Sensationsurteil aus Brüssel stärkt den Verbraucher
Aus- und Einbau zahlt der Verkäufer
Die neue Lichtmaschine ist eingebaut, sie tut aber ihren Dienst nicht oder nicht ordnungsgemäß? Raus mit ihr, die zweite neue Lichtmaschine zahlt der Verkäufer. Doch wer trägt die Kosten eines solchen Umbaus? Der Europäische Gerichtshof fällte herausragend verbraucherfreundliche Urteile, die eine große Tragweite für alle Branchen haben könnten.
Die bisherige Regelung sah so aus, dass bei Mängeln eines gerade eingebauten Ersatzteils die Kosten des Ersatzteils von dessen Verkäufer übernommen werden mussten. Aber die Kosten des Ausbaus sowie des nachfolgenden Einbaus wurden gerne auf die Kunden abgewälzt. Eine ungerechte Lösung, denn die Kunden können ja ursächlich nichts dafür, dass diese Kosten entstanden.
Zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs weisen nun in eine neue, viel verbraucherfreundlichere Richtung. In diesen beiden Fällen handelte es sich um eine funktionsuntüchtige Spülmaschine und um mangelhafte Bodenfliesen. Es ging um die Zusatzkosten, die der Austausch der defekten Ware verursachte. Das Urteil lautete in beiden Fällen: Die Fahrtkosten und die Kosten des Ausbaus sowie des nachfolgenden Einbaus sind von den Unternehmen zu tragen, von denen die Ware gekauft wurde (Urteile C-65/09 und C-87/09). Die Entscheidungen sind für alle EU-Staaten bindend.
Die Folgen für die Kfz-Branche dürften um Turbulenz sorgen. Denn gleich ob Spül- oder Lichtmaschine, Bodenfliesen oder Turbolader: Die Analogie ist eindeutig. Konsumenten haben einen Anspruch auf Übernahme oder Erstattung der Kosten, die beim Austausch eines mangelhaften oder defekten Ersatzteils anfallen.
Wenn sich die Hersteller entscheiden würden, die Qualität der Ersatzteile zu verbessern, würde das mittelfristig auch den Verkaufszahlen nützen. Auf diese Weise könnte sich das Sprichwort „Qualität zahlt sich aus“ bewahrheiten, so dass jeder gewinnen und niemand draufzahlen müsste.
Bleibt jedoch die Qualität und somit die Zahl mangelhafter oder defekter Ersatzteile unverändert, haben deren Verkäufer zusätzliche Kosten. Es steht zu befürchten, dass dadurch Preissteigerungen ins Haus stehen könnten, die die Endkunden ausbaden müssen.
Text:R.Galifi
Foto: © bluedesign - Fotolia.com
Von RobGal am 20. Juni 2011, 18:09 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 21. Juni 2011, 16:53 Uhr
Themen: Urteile | Werkstatt
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