Unter falscher Flagge

Stellen Sie sich vor, Sie bestellen als Snack Frankfurter-Würstchen mit Senf und Brötchen und bekommen stattdessen zwei Frühlingsrollen mit Soja-Soße und Gemüse. Wo ist der Unterschied? Frühlingsrolle und Frankfurter sind beide länglich, verfügen beide über „undefinierbare“ Inhaltsstoffe und machen am Ende satt. Dennoch haben Sie nicht das erhalten, was bestellt wurde. Zum Schluss sind Sie als Kunde vielleicht einer Kopie aufgesessen, einem sogenannten Plagiat und sind somit Opfer von Produktpiraten geworden.

Was der Gastronomie entliehen und relativ abwegig ist, kann man beim Handel mit Fahrzeugersatzteilen täglich erleben. Früher kopierten die Produktpiraten vorzugsweise hochwertige Bekleidung, dann begannen sie hochwertige Accessoires zu fälschen. Heute gibt es fast kein Produkt, das sich nicht in kopierter Form wieder findet. Dabei sind die Produktpiraten dreister denn je: Zur Vermarktung nutzen sie nicht nur die unbekannten Weiten und Tiefen des Internets. Die Nachahmer genieren sich nicht, kopierte Artikel auf einschlägigen Messen zu präsentieren. So wurden auf der Automechanika 2006 in Frankfurt, der internationalen Leitmesse für Werkstatt, Reparatur, Dienstleistungen und Zubehör, 144 gefälschte Produkte sichergestellt. Welchen Schaden Fälschungen anrichten, zeigen Experten aus den USA: Dort gehen Jahr für Jahr schätzungsweise 750 000 Arbeitsplätze durch Produktpiraterie verloren. Wem solche Zahlen Angst einflößen, der sollte den nächsten Satz besser nicht lesen: In Amerika, so die weitere Schätzung der Experten, sind zwei Prozent aller Flugzeugersatzteile – immerhin 520 000 Stück – gefälscht. Die Automobilindustrie bleibt von den Machenschaften der Produktpiraten nicht unberührt und so schätzt der ZDK, dass weltweit pro Jahr etwa zehn Milliarden Euro mit Fälschungen umgesetzt werden. Eine weitere, vorsichtige Schätzung des Verbandes beziffert den Plagiat-Umsatz in Deutschland im Bereich eines hohen dreistelligen Millionenbetrages.

Was aussieht wie eine Mondlandschaft ist in Wirklichkeit die amorphe Bleimasse einer neuen Batterie. In diesem Zustand kann der Akkumulator sowohl Energie aufnehmen als auch abgeben.

Konsequenzen drohen bei Verwendung
Plagiate finden sich nicht nur im Bereich Mode, Schmuck und Accessoires, sondern zunehmend auch bei Fahrzeugersatzteilen, Werkzeugen und Zubehör. Die Verwendung ist ein Vergehen an der Allgemeinheit, denn der daraus resultierende, volkswirtschaftliche Schaden ist beträchtlich. Das allein bringt keine rechtlichen Konsequenzen mit sich, sondern sollte nur das eigene Gewissen belasten. Anders, wenn es im Zuge der Verwendung zu Problemen kommt und der Kuhhandel auffliegt. Was dann droht, hat der Verkehrsrechtsanwalt Andreas Waldhorn aus Würzburg in fünf Fragen zum Thema beantwortet.

Redaktion: Verwendet eine Werkstatt gefälschte oder kopierte Ersatzteile oder Zubehörteile, kann dies rechtliche Folgen haben. Welche sind das?
Rechtsanwalt Andreas Waldhorn: Wurden dem Kunden ohne sein Wissen gefälschte Ersatzteile oder gefälschtes Zubehör eingebaut, liegt eine nicht fach- und sachgerecht durchgeführte Reparatur vor. Der Kunden kann in diesem Fall eine Nachbesserung, sprich den Einbau originaler Ersatzteile verlangen. Erleidet der Kunde durch den Einbau gefälschter Teile einen Schaden, kann er von der Werkstatt regelmäßig Schadensersatz verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Werkstatt oder der Teilehändler die Fälschung kannte oder hätte kennen müssen. Überdies drohen der Werkstatt oder dem Händler bei Kenntnis der Fälschung urheberrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen, letztere vor allem dann, wenn die gefälschten Ersatzteile zu einem Unfall führen.

Redaktion: Müssen Reparatur, Ersatzteil oder Zubehörteil dennoch bezahlt werden, auch wenn sich rausstellt, dass es sich beim Produkt um eine Fälschung handelt?
Waldhorn: Da der Anspruch auf Bezahlung stets voraussetzt, dass die Werkstatt bzw. der Händler ordnungsgemäß gearbeitet oder geliefert hat, kann der Kunde die Zahlung solange verweigern, bis die Plagiate gegen Originalteile ausgetauscht wurden.

Redaktion: Haben Kunden die Möglichkeit, sich gegen Verkauf oder Verbau von Produktfälschungen zur Wehr zu setzen?
Waldhorn: Gegen denjenigen, der gefälschte Ersatzteile oder Zubehör in Verkehr gebracht hat, kann man durchaus vorgehen. Eventuell sollte man die Hersteller der Originalteile über den Verkauf der Plagiate informieren. Denn die Hersteller haben erfahrungsgemäß kein Interesse daran, dass Fälschungen ihrer Produkte im Umlauf sind. Entsprechend ist das konsequente Vorgehen betroffener Unternehmen gegen die Fälscher und Händler. Daneben besteht natürlich die Möglichkeit, die Strafverfolgungsbehörden, also Polizei oder Staatsanwaltschaft einzuschalten, was vor allen Dingen beim Handel mit sicherheitsrelevanten Ersatzteilen wie zum Beispiel Bremsbelägen oder Reifen ratsam ist. Ist der Kunde von der Verwendung von Produktfälschungen selbst betroffen, sollte er seine eigenen Ansprüche durch einen Rechtsanwalt prüfen und durchsetzen lassen.

Redaktion: Unfall oder Folgeschaden – wer haftet?
Waldhorn: Grundsätzlich haftet derjenige, der mit Fälschungen handelt und sie in Verkehr bringt. In unserem Fall der Lieferant. Aber auch der Werkstatt drohen rechtliche Konsequenzen, wenn ihr die Fälschungen beim Einbau bekannt waren oder zumindest hätten bekannt sein können, etwa wegen auffallend günstiger Einkaufspreise oder irgendwelcher auffallender Merkmale. Aber auch der Kunde selbst kann zur Haftung herangezogen werden, wenn es zum Unfall kommt. Etwa dann, wenn auch er von den Plagiaten wusste oder gar wenn er – beispielsweise aus Kostengründen - ausdrücklich den Einbau gefälschter Produkte wünschte. Kommt es aufgrund des eigenen Verarbeitungswunsches von Plagiaten am eigenen Auto zum Folgeschaden, trägt der Autofahrer selbst alle Kosten. Werden andere geschädigt, drohen ihm zudem Schadenersatzforderungen.

Redaktion: In Zeiten knapper werdender Budgets überlegt man vielleicht, mit dem Handel von Plagiaten den Geldbeutel zu füllen. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen beim Verkauf von gefälschten Produkten?
Waldhorn: Der Verkauf von Fälschungen wird - vor allem wenn er gewerbsmäßig erfolgt - urheberrechtlich wie strafrechtlich konsequent verfolgt. Es drohen Schadenersatzansprüche der Originalteilehersteller genauso wie von Geschädigten, wenn die Fälschung zu einem Unfall geführt hat. Daneben können Geld- und sogar Freiheitsstrafen die Folge sein.

Die minderwertige Qualität einzelner Bauteile macht sich schnell bemerkbar. Den Wärmetest hat die Lichtscheibe des Blinklichts nicht überstanden.


Sprichwörtliche Auflösungserscheinungen legte der Nachbauscheinwerfer beim Rütteltest an den Tag: Der Reflektor löste sich und schlug permanent gegen die Abschlussscheibe. Abgelöste Reflektorpartikel zeugen von der Selbstzerstörung.

Gefälscht wird alles
Gerade in Zeiten allgemeiner Geldknappheit gehört die Jagd nach Schnäppchen häufig zum Tagesgeschäft von Konsumenten. Die anhaltende „Geiz ist geil“-Mentalität lässt selbst besonnene Autofahrer zu Schnäppchenjäger mutieren, vor allem dann, wenn sich so das Mobilitätsbudget schonen lässt. Längst haben Fahrzeugkosten alle anderen Belastungen der Lebenshaltung überholt und abgehängt: 2007 sind die Kosten für Anschaffung und Unterhalt eines Autos um 3,2 Prozent im Vergleich zu 2006 gestiegen. Dazu zählen auch die Preise für Werkstattstunden, die 2007 um drei Prozent über dem Wert von 2006 lagen, bei 65 Euro lag 2007 demnach das Mittel der Werkstattstunde. 2008, das Jahr eins der Weltwirtschaftskrise, bringt keine Entspannung in die Situation. Im Gegenteil: Die massive Jagd der Kunden nach „dem“ Schnäppchen bringt windige Geschäftemacher auf den Plan. Dazu dürfen sich auch Produktpiraten zählen. Die permanent steigenden Fahrzeugunterhaltskosten lassen Autofahrer und Nachbarn wieder enger zusammenrücken, die „Nachbarschaftshilfe“ erlebt einen zweiten Frühling. Ebenso wie offizielle Reparaturen benötigt auch die Garagenarbeit Ersatzteile, die auf der Jagd nach dem ultimativen Schnäppchen häufig übers Internet, auf Flohmärkten oder Parkplätzen beschaffen werde. Dass es sich dabei um ein Plagiat handelt, ist vielleicht noch bekannt, wird aber gerne angesichts des günstigen Preises ignoriert. Dass die Qualität jedoch nie an das Original heranreicht und das Ersatzteil unter Umständen sich als lebensbedrohlich entwickelt, wissen in der Regel die wenigsten. Überdies ist der Handel mit Plagiaten alles andere als ein Kavaliersdelikt: Es ist eine strafbare Handlung, der mit harten Sanktionen entgegen getreten wird.
Gefälscht wird, was gut und teuer ist: Vom originalen Ersatzteil über namhafte Aftermarktprodukte und Zubehör bis hin zu Werkzeugen. Selbst vor der Kopie von Fertigungsmaschinen schrecken die Piraten nicht zurück. Für den technischen Laien ist es häufig sehr schwer, Fälschung und Original zu unterscheiden. Selbst die Verpackungen ähneln sich häufig wie eineiige Zwillinge und oft sind es nur Nuancen, die dem geschulten Auge verraten, dass es sich um eine Fälschung handelt. Beim Produkt selbst müssen nicht selten auch Fachleute ihre Waffen strecken, wenn es darum geht, „Echt“ und „Falsch“ zu unterscheiden. Optisch, das ist unbestritten, gibt es zumindest bei vielen Ersatzteilen nur geringe Unterscheidungsmerkmale. Qualitativ hingegen liegen nicht nur geographisch Welten zwischen den Produkten.

Keine Musik aus Honkong-Player
Jüngstes Beispiel der Produktpiraterie: Mitte November 2008 wurden fast 300 Autoradios unter der amtlichen Aufsicht des Zolls vernichtet. Die Produkte sollten, so der ursprüngliche Plan, von einem in Kronau ansässigen Unternehmen nach Deutschland eingeführt werden. Zollbeamte bemerkten das geschützte „DVD-Logo“ der Firma „DVD Format / Logo Licensing Corporation“. Bei der Kontrolle konnte die importierende Firma aus Kronau keine Berechtigung zur Verwendung des Labels vorweisen. Eingeschaltete Sachverständige des originalen Geräteherstellers bestätigten den Verdacht, dass es sich bei der Ware um gefälschte Produkte handelte. Wegen Verletzung von Marken- und Patentrechten sollten die Geräte bereits 2007 vernichtet werden. Dagegen ging die Kronauer Firma gerichtlich vor, rückte aber alsbald von den Rechtsmitteln ab, so dass der Vernichtung nichts mehr im Wege stand.


Ein zweiter Blick ist völlig überflüssig, denn schon auf den ersten ist die Fälschung der Mann+Hummel Filterverpackung erkennbar. Selbstverständlich war auch der Inhalt ein Plagiat. Selbst vorm Kopieren der Ersatzteilnummer schrecken Fälscher nicht zurück. Halbe Sachen kann man den Produktfälschern nicht vorwerfen



Noch weniger Schein als Sein

Tatsächlich kostspielig an Bau- und Ersatzteilen sind in der Regel Idee, Know-how und qualitativ hochwertige Materialien. Die Teile namhafter Hersteller müssen einen harten Testalltag schadlos überstehen, bevor sie in Serie produziert und für den Handel freigegeben werden. Selbst dem Alltag ohne extreme Situationen sind die Fahrzeugteilplagiate nicht gewachsen und erliegen schon nach kürzester Zeit dem täglichen Stress. Bremsbeläge lösen sich vom Träger oder fangen zu brennen an, Ölfiltereinsätze lösen sich auf und wandern durch den Ölkreislauf, Zusatzscheinwerfer verschmoren und lösen Kabelbrände aus, Reifen lösen sich auf und platzen – die Beispielliste lässt sich unendlich fortsetzen und nahezu jeder Teilehersteller kann zwischenzeitlich ein Plagiat „sein Eigen“ nennen.
Originalteilehersteller lassen es sich nicht nehmen, gefälschte und entdeckte Kopien ihrer Ersatzteile oder ihres Zubehörs zu testen. Via Internet wurden Bremsbeläge extrem billig angeboten, vom originalen Teilehersteller erworben und auf die linke Seite der Vorderachse eines Pkw montiert. Rechts montierte man seinen eigenen Bremsbelag. Beim anschließenden Bremsentest lieferte der linksseitig montierte „Billigheimer“ deutlich weniger Leistung als das auf der rechten Seite verbaute Original: Mehr als 30 Prozent betrug der Leistungsunterschied zwischen den beiden Belägen, die sich optisch aufs Haar glichen.
Auch Licht- und Zubehör-Experte Hella hat einschlägige Erfahrungen mit Plagiaten gemacht. Die im eigenen Programm geführten Nachrüstscheinwerfer für den BMW 3er E36 fanden sich bereits 2004 in geklonter Form auf dem Zubehörmarkt. Bevor ein Scheinwerfer von Hella auf den Markt kommt, durchläuft er den gleichen Testparcours wie das originale Bauteil des Fahrzeugherstellers – im genannten Fall die originalen Scheinwerfer von BMW. Die Prüfung beginnt mit einem allgemeinen, lichttechnischen Test. Es folgen Spritzwassertest, Betauungstest, Hochdruckreinigertest und eine Kontrolle der Temperaturwechselbeständigkeit sowie der Wärmebeständigkeit im Betriebszustand. Als letzte Hürde gilt es, die Schwingungsfestigkeit unter Beweis zu stellen. Dass bei den Plagiaten häufig der Schein trügt und gutes Aussehen alleine nicht genügt, stellte Scheinwerfer-Spezialist Hella fest, als die aufgegriffenen Fälschungen die Testreihe durchlaufen mussten. Zum einen entsprachen die gemessenen Lichtwerte nicht den vorgeschriebenen Richtlinien, wobei die BMW-typischen Lichtringe bis zu zehnmal schwächer waren als erforderlich. Die Module für Abblend- und Fernlicht zeigten gravierende, zum Teil sicherheitsrelevante Schwächen, die in der Justierung zu finden waren. Ein weiterer eklatanter Mangel war der Blendwert des Abblendlichtes, der die Höchstgrenze um das Doppelte überschritt. Zudem erzeugte eine Kante im Glas der Projektionslinse eine zusätzliche Blendung. Ein weiterer, nicht minder schwerer Mangel lag in der Fertigungsqualität: Mangelnde Passgenauigkeit und unzureichende Befestigung einzelner Bauteile ließ befürchten, dass schon wenige Meter Fahrt über eine holprige Fahrbahn für den Nachbauscheinwerfer das Aus bedeuteten.
Fazit: Auch in Zeiten permanenter Geldknappheit sollten nur originale Bau- und Ersatzteile gekauft und verbaut werden. Schnell schlägt die Freude über ein vermeintliches Schnäppchen in Ärger um, wenn die Funktion auf der Strecke bleibt, sich durch die Verwendung größere Schäden einstellen oder gar rechtlicher Ärger droht. Schon bei der Wahl der Bezugsquelle lässt sich der Einkauf von Plagiaten fast ganz ausschließen: Statt Teile über das Internet oder auf dem Flohmarkt zu erwerben, sollte man sich an Teilehersteller, Fachhändler und Fachwerkstätten wenden – hier hat der Kunde im Zweifelsfall einen Ansprechpartner und zur Not einen, gegen den Rechtsansprüche geltend gemacht werden können.
Text: Uwe Meuren;
Fotos: Uwe Meuren, Hella, Mann+Hummel

Von UM am 26. Dezember 2010, 13:45 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 30. Dezember 2010, 15:31 Uhr
Themen: Reparatur | Technik | Werkstatt



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