Berufskraftfahrer rechtzeitig zur Weiterbildung anmelden
Bereits seit dem 10. September 2009 ist es amtlich: Berufskraftfahrer müssen sich, wie im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vorgeschrieben, regelmäßig weiterbilden. Innerhalb von fünf Jahren sind künftig jeweils 35 Stunden Weiterbildung nachzuweisen, wobei eine Weiterbildungseinheit mindestens sieben Zeitstunden umfassen muss – also praktisch einen Tag. Diese Weiterbildung schließt auch praktische Fahrtrainings ein, die damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten.
Die Frist für den ersten Nachweis von 35 Stunden Weiterbildung endet am 10.09.2014. Das sieht auf den ersten Blick nach viel Zeit aus. Doch gemessen am Umfang der Weiterbildungsmaßnahmen sollten die für die Weiterbildung ihrer Kraftfahrer verantwortlichen Logistikunternehmen den Aufwand nicht unterschätzen, meint das Hamburger Institut für Verkehrspädagogik (ifv).
Noch knapp die Hälfte ohne Termine
Viele seien auf die neuen im Berufskraftfahrer gesetzlichen Regelungen nach einer aktuellen Umfrage des ifv unter 130 deutschen Unternehmen der Logistik- und Transportbranche zwischen November und Dezember 2009 noch nicht oder nicht ausreichend vorbereitet. Denn knapp die Hälfte der befragten Unternehmen hat bislang keine Weiterbildungsmaßnahmen terminiert. Werde damit zu lange gezögert, so drohe bis zum ersten Meldetermin für die erfolgte Weiterbildung für viele ein „Weiterbildungsstau“, der das Tagesgeschäft der davon betroffenen Unternehmen erheblich beeinträchtigen könne.
Ausnahme einem Viertel unbekannt
Noch unzureichend ist nach der Umfrage des ifv auch der Informationsstand über die bis 10. September 2016 geltende Ausnahmeregelung, nach der ein späterer Abschluss der Weiterbildung möglich ist, wenn damit eine „Synchronisierung“ der Weiterbildungsnachweise und der regelmäßigen alle fünf Jahre erforderlichen Gesundheitsuntersuchung erreicht wird. Denn jedem vierten Unternehmen ist diese Möglichkeit noch nicht bekannt.
Bei der Geschäftsführung angesiedelt
Als sehr positiv bewertet es das ifv, dass sich die Bedeutung der neuen gesetzlichen Regelungen bei zahlreichen Betrieben bereits in deren Organisationsstruktur widerspiegele. Das zeige sich vor allem darin, dass die Beschäftigung mit dem BKrFQG in mehr als der Hälfte aller Fälle direkt bei der Geschäftsführung angesiedelt sei. Unternehmen, die mit der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen überfordert sind, rät das ifv, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen, wie das bereits mehr als ein Drittel aller befragten Unternehmen plane.
UnfallZeitung/Ingo von Dahlern
Foto Institut für Verkehrspädagogik GmbH
Von Ivd/UnZe am 31. Januar 2010, 08:55 Uhr veröffentlicht
Themen: Sicherheit | Training
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