Private Abschleppkosten als Schadensersatz wegen unberechtigtem Parken auf Supermarktparkplatz
LG Berlin Urt. v. 15.7.2010 – 9 O 150/10 KG Berlin Urt. v. 11.3.2011 – 13 U 31/10 –
Wird ein unberechtigt geparktes Fahrzeug auf einem Supermarktparkplatz durch privaten Abschleppunternehmer umgesetzt und auf öffentlichem Straßengrund abgestellt, so hat der Parkplatzeigentümer bzw. der Abschleppunternehmer ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug bzw. Bekanntgabeverweigerungsrecht bis zur endgültigen Bezahlung der Abschleppkosten. Abschleppkosten in Höhe von brutto 261,21 € ( 219,50 € netto) sind angemessen und nicht sittenwidrig überhöht. So der Tenor des Urteils der 9. Zivilkammer des Landgerichtes Berlin im Urteil vom 15.7.2010. Diese Entscheidung ist in zweiter Instanz durch den 13. Zivilsenat des Kammergerichtes Berlin mit Urteil vom 11.3.2011 bestätigt worden.
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Von RFWW am 06. April 2011, 22:13 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 25. Juni 2011, 18:22 Uhr
Themen: Abschleppkosten | Urteile
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