Wer zahlt was bei einem Massenunfall?
Mit Massenkarambolagen muss man bei Nebel, Schnee, Eis und jetzt auch bei einem Sandsturm rechnen. Doch können die Versicherer in diesem Durcheinander noch zwischen Verursachern und Opfern unterscheiden? Wer bezahlt welchen Schaden? Thorsten Rudnik vom Vorstand des Bundes der Versicherten (BdV): „Das größte Problem bei der Schadensregulierung ist die Suche nach dem Schuldigen.“
Was auf den ersten Blick als außergewöhnlich erscheint, ist in der Realität bei Straßenglätte auf deutschen Autobahnen laufend zu beobachten. Wenn mindestens 50 Fahrzeuge beteiligt sind, sprechen die Kfz-Versicherer von einer „Massenkarambolage“, für die besondere Regelungen getroffen wurden.
Beteiligte können auf zügige Schadensregulierung hoffen, weil die Versicherer sich in der Abwicklung auf bestimmte Eckpunkte verständigt haben. Thorsten Rudnik: „Einzelne Beteiligte müssen sich nicht auf die Suche nach dem Unfallverursacher machen. Sie werden pauschal abgefunden.“
Allerdings müssen Geschädigte kompromissbereit sein: Die Schadensabwicklung wird nach einer Quotenregelung vorgenommen. Danach erstatten die Versicherer bei ausschließlichen Frontschäden 25 Prozent des tatsächlichen Schadens. Ist nur ein Heckschaden entstanden, beträgt die Erstattung 100 Prozent. Ist das Fahrzeug hinten und vorn zugleich beschädigt worden, tragen die Gesellschaften zwei Drittel der Kosten. Thorsten Rudnik: „Vorteil dieser Regelung ist, dass der Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht angetastet wird.“
Wer sich nicht an der Pauschallösung beteiligen möchte, wird nicht umhinkommen, den Schuldigen zu finden und ihm auch noch zu beweisen, dass er Verursacher ist. Thorsten Rudnik: „Die Pauschallösung ist aus unserer Sicht die einfachere und damit akzeptable Variante.“
Zwar begrüßt der BdV eine solche Lösung, aber er hat Bedenken bei der Definition der Größenordnung. Thorsten Rudnik: „Die Hürde, ab wann es sich um eine Massenkarambolage handelt, ist zu hoch.“ Deutschlands größte Verbraucherschutzorganisation für Versicherte fordert deshalb alle Kfz-Versicherer auf, die Pauschalregulierung generell schon ab einer Beteiligung von 20 Fahrzeugen anzuwenden."
(Auto-Reporter.NET/um)
Foto: VD-Straßenwärter Fachgewerkschaft
Von RobGal am 07. Januar 2011, 14:37 Uhr veröffentlicht
Zuletzt bearbeitet am 15. April 2011, 11:46 Uhr
Themen: Urteile | Verkehrsrecht | Versicherung
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