Spieglein, Spieglein an der Wand ...

... wer ist der Dreisteste im ganzen Land?

Wem das Wasser bis zum Hals steht, scheut sich nicht, sich auch noch am dünnsten Strohhalm festzuhalten. Den Versicherungen geht das Geld aus, der gnadenlose Wettbewerb drückt sie unters Wasser. Ihre Kostenvermeidungsstrategie treibt die seltsamsten Blüten – hier ist eine davon, eine wahre Geschichte.

Die Dame ist an ihrem Ziel angekommen, öffnete die Fahrzeugtür und ... rrrrums, ein vorbeifahrendes Fahrzeug erfasste die Tür und verursachte dabei einen erheblichen Schaden. Die Geschädigte fuhr zu ihrer Werkstatt und gleichzeitig beauftragte sie einen Kfz-Sachverständigen und einen Anwalt. Gut gemacht – genau so sieht professionelle Schadensabwicklung aus.

Die Versicherung des Unfallgegners (in diesem Fall ist es die HDI) fand das vom Sachverständigen der Geschädigten erstellten Gutachten nicht plausibel. Da wird doch noch was zu machen sein, dachte sich wohl die Versicherung, forderte eine Nachbesichtigung und beauftragte einen Gutachter. Der gehört wiederum einer Sachverständigen-Organisation an, die einen beträchtlichen Teil ihrer Aufträge von der Versicherung erhält. Die Geschädigte machte sich keine Sorgen, erstens hatte sie hatte ein reines Gewissen und zweitens versierte Fachleute an ihrer Seite, die ihre Interessen vertraten. Der Nachbesichtigung wurde zugestimmt.

Der Gutachter der Versicherung blickte wohl in seine kleine Taschen-Kristallkugel, als er zu der Überzeugung kam, dass die Beschädigung am Türspiegel in keinem Zusammenhang mit dem Unfall stehen kann, so dass die Versicherung die dafür vorgesehene 350 Euro nicht zahlen muss. Hätte der Gutachter lieber das Telefon in die Hand genommen und die Geschädigte angerufen, hätte er erfahren können, dass besagter Spiegel nach dem Unfall auf dem Boden lag und vom Abschleppdienst notdürftig in die Halterung gedrückt wurde. Dumm gelaufen ... für die Versicherung.

Fazit der UnfallZeitung
Die Versicherung versuchte zu sparen mit dem Ergebnis, dass ihre Kosten durch den zusätzlichen Aufwand der Nachbesichtigung und des Gutachtens noch höher wurden. Gutgläubigkeit ist fehl am Platz, wenn es um das Wirken der Versicherung geht. Die Geschädigte hat richtig gehandelt, als sie den Fall in die Hände von Experten gab.

Von RobGal am 20. Juni 2011, 14:40 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 22. Juni 2011, 12:30 Uhr
Themen: Sachverständige | Unfall | Versicherung



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