Verkehrsdelikte und Strafen

Zahlen sind verräterisch

Sind wirklich Frauen die besseren Autofahrer und Männer die schwarzen Schafe? Woran liegt es, wenn es in manchen Bundesländern besonders viele bestrafte Verkehrssünder gibt, und haben Menschen im reiferen Alter tatsächlich die Nase vorn bei unfallfreiem Fahren? Auf diese und ähnliche Fragen gibt Gesinde Reisert, Fachanwältin für Verkehrsrecht, dem Auto Club Europa gegenüber fachkundige und mit Zahlen untermauerte Antworten.


Welches Recht gilt für Verkehrssünder?
Für Verkehrsdelikte sind sowohl das Strafgesetzbuch als auch das Straßenverkehrsgesetz zuständig. Welches Recht jeweils angewandt wird, entscheidet sich auf Grund des Tatbestandes. Bei Unfallflucht zum Beispiel muss sich der Fahrer im Sinne des Strafgesetzbuches verantworten, das Fahren ohne Führerschein gehört wiederum ganz klar in den Zuständigkeitsbereich des Straßenverkehrsrechts. In der folgenden Grafik sehen Sie den Anteil des zuständigen Rechtsgebietes:



Das Strafmaß ist individuell
Für häufige Delikte gibt es sicherlich typische Strafen. Die Richter berücksichtigen das typische Strafmaß, sie entscheiden aber von Fall zu Fall unterschiedlich. Nicht nur die konkreten Umstände sind dabei ausschlaggebend, sondern auch die verkehrsrelevanten örtlichen Gegebenheiten. Ob jemandem der Führerschein entzogen wird, wird der Richter auch davon abhängig machen, ob dieser Person ein bequemes öffentliches Verkehrsnetz zur Verfügung steht oder sie auf dem flachen Land ohne Auto nicht mehr aus dem Haus kommt.

Regionale Unterschiede
Die Verkehrsstrafen-Statistik zeigt große regionale Unterschiede. Aber es ist sicher nicht so, dass Menschen in bestimmten Regionen öfter „sündigen“ als andere. Im Saarland zum Beispiel sind verhältnismäßig mehr Menschen mit dem Auto unterwegs als etwa in Bremen. Hinzu kommt, dass die Polizei nicht überall gleich fleißig kontrolliert. Und schließlich wird nicht in jedem Fall ein Verfahren eingeleitet. Bei vielen Delikten steht es den Zuständigen frei, es bei einem Bußgeld bewenden zu lassen. So sieht Deutschland im Spiegel der Verkehrsdelikte-Häufigkeit aus:



„Mann hinterm Steuer“
Traurig, aber wahr: Männer begehen allgemein mehr Straftaten als Frauen. Es überrascht daher nicht, dass sie auch bei den Verkehrsdelikten überrepräsentiert sind. Der Unterschied lässt sich nicht damit aus der Welt schaffen, dass der Männeranteil im Verkehr größer ist .Ein zuverlässiger Indikator ist die Praxis vieler Versicherer, Frauen reduzierte Versicherungsbeiträge anzubieten – denn Versicherungen verschenken bekanntlich nichts. Im Jahr 2009 waren sechs Mal so viele Männer als Frauen wegen eines Verkehrsdeliktes verurteilt. Diese Tendenz zeigt sich konstant über viele Jahre, wie die folgende Grafik zeigt:



Frauen und älteren Menschen wird, nicht selten etwas verächtlich, eine defensive Fahrweise bescheinigt. Kein Grund zur Niedrigschätzung, denn defensives Fahren ist eine große Tugend im Straßenverkehr. Die niedrige Beteiligung älterer Menschen in der Statistik über Verkehrsdelikte aus dem Jahr 2009 spricht eine deutliche Sprache:





Quelle: Auto Club Europa
Foto.© Matthias Stolt - Fotolia.com
Roberto Galifi

Von RobGal am 26. Januar 2011, 17:24 Uhr veröffentlicht
Themen: Urteile | Verkehrsrecht



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