Nächtliche Tiergefahr wiegt mehr als die Betriebsgefahr eines Pkw
Bei einer nächtlichen Kollision zwischen Kuh und Auto ist die von den sprichwörtlichen Rindviechern ausgehende Tiergefahr höher zu bemessen als die allgemeine Betriebsgefahr durch das immerhin von Menschenverstand gesteuerte Fahrzeug. Zu dieser Entscheidung hat sich das Oberlandesgericht Karlsruhe durchgerungen (Az. 4 U 166/07) und einen Landwirt, dessen Kühe aus der Weide ausgebrochen waren und auf der dunklen Straße einen Unfall verursachten, für 75 Prozent des Gesamtschadens verantwortlich gemacht.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, blieb in diesem konkreten Fall ungeklärt, auf welche Weise und aus welchen Gründen die Kühe aus der mit einem Elektrodraht gesicherten Weide des Bauern ausgebrochen waren. „Damit konnte das Gericht aber auch nicht mehr ausschließen, dass der beklagte Viehzüchter möglicherweise die Tiere hätte besser kontrollieren und beaufsichtigen müssen und gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen hat – wofür allerdings der notwendige Beweis fehlte“, erklärt D-AH-Rechtsanwältin Daniela Sämann.
Also durften die Richter hinsichtlich des Landwirts nur die Gefahr berücksichtigen, die allgemein von Kühen ausgeht, die nachts und ohne Aufsicht auf einer durch einen Elektrozaun gesicherten Weide gehalten werden. Auf Seiten des Autofahrers dagegen kam lediglich die einfache Betriebsgefahr in Betracht, die von einem Pkw ausgeht, der bei Dunkelheit auf einer gut ausgebauten Landstraße mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h unterwegs ist. Eine höhere Geschwindigkeit wurde nämlich nicht nachgewiesen.
Das Resultat dieser richterlichen Abwägung: Die aus ihrer Weide zu nächtlicher Stunde ausbrechenden Kühe schlagen mit drei Vierteln des Schadens zu Buche, der mit normaler Beleuchtung heranfahrende Pkw aber nur mit einem Viertel. Zumal der Autofahrer laut Gutachten auch dann nicht den Unfall hätte vermeiden können, wenn er langsamer und mit Sichtgeschwindigkeit gefahren wäre – liefen ihm doch die auf der Fahrbahn direkt entgegenkommenden Rinder wie hypnotisiert ins Auto hinein.
(auto-reporter.net)
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Von RobGal am 03. Januar 2010, 10:19 Uhr veröffentlicht
Themen: Tiere | Unfall | Verkehrsrecht
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