Nur ein leichter Schaden?

Die Achsvermessung bringt es an den Tag

Was auf den ersten Blick nach einem leichten, bloß äußerlichen Unfallschaden aussieht, entpuppt sich häufig als eine folgenreiche Geschichte. Die Krafteinwirkung bei einem Aufprall kann viel mehr als nur Beulen und Kratzer verursachen.

Wenn jemand stürzt, sieht man vielleicht nur eine Hautabschürfung. Dass doch ein Knochenbruch vorliegt, stellt man erst beim Röntgen fest. Ähnlich ist das bei scheinbar kleineren Unfällen – und davon kann ein Sachverständiger ein Lied (oder gleich auch mehrere) singen. Hier ist eines davon.

Da wird der Sachverständige gerufen, um einen Schaden aufzunehmen. Eine leichte streifende Beschädigung der Stoßfängerverkleidung und des Kotflügels, leichter Abrieb an der Felge, der Reifen hat keine sichtbaren Kontaktspuren – alles kein Drama also. Dennoch urteilt der Sachverständige: Das Fahrzeug ist nicht mehr verkehrssicher, der Kunde soll in einen Leihwagen umsteigen.

Jetzt ein Leihwagen? Das wirft seinen ganzen Tagesablauf über den Haufen, meinte der Kunde, und dann ein für ihn ungewohntes Fahrzeug ... muss das denn wirklich sein? Der Werkstattmeister schielte auf seine noch unerledigten Termine und versuchte ebenfalls, den Schaden herunterzuspielen. Der Kunde würde doch nächste Woche sowieso zur Inspektion kommen, da kann man die Achse gleich vermessen, zur Sicherheit, und den Schaden erledigen.

Der Sachverständige blieb bei seiner Meinung und bekräftigte noch einmal seine Aussage über fehlende Verkehrssicherheit. Der Kunde musste in den Leihwagen steigen, das Unfallauto wurde in die Werkstatt gefahren ... nein, um ganz genau zu sein: es sollte in die Werkstatt gefahren werden. Aber nach nur 100 Metern brach die Spurstange, das Fahrzeug war nicht mehr lenkbar.

Sachverständige hören diese Argumentation mit dem „leichten Schaden“ häufig. Tatsache ist aber, dass man den Einfluss des Aufpralls auf die Achsgeometrie ohne Vermessung nicht beurteilen kann. Somit bleibt der Zustand der Bauteile ungewiss, auch wenn keine Spuren an den Felgen oder den Reifen mit freiem Auge zu erkennen sind. Es kann auch vorkommen, dass ein Anstoß auf das Rad vorn links sich über das Lenktrapez bis zur rechten Achshälfte fortpflanzt und hier durch die Massenträgheit des Rades ein Schaden verursacht.

Fazit der Unfallzeitung:
Wer weiß, was dahinter steckt, wenn man mal wieder in den Nachrichten liest: „Das Fahrzeug ist aus unbekannten Gründen in den Gegenverkehr gefahren ...“. Es ist sicherer, vorübergehende Unannehmlichkeiten in Kauf zu nehmen als mit einem ungeklärten Schaden unterwegs zu sein und für sich wie andere ein Sicherheitsrisiko zu sein. Eine Achsvermessung sollte in ähnlich gelagerten Fällen durchgeführt und der betroffene Reifen ausgetauscht werden.

Von RobGal am 25. September 2011, 19:55 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 26. September 2011, 18:30 Uhr
Themen: Sachverständige | Sicherheit | Unfall | Werkstatt

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Kommentare

Geschrieben von F-W Wortmann am 28. September 2011, 15:07 Uhr:

Sehr geehrter Herr Galifi,
da haben Sie aber mit diesem Bericht einen Volltreffer gelandet. Dieser Bericht beweist doch, wie wichtig es ist, einen Unfallschaden - und sei er noch so leicht - durch einen qualifizierten freien Sachverständigen überprüfen zu lassen. Das gilt m.E. um so mehr, wenn Versicherungen oder Hersteller mit sog. Fairplay-Konzepten ankommen, bei denen der Anwalt und der Sachverständige außen vor bleiben sollen. Nur jemand, der etwas zu verbergen hat, scheut den freien und qualifizierten Sachverständigen.
Mit freundlichen Grüßen
F-W Wortmann

Geschrieben von Stud. iur. Benedikt Wortmann am 29. September 2011, 18:53 Uhr:

Ein tadelloser Bericht. Zeigt er doch, wie wichtig das Urteil eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen auch bei scheinbar leichten Schäden ist. Insbesondere wird eindrücklich geschildert, dass neben dem verbeulten Kotflügel auch der lebenswichtige Querlenker in Mitleidenschaft gezogen worden ist, was auf den ersten Blick auf Kotflügel und Felge nicht feststellbar war. Aber gerade dafür sind die Kfz-Sachverständigen ja da.
Grüße
B. Wortmann

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