Mit Schneeketten maximal Tempo 50
In tiefem Schnee und auf steilen Straßen sind sie oft die letzte Chance, um noch voranzukommen: Schneeketten. Montieren sollte man sie allerdings nicht erst, wenn nichts mehr geht und man möglicherweise schon quer zur Fahrbahn steht, sondern rechtzeitig vor dem Ernstfall. Und damit die Montage problemlos klappt, sollte man sie bereits zu Hause geübt haben, damit jeder Griff sitzt. Montiert werden die Ketten übrigens auf die angetriebenen Räder – also bei einem Fronttriebler vorn und einem Fahrzeug mit Heckantrieb hinten.
Tempolimit beachten
Wer mit Schneeketten fährt, muss je nach Land, in dem er unterwegs ist, unterschiedliche Tempolimits beachten. So darf in der Bundesrepublik Deutschland mit Ketten maximal Tempo 50 gefahren werden. Dieses Limit gilt auch für die Schweiz und für Tschechien. In Österreich gilt kein Tempolimit. Dennoch wird man in aller Regel sowieso weniger als Tempo 50 fahren, denn dabei geht es vergleichsweise holperig und laut zu. Sobald die Straßenverhältnisse keine Ketten mehr erfordern, sollte man sie so schnell wie möglich auch wieder entfernen – zur Schonung der Reifen ebenso wie der Ketten selbst.
Fahrdynamikregelung ESP ausschalten
Und noch ein Punkt ist wichtig. Denn so nützlich gerade unter schwierigen Fahrbedingungen eine Fahrdynamikregelung auch sein mag – in Verbindung mit Schneeketten ist ESP in aller Regel nicht angebracht. Ja sie kann die Ketten durch ihr Regelsystem sogar daran hindern, ihre Wirkung optimal zu entfalten. Deshalb empfehlen Spezialisten für das Fahren im Winter, während des Schneekettenbetriebes das ESP abzuschalten. Allerdings darf man nicht vergessen, es dann nach Demontage der Ketten sofort wieder einzuschalten, damit das Fahren unter winterlichen Bedingungen nicht zum Sicherheitsrisiko wird.
Bußgelder
Bußgelder riskieren Autofahrer, die ihre Winterreise ohne Schneeketten antreten, nicht nur in Deutschland. Denn auf vielen Gebirgsstraßen besteht im Winter eine Schneekettenpflicht. Während man Deutschland mit 20 Euro zur Kasse gebeten werden kann, können Verstöße gegen eine angeordnete Schneekettenpflicht in Frankreich mit Geldbußen ab 35 Euro und in Österreich ab mindestens 36 Euro geahndet werden. In der Schweiz fallen sogar umgerechnet 65 Euro Bußgeld an und mit Beträgen ab 70 Euro ist in Italien zu rechnen.
UnZe/ivd
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Von Ivd/UnZe am 29. Dezember 2009, 12:07 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 13. Januar 2010, 12:46 Uhr
Themen: Sicherheitstipp | Strafen | Verkehrsrecht | Winter
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