Totalschaden ...
„ ... aber ich will mein Auto behalten!“
Alltag in der Werkstatt: Ein älteres Fahrzeug, gepflegt, technisch hervorragender Zustand, wenige Kilometer auf dem nicht-manipulierten Tacho hat einen Totalschaden. Die Besitzerin will das Auto unbedingt behalten. Was tun?
Der wirtschaftliche Totalschaden
Das Unfallauto steht beim Vertragshändler auf dem Hof. Es ist eine Mercedes-Benz C-Klasse-Limousine, Baujahr 1998, mit nicht mehr als 48 Tausend Kilometern. Der Meister sagt, dass die Reparatur etwa 10.000 Euro kosten, der Widerbeschaffungswert hingegen nur 5600 Euro betragen würde. Sein Verdikt: Die Reparatur lohnt sich nicht. Denn die Versicherung zahlt nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes, oder eine Reparatur, die nicht mehr als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes 7.280 Euro ausmacht. 10.000 Euro sind nun mal mehr als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes. Das Auto ist somit das, was man in der Branche einen wirtschaftlichen Totalschaden nennt.
Die 130-Prozent-Regelung kommt Fahrzeughaltern entgegen, die ihr als wirtschaftlichen Totalschaden eingestuftes Fahrzeug aus nachvollziehbaren Gründen reparieren lassen möchten. Die Gründe der Mercedes-Besitzerin sind auch nachvollziehbar: Garagengepflegtes Fahrzeug, frisch TÜV-geprüft, die niedrige Kilometerzahl auf dem Tacho ist echt, der Allgemeinzustand ist hervorragend, der Schaden betrifft vorwiegend nur die Anbauteile der Karosserie. So ein Fahrzeug bekommt man heute gar nicht auf dem Markt. Da wäre es doch schade, das Auto zu verschrotten?
Reparaturkosten: Die Wahl der Werkstatt
Das sind alles gute Argumente. Wie kommt es, dass der Wagen dennoch als wirtschaftlicher Totalschaden gilt, wieso übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert derart enorm? Auch das kann erklärt werden. Die Vertragswerkstatt ist ein Mercedes-Betrieb, sie kalkuliert ihre Preise auf Grund der von Daimler-Benz ausgewiesenen Werkstattlöhnen.
Die Geschädigte kannte eine Karosseriewerkstatt, die ihr vertrauenswürdig vorkam und deren Preise etwas schärfer kalkuliert waren. Der Haken dabei: Die Versicherungen sind bei diesen 130-Prozent-Reparaturen abseits von Vertragswerkstätten sehr pingelig und zahlen nicht, wenn die Reparatur nicht den Herstellerrichtlinien entspricht oder nicht dem vom Gutachter vorgeschlagenen Reparaturweg entspricht. Darum bat die Besitzerin ihren Sachverständigen, sich die Werkstatt genau anzuschauen, damit sie nachher nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Sie hatte Glück: Die Werkstatt arbeitete herstellerkonform, auch wollte sie einen Bauteil reparieren anstatt ihn neu zu bestellen. Und siehe da, mit dieser Ersparnis passten die Kosten der Reparatur auf einmal doch in den Rahmen der 130-Prozent-Regelung, so dass die Versicherung die Kosten übernehmen musste.
Fazit der Unfallzeitung
Wenn Sie Ihr zum wirtschaftlichen Totalschaden deklariertes Unfallauto aus guten Gründen dennoch behalten wollen, bitten Sie den Meister in Ihrer Werkstatt, doch noch einen Weg zu finden, damit das Auto repariert werden kann. Wenn das nicht möglich ist, suchen Sie sich eine Werkstatt, die nach Herstellerrichtlinien repariert. Ein Sachverständiger kann Ihnen helfen, eine solche Werkstatt zu finden, um sicherzustellen, dass die Versicherung die Reparatur auch bezahlt.
Von RobGal am 02. April 2010, 11:56 Uhr veröffentlicht
Themen: Reparatur | Sachverständige | Versicherung | Werkstatt
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