Vorsicht Sparzwang!
„F“ wie falsch beraten nach Unfall
Kennen Sie den bösen Spruch: „Das Auto fängt mit „A“ an und hört mit „o“ auf. Und in der Mitte ist ein „t“ für ‚teuer’“? Einen ähnlichen kleinen Scherz gibt es auch für das Wort „Unfall“: Der Unfall fängt mit „U“ an und hört mit „l “auf. In der Mitte ist ein „f“, und zwar für ‚falsch beraten’. Warum ist das wohl so?
Bei einem Unfall rufen die meisten Geschädigten ihre Versicherung an. Genau das ist aber ein „no-go“, ein Unding, das für Sie Tabu sein sollte! Es geistert vielfach in den Köpfen rum, dass da Eile geboten ist, damit man den Versicherungsschutz nicht verliert. Für die Versicherung ist das ein äußerst günstiger Umstand. Sie wird Ihnen sehr nett weiterhelfen und Ihnen ihre Rundum-Dienstleistung vom Abholen des Unfallwagens bis zum Hinstellen des reparierten Fahrzeugs vor die Tür wärmstens empfehlen. Und wo ist der Haken an der Sache? Genau zwischen Abholen und Hinstellen.
Was zwischen Abholen und Hinstellen passiert, ist eine „black box“ für Sie. Hinter der großartigen Hilfsbereitschaft steht die erbarmungslose Tatsache, dass die Reparatur zu den Bedingungen der Versicherung ausgeführt wird, nämlich zeit- und kostensparend in der Vertragswerkstatt der Versicherung. Was dort passiert, darauf haben Sie kaum Einfluss. Wenn einige Tage später das Auto wegen eines Schadens am Steuergerät nicht mehr weiter will, wird man Ihnen sagen, dass das mit der Reparatur rein gar nichts zu tun hat. Sind Sie skeptisch, glauben Sie es nicht? Dann beweisen Sie es.
Im Zweifelsfall kontaktieren Sie lieber uns. Wir haben viele Fachanwälte und unabhängige Sachverständige, die bundesweit zur Verfügung stehen. Wenn Sie schuldlos in einen Unfall verwickelt wurden, sind diese Dienste kostenlos für Sie.
Text: R. Galifi
Foto:© Primabild - Fotolia.com
Von RobGal am 20. Juni 2011, 14:46 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 30. Juni 2011, 10:50 Uhr
Themen: Sachverständige | Versicherung
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