. Hier ist die Unfallzeitung einer Meinung mit dem Verband. Es gibt keinen Grund, einen ursprünglich etwa für den dänischen Markt bestimmten Wagen mit oft hochwertigerer Ausstattung beim Wiederverkauf als minderwertig bewerten zu müssen.

Brennpunkt Grenz- und Toleranzwerte bei Leistungs- und Verbrauchsangeben
Hält der Neuwagen, was seine Papiere versprechen? Der ADAC vertritt die Meinung, dass eine 3%-ige Abweichung von einem angegebenen Normwert als Sachmangel zu gelten hat, ab 5% handelt es sich sogar um einen erheblichen Sachmangel.

Für eine zuverlässige Überprüfung der Leistungs- und Verbrauchsangaben der Hersteller sind die Bord-Instrumente ungeeignet. Hier müssen aufwändige Messverfahren und -methoden eingesetzt werden. Die Kosten schrecken die Konsumenten verständlicherweise ab.

Fazit der Unfallzeitung:

Der noch junge Verband BVfK mit 800 Mitgliedern, beansprucht für sich die Führungsrolle im freien Kfz-Handel. Um das nicht vollmundig stehen zu lassen, müssen diese Worte mit Taten angereichert werden. Der Focus für die Zukunft des Verbandes sollte in erster Linie Lobbying für den Verbraucher sein. Das schafft Vertrauen und zufriedene Kunden.

Wir sind gespannt auf die Umsetzung und berichten über weitere Aktivitäten.

RobGal
Fotos: © Unfallzeitung.de

Von RobGal am 25. März 2009, 13:19 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 29. Oktober 2009, 20:19 Uhr
Themen: Verbände | Verkehrsrecht



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