Klartext zur so genannten „Winterreifenpflicht“
Der Gesetzgeber verlangt nur Reifen mit „M+S“-Symbol – aber das garantiert keine Wintereignung
Eine „Winterreifenpflicht“ in Deutschland – gibt es die nun, oder nicht? Um es ganz klar zu sagen: es gibt sie nicht, auch wenn der Bundesverkehrsminister am 3. Dezember 2010 davon sprach, sie vom 4. Dezember 2010 an eingeführt zu haben. Was wir seit diesem Termin tatsächlich haben, ist die Pflicht, bei genau definierten winterlichen Straßenverhältnissen mit Reifen zu fahren, die als „M+S-Reifen“ gekennzeichnet sind. Die allerdings sind oft alles andere als Winterreifen - ein Begriff, der im geltenden Gesetz überhaupt nicht auftaucht, und das aus gutem Grund.
Wirklich eine Klarstellung?
Viele Autofahrer sind trotz der Neuregelung in Paragraf 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO), die seit dem 4. Dezember 2010 gilt und vom Bundesverkehrsminister Ramsauer wortreich als Klarstellung verkauft wurde, nicht etwa schlauer sondern noch mehr verunsichert als vorher. Dafür sorgt schon der seitdem geltende Gesetzestext. Denn statt der bis dahin juristisch zwar nicht einwandfreien aber dem Sinn nach immerhin nachvollziehbaren Vorschrift, bei winterlichen Straßenverhältnissen eine „geeignete Bereifung“ zu verwenden, steht nun eine Formulierung im Gesetz, mit der ein Normalbürger selbst bei bestem Willen nichts anfangen kann. Zur Überraschung von UnfallZeitung wird sie von den meisten Medien allerdings nicht zitiert und von vielen meist unkorrekt verkürzt wiedergegeben.
Das sagt das geltende Gesetz im Wortlaut
„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/93/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992 S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“ So weit der nun geltende Gesetzestext. Alles klar? Wissen Sie nun endlich, welches die richtigen Reifen für das Fahren unter winterlichen Straßenverhältnissen sind und was Sie kaufen müssen? Wer den angeblich klarstellenden Gesetzestext nicht sofort erfassen sollte, findet in der abschließenden Klammer immerhin einen Hinweis, was gemeint sein könnte: M+S-Reifen steht da – aber nicht das, was man eigentlich erwartet. Denn der Begriff „Winterreifen“ taucht nirgendwo auf.
Es gibt keine Vorschrift für Winterreifen
Die Antwort, warum vom Gesetzgeber nicht mit dem Begriff „Winterreifen“ Klartext gesprochen und dem Bürger gesagt wird, er müsse unter winterlichen Straßenverhältnissen auf „Winterreifen“ fahren, ist für die meisten sicher überraschend. Doch jeder Reifenfachmann wird bestätigen, dass es Winterreifen, auch wenn immer wieder von ihnen gesprochen wird, überhaupt nicht gibt. Ja, Sie verstehen richtig und wir wiederholen es noch einmal: Es gibt keine Winterreifen, weil nämlich in keiner verbindlichen technischen Vorschrift über Reifen festgelegt ist, was genau Winterreifen sind, welche Eigenschaften sie haben müssen und wie diese nachgewiesen werden – was gleichermaßen übrigens auch für „Sommerreifen“ gilt. Ob ein Reifen auf dem Markt als Sommerreifen oder Winterreifen angeboten wird, darüber entscheidet einzig dessen Hersteller – und dementsprechend können so genannte „Winterreifen“ auch sehr unterschiedliche Eigenschaften haben.
Ausweg aus der Unehrlichkeit
Natürlich wusste der Gesetzgeber, als er sich anschickte, die den Bürgern mehrfach versprochene Winterreifenpflicht einzuführen, dass es „Winterreifen“ nicht gibt und dieser Begriff in einem Gesetzestext nichts zu suchen hat. Doch da es den für die Gesetzgebung Verantwortlichen an der dazugehörigen Ehrlichkeit sich selbst gegenüber ebenso wie gegenüber dem Bürger mangelte und niemand bereit war offen zuzugeben, dass eine „Winterreifenpflicht“ gar nicht möglich ist, weil sie etwas vorschreiben müsste, was es nicht gibt, suchte man krampfhaft nach einem Ausweg. Und der steckt hinter dem Wortungetüm im aktuellen Gesetzestext.
Nur eine unverbindliche Designbeschreibung
Denn wer in den zitierten Europäischen Gesetzen nachforscht, der findet jenen Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/93/EWG, in dem es heißt: „ Im Sinne der Richtlinie bedeuten: “M + S-Reifen„ Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.“ Das ist alles. Irgendein Wort dazu, wie die Leistung der mit „M+S” gekennzeichneten Reifen definiert oder gemessen wird, fehlt.
So sahen Winterprofile in den 90-ern aus
Praktisch gesehen ist das neben einem sehr allgemein gehaltenen Hinweis auf die Reifenstruktur vor allem eine Beschreibung des Designs von Winterprofilen, die schon knapp zwei Jahrzehnte alt und längst durch neue technische Entwicklungen überholt ist. Denn moderne Winterprofile sehen heute ganz anders aus als vor zwei Jahrzehnten, wie man bei allen großen Reifenherstellern erfährt. Entscheidende Kriterien für Reifen für den Wintereinsatz sind, neben einer speziellen Laufflächenmischung, heute Profile mit tausenden von Feineinschnitten. Diese so genannten Lamellen sorgen dafür, dass sich die Antriebs- und Bremskräfte durch Öffnen und Schließen besser auf die Straße übertragen und somit mehr Grip entsteht. Überholt ist aber nicht nur die Definition des Reifendesigns für Winterbetrieb, sondern inzwischen auch die Richtlinie 92/93/EWG selbst, die am 1. November 2011 durch die EU-Verordnung Nr. 661/2009 abgelöst wurde. Allerdings bleibt sie voraussichtlich noch bis 01.11.2017 in Kraft.
“M+S„ kann auch auf einem Sommerreifen stehen
Die entscheidende Frage ist allerdings, was all das für den Bürger bedeutet, der sein Fahrzeug mit besonders für winterliche Fahrbedingungen geeigneten Reifen ausstatten und den gesetzlichen Vorschriften folgen möchte. Um dem Gesetz zu genügen, muss er darauf achten, dass die im Winter verwendeten Reifen auf ihrer Flanke die Bezeichnung “M+S„ tragen. Doch sind die so gekennzeichneten “M+S-Reifen„ dann auch Reifen, bei denen man sicher sein kann, dass sie speziell für winterliche Fahrbedingungen ausgelegt sind? Die Antwort auf diese für die tägliche Fahrpraxis und die Sicherheit im Winter entscheidende Frage lautet eindeutig und klar: Nein! M+S-Reifen können zwar geeignete Reifen für das Fahren unter winterlichen Bedingungen sein - aber sie müssen das nicht sein. Und wenn es ganz schlimm kommt, dann können “M+S-Reifen„ sogar ganz normale Sommerreifen ohne spezielle Winterqualitäten sein.
Erkennungsmerkmal ohne echten Aussagewert
Denn ebenso, wie nirgendwo genau definiert ist, was “Winterreifen„ sind, ist bislang nirgendwo verbindlich definiert, welche Eigenschaften M+S-Reifen haben müssen und wie diese nachgewiesen werden. Aber es kommt noch schlimmer. Denn die Bezeichnung “M+S„ ist in keiner Weise geschützt. Damit kann jeder Reifenhersteller jeden Reifen, ohne dass dafür irgendeine Prüfung oder ein Nachweis erforderlich ist, als “M+S-Reifen„ bezeichnen und anbieten. Damit ist das einzige vom Gesetzgeber geforderte und von der Polizei bei Kontrollen geprüfte Erkennungsmerkmal für die gesetzlich korrekten Reifen unter winterlichen Fahrbedingungen mit Blick auf die Reifeneigenschaften ohne irgendeinen Aussagewert.
Auch billige Import-Sommerreifen gesetzeskonform
So hat der vom Bundesverkehrsminister unternommene und als großer Erfolg dargestellte Versuch, mit einer so genannten “Winterreifenpflicht„ etwas vorzuschreiben, was es angesichts fehlender technischer Bestimmungen nicht geben kann, nicht nur ein enttäuschendes sondern für die Sicherheit beim Fahren unter winterlichen Straßenverhältnissen geradezu gefährliches Gesetz hervorgebracht. Denn nirgendwo ist außer ein paar technisch längst überholten Designmerkmalen von Winterprofilen wirklich verbindlich geregelt, welche besonderen Eigenschaften Reifen für das Fahren im Winter haben müssen, wie diese geprüft und gemessen werden und wie diese vom Verbraucher zu erkennen sind. Da einzig die Markierung “M+S„ auf der Reifenflanke als Maßstab für einen zulässigen Reifen gilt, ist auch die Benutzung billiger Import-Sommerreifen im Winter gesetzeskonform, wenn diese die Markierung “M+S„ tragen.
Verantwortungslos und reif für den Gesetzesmüll
Fassen wir noch einmal zusammen: Der Gesetzgeber hat zwar recht genau definiert, unter welchen aktuellen Fahrbahn- und Witterungsbedingungen mit wintertauglichen Reifen gefahren werden muss. Doch eine verbindliche Erklärung, wie diese Reifen auszusehen haben und wie man sie erkennt, sucht man vergebens. Wer sich, wie im Gesetz festgelegt, allein auf die Markierung “M+S„ verlässt, hat damit keinerlei Gewähr, auch tatsächlich wintertaugliche Reifen zu erwerben. Und wenn er dazu noch technischer Laie ist und nicht im Fachhandel kauft, kann es durchaus passieren, dass er bei Reifen mit “M+S„-Symbol der festen Überzeugung ist, auf winterlichen Straßen auch auf den richtigen Reifen unterwegs zu sein, obwohl er ohne das zu wissen auf Sommerreifen fährt. Das gesetzlich zu gestatten, ist in höchstem Maß verantwortungslos. Bitteres Fazit. Was dem Bürger vom Gesetzgeber seit knapp einem Jahr als “Winterreifenpflicht„ verkauft wird, ist eine gesetzliche Regelung, die unehrlich, realitätsfern und im schlimmsten Fall sogar eine Gefahr für die Sicherheit beim Fahren unter winterlichen Fahrbedingungen ist – sie gehört, um es im Klartext zu sagen, umgehend auf den Gesetzesmüll.
Auf seriöse Experten und Tests vertrauen
Trotz der hinter vielen blumigen Worthülsen versteckten Unfähigkeit des Gesetzgebers, sinnvolle Regelungen für die geeignete Bereifung beim Fahren unter winterlichen Fahrbedingungen zu erlassen, möchte UnfallZeitung ebenso wie viele Experten seriöser Reifenhersteller den Verbraucher angesichts des beginnenden Winters allerdings nicht im Regen stehen lassen. Deshalb die grundsätzliche Empfehlung: Fahren Sie im Winter auf jeden Fall mit Reifen, die von seriösen Herstellern mit gutem Gewissen als so genannte “Winterreifen„ oder “Allwetterreifen„ angeboten werden. Beachten Sie auch die Ergebnisse seriöser Reifentests und lassen Sie sich im Fachhandel beraten – aber verlassen sie sich nicht allein auf das “M+S„-Symbol. Es muss zwar laut Gesetz vorhanden sein, aber es ist wertlos!.
Mit Snowflake-on-the-Mountain auf der sicheren Seite
Im Unterschied zu Europa und dem hier vor mehr als sechs Jahrzehnten geschaffenen “M+S„-Symbol gibt es in Nordamerika das so genannte “Snowflake-on-the-Mountain-Symbol„, das eine Schneeflocke vor drei Bergspitzen zeigt. Dieses Symbol dürfen nur Reifen tragen, die in einem genormten Testverfahren zumindest einige definierte Winterqualitäten bewiesen haben. Bevorzugen Sie beim Kauf von Reifen für den Winter solche Reifen, die das Snowflake-on-the-Mountain-Symbol tragen – und lassen Sie sich nicht durch irgendwelche ähnlichen Symbole oder auch diverse Schneeflockenbilder auf den Reifen täuschen.
Mindestens 4mm Profil – in Österreich sogar Gesetz
Und noch ein wichtiger Sicherheitshinweis zum Schluss. “Winterreifen„ sollten mindestens vier Millimeter Profil haben, damit sie ihre speziellen Winterqualitäten auch ausspielen können. Ganz wichtig für alle Autofahrer, die im Winter in Österreich unterwegs sind, ist die dort jeweils vom 1. November bis zum 15. April des Folgejahres geltende “Winterreifenpflicht„, die für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen allerdings nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen gilt und für schwere Fahrzeuge grundsätzlich. “Winterreifen" müssen in Österreich mindestens 4 mm Restprofil haben – mit weniger gelten sie selbst wenn sie Winterreifen sind automatisch als für Winterbedingungen unzulässige Sommerreifen. Und dann drohen Bußgelder von bis zu 5000 Euro, die leicht den gesamten Urlaubsetat aufzehren können!
Ingo von Dahlern/UnfallZeitung
Fotos: ADAC, ampnet, Continental, GTÜ, Michelin
Von Ivd/UnZe am 01. November 2011, 10:59 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 02. November 2011, 14:11 Uhr
Thema: Winter
Kommentare
Geschrieben von RA JM am 06. Dezember 2011, 19:28 Uhr:
Geschrieben von Reifen am 07. Dezember 2011, 11:24 Uhr:
Geschrieben von TERWI am 16. Dezember 2011, 13:19 Uhr:
Sehr verständliche Ausführung eines (wieder mal) gesetzlichen Schwachsinns - auch für NICHT-Ahnungslose.
Berwertung: AAA+
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