Ein Unfall, der meist eigentlich keiner ist

Der Tauchunfall

Bei einer privaten Unfallversicherung liegt vertragsgemäß ein Unfall vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Der fatale Irrtum
Beim sogenannten Tauchunfall sieht es aber in der Vielzahl der Fälle anders aus, da der klassische Tauchunfall – z.B. infolge zu schnellem Auftauchens durch die Gasblasenbildung im Blut und im Gewebe - erst an der Wasseroberfläche eintritt. Hier wirkt aber keine Kraft von außen auf den Körper ein! Somit ist die Versicherung von der Verpflichtung zur Leitung freigestellt, was besonders tragisch bei z.B. verbleibender Halbseitenlähmung ist, da man ja dachte, diese Unfälle seien über die private Unfallversicherung gedeckt.

Vor dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung
Daher ist es wichtig, vor dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung das Risiko des „Tauchunfalls“ – meist gegen eine Zusatzprämie – mit aufzunehmen.

Nachtrag vereinbaren

Bei bestehenden Versicherungsverträgen sollte ein Nachtrag vereinbart werden, damit man im Falle eines Tauchunfalls nicht leer ausgeht.

Hier noch ein Sachverständigentipp
Die Hersteller der Lungenautomaten schreiben vor, dass – meistens jährlich – eine Überprüfung bzw. die sogenannte Revision des Lungenautomaten bzw. des Atemreglers zu erfolgen hat. Verbleibende Feuchtigkeit, Sand, Staub oder poröse Dichtungen können zu einem Abblasen während eines Tauchganges führen, was speziell bei Tauchanfängern meistens zu einem schnellen panischem Notaufstieg führt. Sollten dann gesundheitliche Schäden verbleiben ist die Unfallversicherung – auch trotz Einschlusses des Tauchunfalls – wegen grober Fahrlässigkeit von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn festgestellt wird, dass eine fehlende Wartung des Atemreglers unfallursächlich ist. Also bitte vor dem Tauchgang - auch bei geliehenen oder gemieteten Lungenautomaten – sich von einer ordnungsgemäßen Revision überzeugen.



Unfallzeitung Dipl.-Ing.(FH) Andreas Claußnitzer,
Diveexpert - Sachverständiger für Tauchunfälle
Fotos:
© Marcin Sadlowski - Fotolia.com
© Reiner Schlag - Fotolia.com

Von ACLU am 18. Mai 2010, 12:18 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 18. Mai 2010, 16:51 Uhr
Themen: Sicherheitstipp | Unfall



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