Lockangebot mit Pferdefuß
Kfz-Versicherungen: Wenn Billigangebote teuer bezahlt werden
Die Werbeversprechen der Versicherungen sind allseits bekannt: Bequeme Schadensabwicklung nach dem Unfall, Sie legen die Füße hoch, Ihre Versicherung regelt die Reparatur und stellt Ihr Auto wieder vor die Haustür! Die Regelung des Schadens selbst ist eine Black Box: Der Kunde weiß nicht, was, wie und von wem repariert wird. Der Teufel steckt im Detail und die billige Prämie mit Werkstattbindung erweist sich oft als Reinfall.
Kein Stress mehr mit der Reparatur des Unfallschadens und eine billige Prämie dazu. Besser geht es nicht – oder doch? Haben Sie schon mal daran gedacht, dass Billiges auch seinen Preis hat, dass niemand etwas umsonst verschenkt, am wenigsten auf ihre Wirtschaftlichkeit bedachte Unternehmen wie Versicherungen? Ist es Ihnen gleichgültig, wer Ihr beschädigtes Fahrzeug reparieren wird, damit es wieder verkehrstüchtig wird und Sie sicher fahren können?
Der Alltag: Ein Beispiel
Der Kunde bringt sein Hyundai in die Werkstatt. Es gibt ein Problem mit dem Reifen vorne links, der vor kurzem bei einer unfallbedingten Reparatur ausgetauscht werden musste. Der Meister fragt nach den Unterlagen der in einer Versicherungs-Partnerwerkstatt erfolgten Reparatur. Die Eingangs-Vermessung ergab damals einen Sturz außerhalb der Toleranz, nach Reparatur war der Wert dann innerhalb der Toleranz. Seltsamerweise war in der Rechnung kein Achsteil angeführt, obwohl es für die Behebung des Schadens notwendig gewesen wäre – da stimmte also etwas nicht. Der Meister ließ das Fahrzeug vermessen. Und siehe da: Das Ergebnis stimmte mit dem damaligen Eingangsergebnis der Reparaturwerkstatt überein und war noch immer außerhalb der Toleranz. Bei dem weit außerhalb der Toleranz liegenden Wert hätte auch die Lenkung erneuert werden müssen, das geben viele Hersteller aus Sicherheitsgründen vor.
Dass an diesem Fahrzeug gepfuscht wurde, sah man ihm bereits rein äußerlich an. Die folgenden Fotos bezeugen die Folgen billiger Arbeit. Für die fachgerechte Behebung dieser äußerlichen Mängel hätte der Fahrzeughalter bezahlen müssen, da sie durch den Billigvertrag nicht gedeckt wird:







Sofort wurde ein Kfz-Sachverständiger eingeschaltet. Er setzte sich mit dem Chefsachverständigen der den Schaden regulierenden Versicherung in Verbindung und klärte ihn über das erbärmliche Ergebnis der Reparatur auf. Der Chefsachverständige verwies darauf, dass Hyundai die Beurteilung der Notwendigkeit einer neuen Lenkung dem Kfz-Sachverständigen überlässt. Da der von der Versicherung gestellte Sachverständige keine Notwendigkeit für die Erneuerung sah, blieb die alte Lenkung drin, wie die folgenden Fotos zeigen:


Als Nächstes wurde die Akte über die Reparatur sowie eine Bescheinigung darüber angefordert, dass das Fahrzeug nach Hersteller-Richtlinien repariert wurde. Die Antwort enthielt eine Freigabe für den Austausch des Federbeins in der Werkstatt des Kunden – dadurch wird die Reparatur herstellerkonform.
Beim Durchblättern der Akte fiel dem Sachverständigen eine noch frühere Unfallreparatur durch ein VW-Autohaus auf. Bei jenem Unfall wurde das rechte Rad in das Radhaus gedrückt und somit praktisch abgerissen. Der Wert der Eingangsvermessung war dem gegenwärtig gemessenen sehr ähnlich. Die Vermessung nach Reparatur wies wieder einen ordnungsgemäßen Wert aus, auf der Rechnung stand, dass der Achsschenkel ausgetauscht wurde. Nun ging es mit dem Fahrzeug auf die Hebebühne, das betroffene Rad wurde abmontiert. Der in der Rechnung ausgewiesene Achsschenkel wurde keineswegs erneuert. Da das Rad beim Unfall mit voller Wucht in den Radkasten gedrückt wurde, war die Achswelle verbogen und die Vorderachse in der Schweißnaht gerissen. Selbst bei diesem gewaltigen Schaden wurde die Lenkung nicht erneuert.
Reparatur nach Herstellerrichtlinien - oder nach Versicherungsanweisungen
Heutige Fahrzeuge sind anspruchsvoll, was ihre Reparatur angeht. Das Beheben, aber auch das bloße Erkennen von Schäden verlangt spezialisiertes und oft hersteller- oder gar modellspezifisches Wissen, das ständig auf den neuesten Stand gebracht werden muss. Die Partnerwerkstätten der Versicherungen müssen jedoch alle Fahrzeugtypen und –modelle reparieren. Kann das gut gehen – ein Hyundai im VW-Betrieb, dafür ein Mercedes in einer Hinterhof-Werkstatt, deren Personal die neueste Mercedes-Fortbildung wohl eher nicht besucht hat? Dies ist jedoch die heutige Wirklichkeit bei den Vertragswerkstätten der Versicherungen. Da sollten bei den Versicherten sämtliche Alarmglocken läuten.
Fazit der Unfallzeitung
Wenn Sie in eine Kurve hineinfahren, wollen Sie sicher auch wieder heil aus ihr heraus? Das gute Gefühl, sich auf das eigene Auto verlassen können, ist Ihnen wichtig? Dann sollten Sie die Entscheidung darüber, von wem und wie Ihr Auto repariert wird, niemandem überlassen. Die Prämiennachlässe müssen erwirtschaftet werden – und das ist nur dann möglich, wenn die Vertragswerkstätten der Versicherungen an den Reparaturen sparen. Sie arbeiten nach Anweisungen, die nicht von Ihnen und meist auch nicht von den Herstellern kommen und auf die Sie keinen Einfluss haben. Darum: Hände weg von Verträgen mit Werkstattbindung!
Von RobGal am 17. Januar 2012, 16:59 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 22. Februar 2012, 11:18 Uhr
Themen: Reparatur | Sachverständige | Schadenabwicklung | Unfall | Versicherung
Kommentare
Geschrieben von SV Wehpke am 26. Januar 2012, 15:20 Uhr:
Wer schützt uns vor diesen Leuten, die entweder nicht fähig oder nicht Willens sind Fahrzeuge so zu reparieren wie es notwendig wäre, nur um die Versicherungssparvorgaben einzuhalten?
Davor schützen uns nur verantwortliche Autofahrer die sich ganz bewußt gegen Billigversicherer mit Schadenmanagement und dergleichen entscheiden. Die lieber 50€ mehr Prämie zahlen, aber dafür ordentlich versichert sind. Solche gibt es nämlich auch noch.
SV Wehpke, Berlin
verantwortlich fühlen und
Kommentar schreiben
Themen:
Alle Themen (447)Hinweis: Kombinieren Sie mehrere Themen miteinander, um nur Artikel anzuzeigen, die allen gewählten Themen entsprechen (Schnittmengen).
RSS Artikel
RSS Wissenswert
Unfallrettung - steinzeitlich ode...
Das Sterben auf der Straße
UDV: Busse sind sicherer als ihr ...
E-Call: Rettungssystem und Gelddr...
Fünf Jahre ADAC-Unfallforschung
Wenn Autos Verkehrszeichen zu les...
Unfallaufnahme und Unfallskizze
Klartext zur so genannten "Winter...
Versicherungen drücken die Repara...
Schadensabwicklung: Wissen ist Ma...
Das VW-Urteil des BGH und seine F...
Wohin steuert die Schadenssteueru...
Spektakulärer Test bestätigt Taug...
Zwei einfache Grundregeln für den...
Katastrophe am Bahnübergang
Zweiter Crashtest mit Pedalverste...
Erster Crashtest ohne Pedalverste...
Kippen auf Französisch






