Abschleppalarm in der Berliner City
Ist überall ADAC drin, wo ADAC darauf steht?
Normalerweise ist man froh und erleichtert, wenn nach einem Unfall der Gelbe Engel kommt, um das Unfallauto abzuschleppen. Der ADAC ist schließlich ein vertrauenswürdiges Unternehmen. Es gibt jedoch einen Haken an der Sache.
Die vom ADAC regional beauftragten Partnerunternehmen fahren zwar auch gelbe Autos, benehmen sich jedoch nicht immer engelsgleich. Ist man fremd in einer Gegend, und kann keine eigene Werkstatt als Zieladresse angeben, dann ist man meistens froh darüber, dass der abschleppende ADAC-Partnerbetrieb ein Angebot zur schnellen Abwicklung unterbreitet. Der Fall kann so zu einem lukrativen Geschäft für den Partnerbetrieb, aber zu einer Kostenfalle für den Geschädigten werden.
Fall 1: Nach Unfall Totalschaden
Die Partnerfirma, von der wir hier berichten, wies den Fahrer eines verunfallten Wagens darauf hin, dass ein Sachverständiger notwendig sein wird. Der Auftragsbogen, der ihm zur Unterschrift vorgelegt wurde, enthielt diesen Hinweis auch. Was im Auftrag nicht drin stand: Der Sachverständige steht im Abhängigkeitsverhältnis zur Partnerfirma, und zahlt deren Chef oder dem Meister 100 Euro Provision von seinem Honorar. Damit die Transaktion nach Außen hin nicht sichtbar wird, gibt es keine Rechnung.
Noch lukrativer wird das Geschäft bei einem Totalschaden. Der werkstattabhängige biegt den Restwert des Unfallwagens so nach unten, dass der Meister der Partnerfirma den Unfallwagen nicht nur aufkaufen, sondern mit Aufschlag an weitere Aufkäufer weitergeben kann.
Aus dem so erzielten Gewinn erhält der Chef eine „Belohnung“, schwarz und an den Firmenbüchern vorbei. Die geschädigte Person hat die Möglichkeit eines Kompensationsgeschäfts mit einem ihm bekannten und autorisierten Autohändler verloren.
Fall 2: Nach Unfall Reparatur
Ein Mercedes neueren Baujahres wurde bei einem Unfall mit Eigenverschulden beschädigt und im oben erwähnten Partnerbetrieb repariert. Die Reparatur des Kaskoschadens belief sich auf etwa 11 Tausend Euro. Äußerlich sah der Wagen nach der Reparatur wieder tadellos aus. Nach einer Weile jedoch merkte der Besitzer, dass es im Wagen ungewöhnlich stark zieht. Er suchte einen Mercedes-Fachbetrieb auf, und dieser förderte Ungeheuerliches zu Tage: bei der Reparatur im ADAC-Partnerbetrieb wurden einfache Tafelbleche zugeschnitten und verschweißt - auch an Stellen, an denen bei diesem Wagentyp nicht geschweißt werden darf. Diese Art der Reparaturdurchführung hält nicht einmal den Vergleich mit der einer Hinterhofwerkstatt stand.

Schadensbereich vorn rechts

Radhaus vorn rechts

Unglaubliche Bearbeitungsmethoden

Herstellerrichtlinien sind dem Betrieb völlig egal.

Hier darf nicht geschweißt werden.
Die anschließend nach Herstellerrichtlinien durchgeführte Reparatur kostete 24000 Euro.
Fazit: Wie handelt man richtig fernab der eigenen Werkstatt?
- Wenn der Unfall von Ihnen selbst verschuldet wurde und es sich um einen Kaskoschaden handelt, kontaktieren Sie am besten Ihre Versicherung.
- Bei einem unverschuldeten Unfall mit Haftpflichtschaden müssen Sie sich nicht sofort entscheiden. Auch wenn man Ihnen einreden will, dass Sie sich das Standgeld sparen könnten: Lassen Sie Ihr Auto abschleppen, und informieren Sie sich gut über Ihre Optionen.
Ihr erster Anruf sollte nicht der regulierenden Versicherung gelten, sondern einem unabhängigen Sachverständigen. Eine Erstberatung bei einem Sachverständigen vor Ort ist kostenlos, dasselbe gilt für eine Erstberatung bei vielen Anwälten. Fragen Sie auch Ihre eigene Werkstatt, den Meister, den Sie kennen und der Sie kennt. Auch auf der Webseite des ADAC finden Sie ausführliche Hilfestellung.
RobGal
Fotos: UnfallZeitung.de, Fotolia © Martina Taylor - Fotolia.com
Von RobGal am 21. März 2009, 12:43 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 31. Oktober 2009, 12:30 Uhr
Themen: Reparatur | Sachverständige | Unfall | Verbände | Werkstatt
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