Probefahrt und Kontrolle der Fahrzeugelektronik

Hauptuntersuchung soll vom 1. April 2012 an erweitert werden

Der 1. April des nächsten Jahres hat es in sich, was die geplanten Änderungen für die Hauptuntersuchung (HU) unserer Autos nach Paragraf 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) angeht. Denn von diesem Stichtag an soll nicht nur Schluss gemacht werden mit der Rückdatierung der Prüfplaketten, über die UnfallZeitung jüngst berichtet hat (Link zu: www.unfallzeitung.de/zeitung/keine-t-v-rueckdatierung-ab-2012). Ganz neu wird auch der Ablauf der Prüfung gestaltet. Denn neben die bisher übliche Sichtprüfung und die technische Kontrolle in der Prüfgasse tritt künftig eine Probefahrt. Erst nach dieser kommt das Fahrzeug dann wie gewohnt zur Kontrolle in die Prüfgasse. Und hier wird neben der Mechanik und Elektrik künftig auch sehr gezielt die Fahrzeugelektronik überprüft.

Prüfrunde mit mindestens 8 km/h

Bei der künftig vorgeschriebenen Probefahrt sollen die Prüfer erkennen, ob die im Fahrzeug vorhandenen Sicherheitssysteme wie Airbags und die elektronischen Assistenzsysteme wie zum Beispiel ABS, ESP und Abstandsregler auch aktiviert sind und ansprechen, erklärte dazu Jürgen Wolz, Leiter der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr in Bayern beim TÜV SÜD. Um dass festzustellen, muss der Prüfer eine Runde mit mindestens 8 km/h drehen, das Lenkrad in beide Richtungen einschlagen und auch auf die Bremse treten.

Für manche ein logistisches Problem

„Die Probefahrt begrüßen wir im Sinne der Untersuchungsqualität ausdrücklich“, unterstreicht Jürgen Wolz für den TUV SÜD. Allerdings räumt er auch ein, dass die neue Regelung in vielen Fällen eine logistische Herausforderung sein könne. Denn „an Service-Centern in Stadtzentren oder auf dicht belegten Werkstatthöfen ist die Probefahrt gar nicht so einfach zu realisieren“, gibt er zu. Doch allen Beteiligten bleibe noch etwas Zeit sich auf die Neuerungen vorzubereiten. Denn die Probefahrt zum Beginn der Hauptuntersuchung werde nur für die Fahrzeuge Vorschrift, die ab 1. April 2012 neu zugelassen werden. So sei, mit Ausnahme von Mietwagen und Taxis, die öfter zur Hauptuntersuchung kommen müssen, erst von 2015 an mit einer größeren Zahl von Probefahrten zu rechnen.

Mit dem HU-Adapter an die Elektronik andocken

Neben der künftig vorgesehenen Probefahrt sollen im Rahmen der Prüfungen in der Prüfgasse auch die elektronischen Systeme der Fahrzeuge genauer unter die Lupe genommen werden. Als Teil einer flächendeckenden Elektronik-HU sollen alle Prüfstellen für die Hauptuntersuchung dafür mit einem so genannten HU-Adapter ausgestattet werden. Mit diesem können die Prüfer dann an die Schnittstelle für die On-Board-Diagnose (OBD) des Fahrzeugs andocken, diese auslesen und so feststellen, ob alle Sicherheitsassistenten auch wirklich sicher funktionieren. Auch diese Regelung gilt nur für Fahrzeuge, die ab 1. April 2012 neu zugelassen werden.

Mängel künftig detailliert ausgedruckt

Und noch eine Neuerung soll es nach den derzeitigen Plänen des Bundesverkehrsministeriums, das Änderungen der StVZO nach Bestätigung durch den Bundesrat erlässt, bei der HU vom 1. April 2012 an geben. Denn von diesem Termin arbeiten alle Prüforganisationen bundesweit mit einem einheitlichen Mängeltool. Dank dieser neuen Software enthalten die Prüfberichte künftig detaillierte Hinweise zu den festgestellten Mängeln. So erfährt man als Fahrzeughalter im ausgedruckten Prüfbericht bei einem Beleuchtungsmangel exakt, dass zum Beispiel die Einstellung des Scheinwerfers rechts nicht stimmt. Das ist eine sehr hilfreiche Ergänzung des Mängelberichts, den man dann direkt als Basis für den Werkstattauftrag verwenden kann.
Ingo von Dahlern/UnfallZeitung

Fotos: TÜV SÜD

Von Ivd/UnZe am 18. November 2011, 15:43 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 18. November 2011, 16:01 Uhr
Themen: Tests | Werkstatt



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