Was macht Bahnübergänge sicherer?

Keine Ausstattung ersetzt Eigenverantwortung

Es dürfte eigentlich keine ungesicherten Bahnübergänge mehr geben. Wenn man bedenkt, dass bei einschlägigen Unfällen jährlich etwa 60 Menschen sterben und 900 Personen verletzt werden, ist es klar, dass Handlungsbedarf besteht. Sicherheit ist jedoch nicht nur eine Frage des Geldes.


Die zur Zeit modernste und sicherste Bahnübergangssicherung ist eine Vollschranke mit integrierter Radarüberwachung. Von einem Idealzustand mit derart gut gesicherten Bahnübergängen sind wir aber weit entfernt. Es gibt etwa 11.000 ungesicherte, schrankenlose Bahnübergänge im Bundesgebiet. Bei leeren Staatskassen darf man nicht darauf warten, dass der Staat jedem einzelnen Fahrer die Eigenverantwortung abnimmt und eine 600.000 Euro teuere Anlage montiert.

Wenn man die täglichen Nachrichten über Unfälle auf Bahnübergängen verfolgt, stehen einem die Haare zu Berge. Nichts ist unmöglich. Mal vergisst ein Traktorfahrer, dass sein Anhänger noch auf den Gleisen steht, auch wenn er sie mit seiner Zugmaschine schon passiert hat. Mal wähnt sich ein anderer Fahrer in Sicherheit, weil es ja keine Schranke gibt, die sich ihm unübersehbar in den Weg stellen würde. Und immer wieder meinen manche, dass gerade sie es noch schaffen würden, unter der sich schon senkenden Halbschranke schnell noch durchzuschlüpfen.

Wir haben doch Sinnesorgane, also sollten wir sie auch benutzen. Voraussetzung dafür ist Verantwortungsgefühl und der Wille, zweifelhafte Situationen im eigenen Interesse und zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer bewusst zu meiden.

Bei schrankenlosen Übergängen ersetzt nichts den Blick nach rechts und links bei reduzierter Geschwindigkeit. Wenn die Sonne tief steht, ist besondere Vorsicht geboten. In der Dunkelheit sollte ein Wechsel zum Standlicht dem Lokführer signalisieren, dass der nahende Zug erkannt wurde. Auch Schnee und Eis auf dem Bahnübergang können einem einen Strich durch die Rechnung ziehen, man muss sie also mit einkalkulieren. Für solche und ähnliche Mutproben und Unachtsamkeiten gibt es Strafpunkte und gegebenenfalls auch saftige Geldstrafen mit Fahrverbot:

Für Leute, die beweisen wollen, dass sie es bei sich schon schließender Schranke noch über die Gleise schaffen oder bei geschlossener Halbschranke Slalom fahren wollen, sollte man kein Mitgefühl und Verständnis haben. Denen wünsche ich persönlich einen Richter an den Hals, der am Prozesstag so richtig mit dem falschen Fuß aufgestanden ist.

(Quelle der Bußgeld-Tabelle: http://www.bmvbs.de/)
Fotos: Unfallzeitung.de

Von RobGal am 24. Mai 2010, 21:03 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 30. Mai 2010, 12:36 Uhr
Themen: Sicherheit | Strafen



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