Bei Drogenfahrten konsequent durchgreifen

Aus den Empfehlungen des 49. Verkehrsgerichtstags

Konsequentes Durchgreifen bei Fahrten unter Drogeneinfluss empfiehlt der 49. Verkehrsgerichtstag, der vom 26. bis zum 28. Januar 2011 in Goslar stattfand. Konsumenten harter Drogen sollte in enger Zusammenarbeit von Polizei und Fahrerlaubnisbehörde nach einer Drogenfahrt unverzüglich die Fahrerlaubnis entzogen werden. Und die für die Verkehrssicherheit zuständigen Institutionen sowie Fahrschulen sollten verstärkt über die Wirkungsdauer der einzelnen Drogen informieren und aufklären.

Keine private Parkraumüberwachung

Ebenso konsequent sprach sich der Verkehrsgerichtstag für die konsequente Durchsetzung der Parkvorschriften aus. Allerdings sei die Überwachung des ruhenden Verkehrs eine hoheitliche Aufgabe und müsse dies auch bleiben. Deshalb lehnte man die Übertragung dieser Aufgaben auf Private, wie das in vielen Kommunen erwogen werde, konsequent ab und sehe keine Notwendigkeit, die dafür erforderlichen gesetzlichen Bedingungen zu schaffen.

Obduktion nach tödlichen Verkehrsunfällen

Erweitert werden sollten die Möglichkeiten zur Untersuchung tödlicher Verkehrsunfälle. So sollten die bislang regional sehr unterschiedlichen Richtlinien und Verfahren zur Aufnahme und Analyse tödlicher Verkehrsunfälle durch Polizei und Justiz bundesweit vereinheitlicht und nachprüfbar standardisiert werden. Zudem sollten zur Ursachenerforschung und der Anwendung derer Ergebnisse zur Prävention bei tödlichen Verkehrsunfällen grundsätzlich eine Obduktion einschließlich Blutuntersuchung auf Alkohol, Drogen und Medikamente vorgenommen werden. Zudem sollte der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass in neu zugelassenen Fahrzeugen eine standardisierte Schnittstelle zur Auslesung der Fahrzeugdaten geschaffen wird.

Geschwindigkeitsbegrenzer konsequent auf Tempo 80

Zur Erhöhung der Sicherheit von Lkw, deren Zahl künftig kräftig zunehmen wird, forderte der Verkehrsgerichtstag die Hersteller auf, Fahrerassistenzsysteme nach dem neuesten Stand der Technik preisgünstig anzubieten und damit die Voraussetzungen für einen umfassenden Einsatz in allen Fahrzeugen zu schaffen. Die Geschwindigkeitsbegrenzer von Lkw sollten EU-weit konsequent auf 80 km/h eingestellt werden und die Kontrollen von Lkw hinsichtlich der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften intensiviert werden.

Klare Regeln für Rückgabe von Leasingfahrzeugen


Schließlich plädierte der Verkehrsgerichtstag dafür zu sorgen, dass Leasingnehmer bei der Fahrzeugrückgabe durch die konkrete Festlegung verbindlicher Vorgaben zur Beschaffenheit des Fahrzeugs bei der Restwertbestimmung nicht benachteiligt werden. Zudem sollte ein Leasingnehmer bei unverschuldeter vorzeitiger Vertragsbeendigung an einem Mehrerlös bei der Verwertung des Leasingfahrzeugs angemessen beteiligt werden, wenn der Leasinggeber die volle Amortisation erreicht hat.


Offshore-Windparks als Herausforderung

Einer Herausforderung für die Sicherheit auf See sah der Verkehrsgerichtstag schließlich bei der Realisierung einer Vielzahl von weiteren Offshore-Windparks. So sollte der Gesetzgeber unter Beachtung aller maßgeblichen öffentlichen und privaten Belange eine Entscheidung darüber treffen, bei wem die Verantwortung für zusätzliche Maßnahmen zum Erhalt der Verkehrssicherheit und der maritimen Notfallvorsorge liegt, die aufgrund weiterer Windparks erforderlich werden, und wer die Lasten hierfür tragen soll.

Alle Empfehlungen im Wortlaut


Soweit ein Auszug von UnfallZeitung aus den Empfehlungen des 49. Verkehrsgerichtstags. Alle Empfehlungen im Wortlaut zusammengefasst enthält das hier als PDF verfügbare Dokument „Empfehlungen des 49. Deutschen Verkehrsgerichtstags“.
empfehlungen-des-49-verkehrsgerichtstags.pdf 1,86 MB
themen-fuer-die-arbeitskreise.pdf 273 KB
Ingo von Dahlern
Foto: Unfallzeitung.de

Von Ivd/UnZe am 31. Januar 2011, 20:14 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 01. Februar 2011, 16:45 Uhr
Thema: Verkehrsrecht



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