Bleiben Sie mobil nach einem Unfall!

... mit einem Mietwagen.

Ein scheinbar klarer Fall: wenn das eigene Auto nach einem Unfall in die Werkstatt muss, nimmt man sich einen Mietwagen.

Wie macht man es aber richtig, damit man nicht auf den Kosten sitzen bleibt? Diese Frage stellen wir Herrn Michael Brabec (im bild links), dem Geschäftsführer des Bundesverbandes der Autovermieter (BAV).

Unfallzeitung: Herr Brabec, nach einigen Gerichtsentscheidungen im vergangenen Jahr sind die Autofahrer verunsichert. Wie sollten sie sich nach einem unverschuldetem Unfall verhalten, wenn sie einen Leihwagen mieten müssen?

Michael Brabec, Geschäftsführer des BAV: „Wenn das Unfallauto abgeschleppt und zur Werkstatt gebracht wurde, wird der Servicemitarbeiter eine Autovermietung verständigen, wenn Sie es wünschen – und schon sind Sie wieder mobil. Meine zusätzliche Empfehlung lautet: die geschädigte Person sollte sich immer einen Anwalt nehmen, damit gegen unbegründete Einwände der gegnerischen Versicherung fachkundig vorgegangen werden kann. Mit einem Anwalt auf seiner Seite ist der Geschädigte gut abgesichert.“

Unfallzeitung: „Das hört sich sehr einfach an, man hört aber immer wieder, dass die gegnerische Versicherung beim Leihwagen ein Mitspracherecht hat. Wie sollte man hier vorgehen? “

Michael Brabec: „Wenn Sie sich einen Mietwagen nehmen, bevor die Versicherung in der Lage ist, Anweisungen zu geben, dann ist die gängige Rechtsprechung auf der Seite der Geschädigten. Sie sind nicht verpflichtet, vor der Anmietung die Versicherung in Kenntnis zu setzen. Lassen Sie mich die Aussage durch eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs belegen. Im Beschluss VI ZR 134/08 vom 13. Januar 2009 steht sinngemäß:
Da das Unfallopfer bereits einen Mietwagen zum gängigen örtlichen Normaltarif gemietet hatte, kam ein späteres Vermittlungsangebot der gegnerischen Versicherung zu spät.
 
Im konkreten Fall hatte der Sachverständige etwa 5 Tage für die notwendige Reparatur veranschlagt. Diese Schätzung entspricht der durchschnittlichen Dauer der Inanspruchnahme eines Mietwagens nach einem Unfall. Das Gericht erklärte, dass ein Wechsel des Mietwagens unter diesen Umständen und für diese Dauer unzumutbar sei.“

Fazit der Unfallzeitung:
Der Verband der Autovermieter ist eine gut organisierte und sehr offene Vereinigung. Die Antworten, die wir bekommen haben, waren weder ausweichend, noch undeutlich. Unser Resümee lautet: Mieten Sie einen Leihwagen dort, wo Ihnen das für Ihre Situation passende Angebot unterbreitet wird. Sie allein entscheiden darüber. Den Preis hat der Versicherer des Schädigers zu zahlen, solange der nicht als überhöht anzusehen ist. Ihr gesunder Menschenverstand ist hierfür ausreichend.

Bei Vermietungen nach Verkehrsunfällen vermuten Versicherer zumeist unberechtigt zu hohe Preise. Autohaus und Autovermieter sind mit Ihnen im selben Boot. Aber nur wer sich wehrt, kann unberechtigte Kürzungen zurückholen. Fragen Sie einen Anwalt, der sich damit auskennt. Autohaus und Vermieter kennen einen.

RobGAL
Fotos: © kaipity - Fotolia.com, BAV

Von RobGal am 04. April 2009, 16:28 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 18. November 2009, 13:55 Uhr
Themen: Autovermietung | Unfall | Verbände | Verkehrsrecht | Versicherung



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