Tagfahrleuchten in der Europäischen Gemeinschaft Pflicht
Aber weder Um- noch Nachrüstung vorgeschrieben
Unsicherheit herrscht derzeit bei vielen Autofahrern. Denn seit dem 7. Februar 2011 sind für Personenwagen in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft Tagfahrleuchten Pflicht. Gültigkeit hat diese Bestimmung allerdings nur für neu zugelassene Fahrzeuge und betrifft ganz konkret nur die Fahrzeugtypen, für die vom 7. Februar 2011 an von ihren Herstellern die Typzulassung beantragt wird. Für Autofahrer, die mit ihren Fahrzeugen unterwegs sind, hat diese Regelung also keine Bedeutung und niemand muss sein Fahrzeug um- oder nachrüsten, weder jetzt noch in Zukunft. Das gilt auch für alle nach dem 7. Februar gekauften Neuwagen, sofern diese bereits vor dem 7. Februar ihre Typzulassung erhalten haben. Damit gibt es keinen Grund zur Aufregung und vor allem keinen Grund, jetzt schnell Tagfahrleuchten zu montieren. Und sollten Werkstätten oder der Teilehandel etwas anderes behaupten, dann ist das eindeutig falsch.
Lichtpflicht am Tage in 22 Ländern Europas
So viel vorweg zur aktuellen Sachlage. Doch auch, wenn eine Ausrüstung bereits zugelassener Personenwagen mit Tagfahrleuchten nicht vorgeschrieben ist, kann es durchaus vernünftig sein, sich über eine Nachrüstung Gedanken zu machen. Denn im Unterschied zu Deutschland, wo das Fahren mit Licht auch am Tage nur für Motorräder vorgeschrieben ist, gilt bereits in derzeit 22 europäischen Ländern innerhalb und außerhalb der Europäischen Gemeinschaft die Vorschrift, dass auch Personenwagen tagsüber mit eingeschaltetem Licht unterwegs sein müssen. Das verlangen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn und außerhalb der Union Bosnien und Herzegowina, Island, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Norwegen und Russland.
Abblendlicht ist immer richtig
Dieser Lichtpflicht auch am Tage, die in wenigen Staaten nur außerorts und in noch weniger nur befristet gilt, nachkommen kann man problemlos, wenn man dort mit Abblendlicht fährt. Es gibt also keinen Grund, nur deshalb Tagfahrleuchten nachzurüsten, um in Ländern mit Lichtpflicht am Tage dieser Vorschrift nachzukommen. Aber es gibt einen durchaus stichhaltigen Grund, dann, wenn man viel in Ländern mit Lichtpflicht am Tage unterwegs ist, statt des Abblendlichts lieber Tagfahrleuchten zu nutzen. Und dieser Grund liegt beim erhöhten Spritverbrauch, der mit dem Fahren mit Abblendlicht am Tage verbunden ist sowie einem stärkeren Verschleiß der Lampen für das normale Fahrlicht, der bei etwa fünf Euro im Jahr pro Fahrzeug und bei rund 50 Millionen Fahrzeugen in Deutschland bei 250 Millionen Euro liegen würde.
Doch das Licht gibt es nicht zum Nulltarif
Erheblich stärker zu Buch schlägt der mit dem eingeschalteten Fahrlicht einhergehende Spritverbrauch. Denn das Licht gibt es nicht zum Nulltarif, sondern es muss vom Generator an Bord erzeugt werden. Da zusammen mit dem Abblendlicht auch Begrenzungsleuchten, Rücklichter und die Kennzeichenbeleuchtung brennen, was einen Verbrauch von 140 Watt bedeutet, steigt der Spritverbrauch um durchschnittlich rund 1,3 Prozent, was natürlich auch für die CO2-Emissionen gilt. 817 Millionen Liter Mehrverbrauch ermittelte die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) bereits für 2005 allein für Deutschland, was weit über eine Milliarde Euro Mehrkosten für die Autofahrer bedeuten würde. Und ebenso wie die Verbräuche steigen auch die CO2-Emissionen. Österreich haben derartige Berechnungen deshalb veranlasst, seine am 15.11.2005 eingeführte Pflicht zum Fahren mit Licht am Tage noch einmal zu überprüfen und die Lichtpflicht am 1.1.2008 wieder aufzuheben.
LED – eine echte Zukunftstechnik
Doch inzwischen gibt es eine Alternative für das Auto, die im Unterschied zu den für unsere Haushalte verordneten Energiesparlampen, die wegen ihres hohen Quecksilbergehaltes unverantwortlich gefährlicher Sondermüll sind, auf eine wirkliche Zukunftstechnik für das Licht setzt: auf Leuchtdioden oder kurz LED (Licht emittierende Diode oder light emitting diode). Denn als Tagfahrleuchten braucht ein Paar davon gerade einmal 14 Watt, also ein Zehntel des Stroms für normales Abblendlicht, was den Mehrverbrauch, die zusätzlichen Spritkosten und die CO2-Emissionen auf ein Zehntel reduziert.
Einfach nachrüstbar und langlebig
Zudem ist die neue Lichttechnik auch relativ einfach nachrüstbar. Immer mehr ältere Fahrzeuge mit LED-Tagfahrlicht auf unseren Straßen signalisieren, dass diese Technik von den Autofahrern angenommen wird. Bereits ab 70 Euro werden Nachrüstsätze angeboten und für den doppelten Preis gibt es bereits sehr hochwertige Produkte. Besonders erfreulich bei einer Investition in ein modernes LED-Tagfahrlicht ist außerdem, dass diese Technik eine hohe Lebensdauer hat und ein ganzes Autoleben hält, ohne dass es irgendeiner Wartung bedarf, so dass keine Folgekosten entstehen.
Im Zweifel in die Fachwerkstatt gehen
Wer nachrüstet, sollte allerdings darauf achten, dass alles fachgerecht abläuft. Wenn man das Nachrüstpaket selbst kauft, muss man bei der Auswahl auf das ECE-Kennzeichen – E plus Genehmigungsnummer in einem kreisrunden Symbol – und die Kennung RL achten. Ist der Bausatz nämlich nicht zugelassen, erlischt die Betriebserlaubnis des kompletten Fahrzeugs. Fachleute für Fahrzeugelektrik und –elektronik empfehlen, den Einbau der zusätzlichen Leuchten einer Fachwerkstatt zu übergeben, wenn man nur geringe Bordelektronik-Kenntnisse hat. Denn dann kann es zu Kurzschlüssen oder gar dem unbemerkten Ausfall von elektronischen Helfern kommen. Zudem muss gewährleistet sein, dass sich das Tagfahrlicht beim Start des Fahrzeugs automatisch einschaltet und sich ausschaltet, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird. Übrigens muss die Nachrüstung nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Erheblicher Sicherheitsgewinn
Wer sein Auto mit Tagfahrlicht ausstattet und dieses Licht auch einsetzt, leistet damit einem wichtigen Beitrag, um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen zu werden. So ließen sich durch generell eingesetztes Tagfahrlicht bis zu drei Prozent aller Unfälle vermeiden, wie der ADAC ermittelte.
EU: Ausrüstungspflicht ja, Lichtpflicht sehr unterschiedlich
Doch die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam und manchmal auch noch extrem ineffektiv. So gilt in der Europäischen Gemeinschaft nun zwar eine Ausrüstungspflicht für neue Pkw, die am 7. August 2012 auch auf Nutzfahrzeuge ausgedehnt wird. Doch bei der Pflicht, künftig auch mit Licht zu fahren, sind sich die Mitgliedsstaaten alles andere als einig. Immerhin haben sich inzwischen die Staaten der Gemeinschaft und die übrigen europäischen Länder, die das Fahren mit Licht vorschreiben, inzwischen dazu durchgerungen, neben dem normalen Abblendlicht auch Tagfahrleuchten anzuerkennen beziehungsweise zu dulden (Litauen und Polen).
Dänische Bürokraten tanzen aus der Reihe
Doch Bürokraten überall auf der Welt finden immer wieder Wege, einem das Leben zu erschweren. Das sind in diesem Fall innerhalb der Europäischen Gemeinschaft die Dänen. Denn bei denen sind Tagfahrleuchten nur erlaubt, wenn auch die Rückleuchten brennen – aber so ist Tagfahrlicht ja gar nicht geschaltet. Das ist eine völlig absurde Bestimmung. Doch wer in Dänemark wegen der dort geltenden Pflicht zum Fahren mit Licht auch am Tage keine hohen Bußgelder riskieren möchte, dem bleibt nichts anderes übrig, als dort auch dann, wenn das Fahrzeug mit sparsamem Tagfahrlicht ausgerüstet ist, mit dem zehn mal mehr Sprit verbrauchenden Abblendlicht zu fahren – eine Regelung, die so gar nicht zu diesem sonst so umweltbewussten Land passt.
Ingo von Dahlern
Fotos: Hella/Audi/DVR
Von Ivd/UnZe am 09. Februar 2011, 10:12 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 09. Februar 2011, 10:32 Uhr
Thema: Technik
Themen:
Alle Themen (471)Hinweis: Kombinieren Sie mehrere Themen miteinander, um nur Artikel anzuzeigen, die allen gewählten Themen entsprechen (Schnittmengen).
RSS Artikel
RSS Wissenswert
Ein Transporterwerk mit wechselha...
Verpflichtende Gesundheitsüberprü...
Kennen Sie wirklich noch alle Ver...
Kinder nehmen den Straßenverkehr ...
Das Reifenlabel kommt: Etwas mehr...
EU: Die Verkehrssicherheit ist i...
Unfallaufnahme und Unfallskizze
Das VW-Urteil des BGH und seine F...
Klartext zur so genannten "Winter...
Versicherungen drücken die Repara...
Schadensabwicklung: Wissen ist Ma...
Wohin steuert die Schadenssteueru...
Spektakulärer Test bestätigt Taug...
Zwei einfache Grundregeln für den...
Katastrophe am Bahnübergang
Zweiter Crashtest mit Pedalverste...
Erster Crashtest ohne Pedalverste...
Kippen auf Französisch






