Wenn Schadenslenkung zum Druckmittel wird

Lassen Sie sich nicht durch Lockangebote verführen!

Das Gesetz schützt den Konsumenten noch besser, wenn der Konsument das Gesetz kennt. Das verhindert Angst und Verunsicherung, die Geschädigte nach einem Unfall plagen. Schützen Sie sich auch selbst durch Wissen: Das Angebot der Versicherungen zur Schadensregulierung darf nicht zum Druckmittel gegen die Konsumenten mutieren.

Was passiert nach einem Unfall?
Die ersten Minuten kurz nach einem unverschuldeten Unfall sind voller Spannung und Unsicherheit. Eigentlich müssten Sie heilfroh sein, dass Sie unverletzt blieben. Die nächste Priorität auf der Liste möglicher Unfallfolgen: Sie wissen, dass Sie keine Schuld am Unfall haben, aber weiß das auch Ihr Unfallgegner, wird es die Polizei anerkennen, und was wird die Versicherung sagen? Was für eine Erleichterung, wenn sowohl dem Unfallverursacher als auch der Polizei klar ist, dass Sie keine Schuld trifft und Ihr Schaden von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muss. Sobald Sie die Bestätigung hierüber in der Hand halten, rufen Sie die gegnerische Versicherung an, damit der Schaden so schnell wie möglich abgewickelt wird ... Halt! Genau bei diesem Punkt müssen Sie innehalten und gut überlegen, was Sie tun und was Sie lieber lassen sollten.

Was die Versicherung anbietet
Die Versicherung des Unfallgegners wird Ihnen die durch sie gelenkte Regulierung sehr schmackhaft machen. Sie wird Ihnen versprechen, dass Ihnen jede Mühe abgenommen wird, die Versicherung sorgt für einen Sachverständigen und auch die Reparatur wird blitzschnell abgewickelt. Sie brauchen weder einen eigenen Anwalt, noch einen eigenen Sachverständigen, und die Werkstattsuche entfällt auch. Genau dieses Angebot sollten Sie nicht unbesehen annehmen. Es klingt nämlich zu gut, um wahr zu sein, zu gut, um nicht den eigenen Vorteil der Versicherung dahinter zu wittern. Was wird da verschwiegen?

Was Sie wissen und wie Sie handeln sollen
Verschwiegen wird die Schadenslenkung. Versicherungseigene Sachverständige und vertraglich mit der Versicherung verbundene Werkstätten werden dafür sorgen, dass die Reparatur so wenig wie möglich kostet. Das wäre ein an sich verständliches Anliegen, doch das große Sparen geschieht zu Ihrem Nachteil. Die Unfallzeitung wird nicht müde, ihre Leser darauf aufmerksam zu machen, dass Sie Rechte haben, auf die sie nicht verzichten sollten - das Recht auf einen eigenen Sachverständigen, einen Anwalt und das Recht der freien Werkstattauswahl. Befolgen Sie unsere goldene Regel bei der Schadensabwicklung.

Was das Gesetz dazu sagt
Hinter unserer Aussage steht auch ein gesetzlich abgesicherter Umstand, den Sie kennen sollten. Die oben geschilderte Verunsicherung, die „Anwerbung“ der Geschädigten dürfen die Versicherungen nicht so offensiv betreiben, wie das doch häufig geschieht. Das Gesetz zum Unlauteren Wettbewerb ist zwar nicht neu, aber 2008 wurde es durch die Umsetzung mehrerer Richtlinien und Verordnungen des Europäischen Parlamentes und des Rates geändert bzw. vervollständigt.

Unter § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb steht:

(1) Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.

(2) Geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern sind jedenfalls dann unzulässig, wenn sie nicht der für den Unternehmer geltenden fachlichen Sorgfalt entsprechen und dazu geeignet sind, die Fähigkeit des Verbrauchers, sich auf Grund von Informationen zu entscheiden, spürbar zu beeinträchtigen und ihn damit zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.


Fazit der Unfallzeitung

Die Schadenslenkung durch die Versicherung baut auf die Angst der Verbraucher. Es wird Druck erzeugt mit Mitteln, die eine bequeme, schnelle und auch bessere Lösung versprechen, als die, die die Geschädigten von sich aus in die Wege leiten würden und könnten. Es wird Zeit, dass die Gesetzesänderung endlich auch Wirkung zeigt. Je aufgeklärter Sie selbst sind, umso schneller wird das der Fall sein - und zu dieser Konsumentenaufklärung wollen wir hier beitragen.



Quelle des zitierten Gesetzestextes
Fotos:
© Dark Vectorangel - Fotolia.com
© Butch - Fotolia.com

Von RobGal am 16. April 2010, 12:49 Uhr veröffentlicht
Thema: Versicherung



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