Linksabbieger haftet voll gegenüber dem Überholer
AG Aachen Urt. vom 8.12.2010 – 115 C 471/09 -
Die zuständige Richterin der 115. Zivilabteilung des AG Aachen hat mit Urteil vom 8.12.2010 einen links abbiegenden Fahrzeugführer zum vollen Schadensersatz gegenüber dem überholenden Fahrzeugführer verurteilt. Die Klägerin befuhr am 3.9.2009 um 8.14 Uhr mit ihrem Pkw eine Ortsstraße in Aachen. Vor ihr fuhr in gleicher Fahrtrichtung die Beklagte zu 1. mit dem bei der Beklagten zu 2. haftpflichtversicherten Pkw. Auf der linken Seite befindet sich ein Feldweg, in den die Beklagte zu 1. einbiegen wollte. Es kam zur Kollision beider Fahrzeuge, wobei Hergang und Ursache des Unfalles zwischen den Parteien streitig ist. Das Gericht hat Beweis erhoben durch Vernehmung von Zeugen und Einholung eines Sachverständigengutachtens.
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Von RFWW am 07. Januar 2011, 17:43 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2011, 16:11 Uhr
Themen: Abbiegen | Überholen | Unfall | Urteile
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