Unsere Leser fragen - der Rechtsanwalt antwortet
Der Unfallzeitung ist es gelungen, den früheren Rechtsanwalt Friedrich-Wilhelm Wortmann als Autor und Experten-Ratgeber für unsere Leser zu gewinnen. Wenn Sie, werte Leser, rechtliche Fragen bezüglich eines Unfallschadens und der Schadensabwicklung haben, können Sie sie stellen und Herr Rechtsassessor Wortmann wird sie beantworten. Benutzen Sie bitte die Kommentarfunktion zu diesem Beitrag, um Ihre Frage zu stellen
Herr Wortmann studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Kiel, Bochum und Münster und absolvierte das Referendariat am Oberlandesgericht Hamm. Seine Zulassung als Rechtsanwalt bzw. Notar erhielt er 1977 bzw. 1987. Zwischen 1977 und Ende 2009 praktizierte er als Gesellschafter oder Inhaber mehrerer Kanzleien. Er ist Autor zahlreicher Publikationen* auf dem Gebiet des Verkehrsrechts, insbesondere des Schadenersatzrechts.
Wir freuen uns sehr, unseren Lesern die Expertise eines einschlägig erfahrenen Fachmannes anbieten zu können. Seine Antworten auf die von Ihnen gestellten Fragen klären den Sachverhalt in groben Zügen und helfen bei der Orientierung. Sie ersetzen jedoch keine Rechtsberatung und Rechtsbegleitung in Ihrem konkreten Fall. Fachanwälte für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Experten-Seite.
*Publikationen:
Die Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen, insbesondere die SV-Kosten(1998)
Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz im Schadensersatzrecht (1999)
Ersatz der Verbringungskosten und der Ersatzteilpreisaufschläge (1999)
Schadensminderungspflicht der Geschädigten nach unverschuldetem Verkehrsunfall (1999)
Zur fiktiven Abrechnung des Fahrzeugschadens (2005) Schadenabrechnung auf 130%-Basis bei unverschuldetem Verkehrsunfall (2008)
Der Sachverständige im Mittelpunkt der Schadensregulierung Teil I und II (2009)
Die Sachverständigenkosten bei der Unfallschadensabrechnung (2010)
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Kfz-Schadensermittlung (2010)
Klicken Sie bitte auf die Kommentarfunktion, um ihre Frage an Herrn Rechtsanwalt Wortmann stellen zu können.
Von RobGal am 30. Juli 2010, 12:10 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 27. August 2010, 10:07 Uhr
Thema: Verkehrsrecht
Kommentare
Geschrieben von Wehpke am 03. August 2010, 19:16 Uhr:
SV-Büro Wehpke
Geschrieben von Stephanie am 26. September 2011, 11:24 Uhr:
mir ist vor kurzem jemand ins Auto gefahren und nun habe ich das Gutachten bekommen. Es handelt sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Habe anbei auch gleich ein Kaufangebot für mein Auto erhalten, was ich nicht wahrnehmen möchte, da ich mein Auto noch mind. ein Jahr lang fahren will. Zur Veranschaulichung hier die Beträge: Wiederbeschaffungswert 2600Euro
Restwert 1300Euro
Reparaturkosten 3000Euro
Da mein Auto noch Verkehrssicher ist möchte ich es gerne ohne Reparatur weiterfahren. Die Versicherung würde mir dann einen Betrag von 1300Euro überweisen. Ist denn der Abzug in jedem Fall legitim? Wenn ich es nach einem Jahr verkaufe ist der Restwert dann ja noch geringer. Ich weiß das man sich nicht bereichern darf, aber hier macht doch nur die Versicherung ein Geschäft. Wenn Sie mir helfen könnten wäre ich Ihnen sehr dankbar!
MfG
Stephanie Jeziorowski
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