Heimfahrt vom Dienst: Wecker mitnehmen?

Ist die Ruhepause zu lang, gibt es keinen Unfallschutz

Was auch immer Beamte am Arbeitsplatz tun, wenn ihnen dort etwas passiert, genießen sie dienstbezogenen Unfallschutz. Vielleicht sogar auch dann, wenn sie am Schreibtisch einnicken, vom Stuhl fallen und sich einen Arm brechen? Wehe aber, wenn der Staatsdiener während der Heimfahrt vom Dienst eine Ruhepause einlegt - es droht der Verlust des Unfallschutzes.

Der vom Schlaf übermannte Beamte hatte am frühen Morgen Dienstschluss. Er setzte sich in sein Auto und fuhr in Richtung seines 200 Kilometer weit entfernten Wohnortes los. Da er müde war, fuhr er nach einer Weile auf eine Raststätte und legte sich aufs Ohr. Was ein Nickerchen hätte werden sollen, wurde ein ausgiebiger Schlaf von über 3 Stunden Dauer. Ausgeruht ging die Fahrt weiter – dennoch passierte ein Unglück. Der Wagen geriet ins Schleudern, rutschte in den Straßengraben, die linke Schulter und die Halswirbelsäule des Beamten mussten daran glauben.

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen gab dem Dienstherren Recht, der die müdigkeitsbedingt unterbrochene Heimfahrt nicht als Arbeitsunfall anerkennen mochte (Aktenzeichen 5 LA 79/10). Unfälle während der Heimfahrt vom Dienst sind Unfällen am Dienstort gleichgestellt und gelten somit normalerweise als Arbeitsunfall. Was wir aus dem Urteil nun dazu lernen: Dies gilt nur dann, wenn die Fahrt keine so bedeutsame Unterbrechung erfährt.

Man wundert sich doch ein wenig. Es war kein Schönheitsschlaf, es war die notwendige Schlafpause einer übermüdeten Person. Jeder Ratgeber, jeder Autoclub rät Autofahrern, bei Übermüdung die Autobahn zu verlassen und sich auszuruhen, um nicht zur Gefahr für Leib und Leben anderer sowie für die eigene Person zu werden. Wie lang darf die Ruhepause werden? Drei Stunden Schlaf erachtete das Gericht für zu viel. Wird es demnächst eine neue Richtlinie für die außerdienstliche Ruhepause auf der Heimfahrt geben, die bestimmt, wie viel Schlaf für die gefahrlose Fortsetzung der Fahrt als angemessen gilt?
R.Galifi
Foto: © fotowebbox - Fotolia.com
© granata68 - Fotolia.com

Von RobGal am 21. Juni 2011, 21:44 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 22. Juni 2011, 14:40 Uhr
Themen: Sicherheit | Unfall | Urteile



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