Auch bei einfach gelagertem Unfall sind Anwaltskosten zu erstatten
AG Berlin-Mitte Urteil vom 17.2.2009 – 3 C 3385/08 –
Wer kenn sie nicht die Situation, dass die regulierungspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten nicht übernehmen will. Zur Begründung wird dann vorgetragen, dass die Haftung doch eindeutig gewesen sei und dass es sich um einen einfachen Unfallschaden gehandelt habe, bei dem auch ein Anruf bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgereicht hätte, damit der Schaden reguliert wird. Diese Argumentation hat das Amtsgericht Berlin-Mitte nicht geteilt und entschieden, dass sich auch bei eindeutiger Haftung zu Ungunsten eines Unfallgegners ein Geschädigter sich nicht selbst mit dessen Versicherung herumplagen muss. Das Amtsgericht Mitte ist in dem Urteil vom 17.2.2009 – 3 C 3385/08 - der zutreffenden Meinung, dass so eine Regulierung eines Unfallschadens keinesfalls eine „einfache Sache“ ist. Ein Geschädigter kann sich daher anwaltliche Hilfe nehmen, die Kosten hierfür hat die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu tragen. Es ist auch nicht von vornherein ersichtlich, ob und ggefls. welche Einwendungen seitens der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung erhoben werden. Im Übrigen ist die Rechtsprechung zu den Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen derart breit geworden, dass ein juristischer Laie, der vermutlich nur einmal im Leben mit der Versicherung zu tun hat, dies ohne juristischen Beistand nicht bewältigen kann.
In Anbetracht der Vielzahl zu beachtender Rechtsfragen scheint auch bei einem Verkehrsunfall, wo die Haftungsfrage eindeutig ist, inzwischen ein einfach gelagerter Schadensfall kaum noch denkbar, da die Geltendmachung des Schadens als solche mit einer Vielzahl von Rechtsfragen verknüpft ist und damit keineswegs einfach ist. Dies gilt insbesondere, als die Versicherer auf dem Gebiet der Schadensabrechnung spezialisierte Mitarbeiter beschäftigen, so dass ein Geschädigter ohne rechtsanwaltliche Inanspruchnahme nicht einschätzen kann, ob er seinen Schaden zutreffend berechnet und geltend gemacht hat.
Fazit: In Anbetracht der umfangreichen Rechtsprechung sind einfach gelagerte Schadensersatzangelegenheiten aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalles nicht mehr denkbar. Man denke daran
Von RobGal am 14. Februar 2011, 19:03 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 25. Juni 2011, 19:39 Uhr
Themen: Anwaltskosten | Urteile
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