Vorsicht Wildwechsel!

Unliebsame Begegnungen der tierischen Art

Wildtiere lässt die Straßenverkehrsordnung gänzlich kalt. Sie überqueren die Straße an den ihnen vertrauten Stellen unvermittelt und schnell. Mehrere Hunderttausend Wildunfälle pro Jahr sind in Deutschland zu verzeichnen.


Im Frühjahr und Herbst sollten Autofahrer besonders wachsam sein, wenn sie ins Grüne fahren. Jedes Jahr sterben etwa 15 Menschen bei Wildunfällen. Die Tiere sind erheblich schlimmer dran bei solchen Begegnungen: Etwa 250 000 von ihnen werden Opfer des vorbeifahrenden Verkehrs.

Die Dynamik eines solchen Unfalls und die dabei wirksam werdenden Kräfte sollte man nicht unterschätzen. Ein Wildschwein mit 80 Kilo Lebendgewicht trifft auf ein mit 50 Km/h fahrendes Auto wie ein 2-Tonnen-Geschoss.

Schadensbegrenzung
Im Rahmen von Voll- und Teilkaskoversicherungen wird etwa eine halbe Milliarde Euro für die Folgen solcher Unfälle ausgezahlt. Wenig bekannt ist die Tatsache, dass es sich dabei auch um Rettungskosten handeln kann. Wenn Sie weder dem Tier noch Ihrem Auto ernsthaften Schaden zufügen wollen, aus dem Grund auszuweichen versuchen und dabei gegen einen Baum fahren, dann handelt es sich dabei um Schadensbegrenzung und nicht etwa um unvorsichtige Fahrweise. Die Versicherung muss in solchen Fällen den Schaden ersetzen, so ein einschlägiges Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen 15 U 256/92). Der vereinbarte Selbstbehalt darf von der Versicherung nicht in Abzug gebracht werden.

Hasen, Mader und andere Kleintiere sind in gewisser Weise diskriminiert. Weichen Sie einem solchen kleinen Tier aus und wird Ihr Auto dabei beschädigt, zahlt die Versicherung nicht. Es kommt dabei auch auf das Fahrzeug an. Denn denn wenn Hase und Motorrad ungewollt aufeinander treffen, kann das ungleich folgenschwerer für den Motorradfahrer sein, als wenn der Hase sein Leben unter dem Rad eines PKW aushaucht.
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Von RobGal am 19. März 2010, 13:36 Uhr veröffentlicht
Themen: Tiere | Urteile | Versicherung



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