3. Deutscher Autorechtstag
Unfall oder Bagatelle? Fein lackiert ist halb verkauft
Unfallfreiheit ist ein kräftiges Verkaufsargument für den Gebrauchtwagenhändler und eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Konsumenten. Entsprechend heiß ist das Thema: wo liegt die Grenze zwischen Unfall und Bagatellschaden?
Kein Wunder, dass an der Grenze zwischen Unfall und Bagatellschaden gerne herumdiskutiert wird. Denn einen Bagatellschaden muss der Autoverkäufer dem Käufer gegenüber nicht als Unfallschaden offenbaren – so will es das Gesetz:
Umstände vorliegen, im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als „Bagatellschäden“ gekommen ist.
Lobbying der Händler
Eines kann das Gesetz jedoch nicht: Bis ins kleinste technische Detail die Kriterien für die Grenzziehung zwischen Bagatelle und Unfallschaden bestimmen. Damit diese Grenze möglichst hoch gesetzt wird, betreiben die Autoverkäufer gerne Lobbying. Vorige Woche bekam der Bundesverband Freier Kfz-Händler (BVFK) Schützenhilfe von Wolfgang Ball, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, beim 3. Deutschen Autorechtstag. Ball sprach folgendes Machwort:
Freibrief fürs Verschweigen
Wenn dem so ist, müssen ausgebesserte Lackschäden nicht mehr Gegenstand des Verkaufsgeprächs und erst recht nicht Bestandteil des Kaufvertrags sein. Entdeckt der Kaufinteressent dennoch Spuren einer Neulackierung, kann der Verkäufer gefahrlos behaupten: „Es war nur ein Kratzer“, selbst dann, wenn das ganze Fahrzeug vollständig neu lackiert wurde. Unter einer ordnungsgemäß durchgeführten Neulackierung mit entsprechender Tiefe der Lackschicht kann man manchen reparierten Vorschaden hervorragend verstecken.
Risikoverlagerung und Vertrauensverlust
Je älter ein Fahrzeug ist und je mehr Vorbesitzer es hatte, umso ungewisser sind seine Vorgeschichte und sein technischer Zustand. Damit sind Risiken verbunden. Mit der Bagatellisierung im Lackbereich wird das Risiko neu aufgeteilt, und leider zu Ungunsten der Konsumenten.
Rechtliche Absicherung hin oder her: solche Maßnahmen schaffen kein Vertrauen und bestärken die nicht sehr schmeichelhafte Meinung über Gebrauchtwagenhändler in der Öffentlichkeit. Ehrlicher wäre es, jeden Schaden vor der Reparatur zu fotografieren, damit der Käufer sich seinen eigenen Eindruck von der reparierten Beschädigung machen kann.
2.Autorechtstag
Fotos:
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© Adrian Hillman - Fotolia.com
Von RobGal am 22. März 2010, 08:49 Uhr veröffentlicht
Thema: Autokauf
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