Kollision mit einem Eichhörnchen ist kein Wildunfall
LG Coburg Urteil vom 29.06.2010 -23 O 256/09 –
Gerade in wildreichen Gegenden Deutschlands sind sogenannte Wildunfälle nicht selten. So erging es auch einer Autofahrerin. Sie fuhr mit ihrem Pkw durch ein Waldstück, als urplötzlich ein Tier aus dem Wald lief und unter den Vorderreifen ihres Fahrzeuges geriet.
Da sie das Tier nur schemenhaft erkennen konnte, weil alles ihrer Meinung nach so schnell ablief, war sie der Meinung, es habe sich um einen Hasen gehandelt. Das Fahrzeug geriet ins Schleudern und prallte gegen einen Baum, wodurch am Fahrzeug wirtschaftlicher Totalschaden eintrat. Die Klägerin wollte wegen des wirtschaftlichen Totalschadens 6.000 Euro aus ihrer Teilkaskoversicherung erstattet bekommen. Der Kaskoversicherer bestritt einen Wildunfall. Er hatte ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Dieses Sachverständigengutachten kam in einer DNA-Analyse der Wildhaare zu dem Ergebnis, dass das Fahrzeug der Klägerin nicht mit einem jagdbaren Wildtier, sondern mit einem Eichhörnchen kollidiert sei, denn die untersuchten Haare am Unfallfahrzeug stammen eindeutig von einem Eichhörnchen. Eichhörnchen sind in der Kaskoversicherung allerdings nicht als Jagdwild eingestuft.
Das den Rechtsstreit entscheidende Landgericht Coburg kam in dem Rechtsstreit der geschädigten Fahrzeugeigentümerin gegen ihre Teilkaskoversicherung zu dem Ergebnis, dass sie keinen Anspruch auf Entschädigung aus der Teilkaskoversicherung hat. Eine Autofahrerin, deren Wagen durch einen vermeintlichen Wildunfall einen wirtschaftlichen Totalschaden erleitet, hat keinen Anspruch auf Zahlung aus ihrer Teilkaskoversicherung, wenn sich im Nachhinein durch eine DNA-Analyse herausstellt, dass es sich um einen Zusammenstoß mit einem Eichhörnchen handelte. Die erkennenden Richter der 23. Zivilkammer des LG Coburg folgten den Argumenten des Versicherers. Ein Zusammenstoß mit Eichhörnchen falle nicht unter den Schutz der Teilkaskoversicherung, da es - anders als ein Hase - kein Jagdwild ist. Die vernommenen Zeugen bestätigten, dass das am Unfallfahrzeug gefundene Fell mit dem von Sachverständigen untersuchten übereinstimmt. Daher hatte das Gericht keinerlei Zweifel daran, dass der Unfall von einem Eichhörnchen ausgelöst wurde, das jedoch nicht als Jagdwild eingestuft werden kann.
Anmerkung: Wäre die Klägerin mit einem Elch kollidiert, hätte die Teilkaskoversicherung ebenfalls nicht zahlen müssen, da Elche in Deutschland kein Jagdwild sind. Anders würde es sein, wenn die Klägerin mit einem Amphibienfahrzeug auf der Fahrt von Cuxhaven nach Neuwerk durchs Watt mit einem Seehund (Robbe) kollidiert wäre, denn Robben sind wiederum Jagdwild – und damit versichertes Risiko.
Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann
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Von RFWW am 15. Dezember 2010, 20:57 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 25. Juni 2011, 19:59 Uhr
Themen: Kasko | Tiere | Unfall
Kommentare
Geschrieben von Klaus Kannenberg am 15. Dezember 2010, 21:48 Uhr:
Traue keinem wild lebenden Tier, wenn du mit ihm kollidieren willst.
Schau erst aufs Fell, aufs Haar, bevor es knallt.
Ist´s ein Hase oder Fuchs, oder gar ein Reh,
Wildschwein oder Hirsch geht auch,
sogar ne Robbe kann es sein.-
Aber bei Elch und Eichhörnchen mach nen großen Bogen,
weil die Kasko Dir dann nicht gewogen.
Geschrieben von Benedikt Wortmann am 16. Dezember 2010, 21:58 Uhr:
Wenn du fährst durch den Wald
erfährst du die Gefahren bald.
Trau keinem wilden Tier,
das du siehst im Forstrevier.
Schau erst auf Fell und Haar,
um zu bestimmen, welches Tier es war,
das da huscht über die Straß´
war es Reh, Fuchs oder Has´,
Wildschwein oder Hirsch geht auch,
sogar ein Seehund auf dem Bauch.
Das Getier ist sogar genehm,
wenn´s kommt zum Crash - unangenehm.
Denn wie gut, dass die Kasko
sieht darin das versicherte Fiasko.
Bei Eichhörnchen und Elch mach einen Bogen,
denn die Kasko ist dir damit nicht gewogen.
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