Wenn der Fluch der Karibik den Führerschein kostet
Piraten mit Holzbein, Hakenhand und Augenklappe sollten in der fünften Jahreszeit die Hände besser vom Ruder lassen. Natürlich gehört Verkleiden zum Karneval. Aber auch, wenn es witzig aussieht, so sollten sich kostümierte Narren und Piraten nicht hinters Lenkrad setzen. Sie gefährden sich und andere!
Lässt es sich gar nicht vermeiden, dann sind im Straßenverkehr doch einige Grundregeln zu beachten. Die Verkehrsexperten der Allianz Versicherung vom Allianz Zentrum für Sicherheit warnen: Sobald Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit durch Masken und starre unhandliche Kostüme eingeschränkt werden, erhöht sich die Unfallgefahr erheblich. Und alles, was das Sehen, Hören und die Bewegung behindert, ist am Lenkrad verboten. Bei einer Polizeikontrolle kosten Augenklappe und Maske ein ziemlich unfröhliches Bussgeld. Und kommt es zu einem Unfall, so droht sogar Verlust des Versicherungsschutzes, wenn die Kostümierung am Unfall nicht ganz unbeteiligt war. Das gilt übrigens auch für Radfahrer.
Alkohol ist für Käpt'n Sparrow am Ruder total verboten. Da hört der Spaß auf! Schon mit 0,25 mg/l Atemluft ist der Führerschein für vier Wochen weg. Zusätzlich gibt’s in Flensburg vier Punkte und 500 Euro Bußgeld. Bei auffälliger Fahrweise und 1,1 Promille ist das sogar schon eine Straftat. Das heißt: Führerschein sofort weg, sieben Punkte und Geldstrafe. Da ist jede Taxi-Fahrt billiger und sicherer.
Am günstigsten wird die Fahrt ins Vergnügen immer noch mit Bus und Bahn. Dann kann Käpt'n Sparrow auch nach der wildesten Party-Nacht mit seiner Braut in die Federn sinken – ohne dass der Fluch der Karibik zugeschlagen hat.
Foto dpp
Wenn die Perücke dem Käpt'n den Durchblick erschwert und die Piraten-Braut ihm mit dem Schwert ins Gehege kommt - dann ist das kein Spaß mehr, sondern bußgeldwürdig
(Auto-Reporter.NET)
Von RobGal am 25. Januar 2010, 00:13 Uhr veröffentlicht
Themen: Sicherheit | Strafen
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