Auch bei einfach gelagertem Unfall sind Anwaltskosten zu erstatten

AG Berlin-Mitte Urteil vom 17.2.2009 – 3 C 3385/08 –

Wer kenn sie nicht die Situation, dass die regulierungspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten nicht übernehmen will. Zur Begründung wird dann vorgetragen, dass die Haftung doch eindeutig gewesen sei und dass es sich um einen einfachen Unfallschaden gehandelt habe, bei dem auch ein Anruf bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgereicht hätte, damit der Schaden reguliert wird. weiterlesen

Von RobGal am 14. Februar 2011, 19:03 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 25. Juni 2011, 19:39 Uhr
Themen: Anwaltskosten | Urteile

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