Schadensabwicklung: Wissen ist Macht!

Kennen Sie Ihre Rechte?

Die Gesetzgebung schützt die Rechte der Geschädigten bei der Schadensabwicklung in großem Umfang. Sie haben weitgehende Entscheidungsfreiheit, unter Maßgabe der Erforderlichkeit nach §249 BGB. Das Gesetz kann noch so sehr auf der Seite der Konsumenten sein, wenn diese die ihnen garantierte Entscheidungsfreiheit nicht voll ausschöpfen.

Die Rechte sind da, aber der Konsument kennt sie nicht
Es ist verständlich, wenn Geschädigte angesichts der komplexen Regelungen der Schadensabwicklung verunsichert sind. Aber es ist nicht verständlich, warum sie die für sie kostenlose, weil zum Schadensumfang gehörende Unterstützung durch unabhängige Sachverständige und Anwälte nicht in Anspruch nehmen.

Versicherer springen in die Lücke

Je weniger Geschädigte auf ihre Rechte bestehen, umso größer ist der Spielraum der Versicherungen, die Abwicklung in die eigene Hand zu nehmen und Nutzen daraus zu ziehen. Dabei hat die Versicherung des Unfallgegners dem Geschädigten gegenüber kein Weisungsrecht. Sie haben jedoch schnell erkannt, dass hier Schnelligkeit Trumpf ist, und bemühen sich, den Geschädigten ihre Lösung schmackhaft zu machen, bevor diese auf andere Gedanken kommen könnten. Auch wenn am Ende die bittere Erkenntnis steht, dass man verschaukelt wurde, trauen sich die wenigsten, vors Gericht zu ziehen.

Allein gegen die Versicherung

Manchen Geschädigten steht die Angst ins Gesicht geschrieben, wenn man ihnen empfiehlt, doch lieber einen Anwalt zu nehmen. Sie flüchten in Ausreden, loben die zuvorkommende Höflichkeit der Versicherung beim Gespräch. Andere wiederum glauben, dass sie mit der Übermacht der Versicherung schon fertig werden – was der Anwalt kann, meinen sie auch können. Da steht vielleicht eine Erfahrung dahinter, als sie ja schon mal vor vielen Jahren einen Betrag von 50 Euro erfolgreich eingeklagt haben. Auf den Gedanken kommen sie nicht, dass die Größenordnung hier eine völlig andere ist, und die Versicherung entsprechend schweres Geschütz auffahren würde. Dem ersten Typ fehlt es am Selbstbewusstsein, dem zweiten haben die Götter zu viel davon gegeben, nur leider für das falsche Vorhaben.

Die Unfallzeitung kann nicht oft genug wiederholen:
Lassen Sie sich helfen bei der Schadensabwicklung – eine fachkundige Begleitung steht Ihnen per Gesetz zu und ist für Sie kostenlos.

Roberto Galifi
Foto © Ewe Degiampietro - Fotolia.com

Von RobGal am 31. Oktober 2009, 13:41 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 19. Juni 2011, 13:48 Uhr
Themen: Sachverständige | Unfall | Verkehrsrecht | Versicherung



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