• Klare Worte!

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.

  • Explosiv und toxisch.

    Explosiv und toxisch. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.

    Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.

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  • Vom 23. Bis 25. Januar 2019 fand in Goslar der 57. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe VI mit dem Thema der Lkw- und Busunfälle hatte die Unfallzeitung am Montag, dem 28.1.2019 berichtet. Der Arbeitskreis VII des Verkehrsgerichtstages hatte die mittlerweile von Verwaltungsgerichten entschiedenen Dieselfahrverbote für einzelne Zonen in bisher 12 Städten nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema. Die Diskussion befeuert wurde durch einen Brief des Lungenfacharztes Dr. Köhler Anfang Januar an die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Der Einbau von Betrugssoftwares, um die wahren Abgaswerte zu verschleiern, beschäftigt seit längerem die deutschen Gerichte. Jetzt hat auch ein Oberlandesgericht deutliche Worte zum Einbau der Betrugssoftwares gefunden. Es sieht in dem Einbau der Betrugssoftware, die falsche Angaben zum Ausstoß von Stickoxiden macht, eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden gemäß § 826 BGB. Zu dieser Ansicht war auch bereits in erster Instanz das Landgericht Köln gelangt. Das OLG Köln bestätigte in seinem Hinweisbeschluss nun die Rechtsansicht des Vorgerichts.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • In der Nacht von Sonntag auf Montag wurde auch auf der Bundesautobahn A 40 bei Bochum kontrolliert. Dabei fiel den Polizeibeamten ein Sattelzug mit rumänischen Kennzeichen auf. Sie hielten den Lastzug an und staunten nicht schlecht, als sie den Fahrer und die Fahrzeugpapiere sowie den Fahrtenschreiber kontrollierten. Obwohl sie das Fahrzeug aus dem fließenden Verkehr geholt hatten, stellten sie am Fahrtenschreiber keinerlei Lenkbewegungen fest.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Für fast 80 Lkw-Fahrer endete das Sonntagsfahrverbot mit einer verlängerten Pause. Die Polizei in Hessen hat am Sonntagabend kurz vor Beginn der Abfahrtszeit nach der Sonntagspause 79 Fahrern von Lastfahrzeugen die Abfahrt verweigert. Grund waren überhöhte Alkoholwerte im Blut. Bei einer gezielten Polizeikontrolle auf hessischen Autobahnen wurden rund 1.200 Fahrer von Lastkraftwagen auf Autobahnraststätten und Parkplätzen kontrolliert. Bei 79 von ihnen wurden Blutalkoholwerte von mehr als 0,5 Promille festgestellt. Diesen wurde der Start um 22.00 Uhr nach dem Sonntagsfahrverbot untersagt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Bekanntlich fand vom 23. bis 25. Januar 2019 der 57. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt. Eines der Themen in den Arbeitsgruppen war die Verhinderung von Lkw- und Bus-Unfällen. Die Unfälle mit Beteiligung von Lastkraftwagen und Reisebussen waren auch vermehrt Gegenstand der Berichterstattung hier in der Unfallzeitung, denn die Zahl der durch Lkws und Busse verursachen Auffahrunfälle hat Jahr für Jahr zugenommen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nachdem die Unfallzeitung am Donnerstag, dem 17.1.2019 über die steigende Zahl der Lkw-Auffahrunfälle am Stauende auf bundesdeutschen Autobahnen berichtet hatte, geben wir nunmehr die vorläufigen Zahlen für das Jahr 2018 bekannt. Erst ab Mitte Februar 2018 hatte die Unfallzeitung konkret über die Lkw-Auffahrunfälle berichtet. Dabei ist nicht über jeden Lkw-Auffahrunfall auf Bundesautobahnen berichtet worden. Lediglich die gravierendsten Fälle waren Gegenstand der Berichterstattung. Auch über vier Busunfälle auf deutschen Autobahnen musste berichtet werden. Diese sind in der nachfolgenden Aufstellung aber gesondert dargestellt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die 130 %-Rechtsprechung gilt auch bei beschädigten Fahrrädern
    OLG München Urteil vom 16.11.2018 – 10 U 1885/18

    Die Rechtsprechung zur Schadensabrechnung im bis zu 130-Prozentbereich bei Kraftfahrzeugen ist bei diesen aufgrund der gefestigten Rechtsprechung des BGH unbestritten. Fraglich ist jedoch gewesen, ob die bei Kraftfahrzeugen entwickelten Grundsätze zur 130-Prozent-Abrechnung auch bei Fahrrädern gilt. Diese Frage hat nunmehr das OLG München mit Endurteil vom 16. November 2018 dahingehend entschieden, dass die zu beschädigten Kraftfahrzeugen ergangene Rechtsprechung im 130-Prozentbereich auch für Fahrräder gilt. Das OLG München hat damit das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 11.5.2018 abgeändert.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Immer wieder kommt es vor, dass Verkehrsteilnehmer fahrlässig den Vorrang der Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn missachten. Das liegt meist daran, dass das Autoradio so laut eingestellt ist, dass das Martinshorn des Einsatzfahrzeugs überhört wird. Nur Blaulicht gibt nämlich noch keinen Vorrang. Das, was aber am 18.1.2019 in Südbaden passierte, grenzt schon an Vorsatz, ein Rettungsfahrzeug auf der Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn zu behindern. Die Polizei in Südbaden ermittelt bereits gegen den Fahrer des behindernden Personenfahrzeugs. Die Unfallzeitung betont daher noch einmal: Freie Fahrt für Rettungsfahrzeuge im Einsatz mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn kann Leben retten!

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Unfallzeitung hatte bisher immer über Auffahrunfälle durch Lkw-Fahrer berichtet. Das hatte auch seinen Grund, weil durch die Masse der auffahrenden Lastfahrzeuge erhebliche Schäden materieller und immaterieller Art eintraten. Häufig kam es auch zu tödlichen Verletzungen. Damit der Unfallzeitung nicht Unausgewogenheit der Berichterstattung vorgeworfen werden kann, weil bisher ausschließlich über schwere Lkw-Auffahrunfälle berichtet wurde, berichten wir heute über einen schwerwiegenden Auffahrunfall durch einen Pkw-Fahrer auf der Bundesautobahn A 20 bei Triebsees im Landkreis Vorpommern-Rügen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Unfallzeitung hatte in einem Bericht zuvor über die gestiegenen Zahlen hinsichtlich der schweren Lkw-Auffahrunfälle berichtet, jetzt muss sie über einen tödlichen Lkw-Auffahrunfall auf der BAB A 8 bei Pforzheim berichten. Schlimmer noch als die Tatsache, dass durch den Lkw-Auffahrunfall wieder ein Mensch getötet wurde, ist die Tatsache, dass Gaffer wieder einmal die Retter störten. Dieses Mal war es extrem schlimm. Während die Rettungskräfte im Einsatz waren, machten Gaffer Fotos von den Unfallopfern. Sie öffneten sogar die Tür eines Rettungsfahrzeugs, um den dort behandelten Verletzten aus der Nähe zu fotografieren. Ein derartiges Verhalten kann nur als schlimm bezeichnet werden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Gerade jetzt zur Winterzeit kommt es auf die sorgfältige Räumung von Gehwegen durch die Verantwortlichen besonders an, um Stürze auf schnee- oder eisglatten Flächen zu vermeiden. Kommt es dennoch zu einem Sturz, ist grundsätzlich der zur Räumung Verpflichtete für die Folgen des Sturzes verantwortlich. Das gilt auch für ein Bundesland, wenn es sich um eine Landstraße handelt. Das Landgericht Aachen musste über einen Sturz eines Fahrgastes eines Linienbusses entscheiden, der an einer nicht geräumten Bushaltestelle an einer Landstraße außerhalb geschlossener Ortschaften zu Fall kam. Das erkennende Gericht nahm eine gesteigerte Verkehrssicherungspflicht bei Schnee- oder Eisglätte im Bereich von Bushaltestellen an.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Das Jahr 2018 ist gerade vorüber, da werden bereits Statistiker bezüglich der Unfallhäufigkeiten auf Bundesautobahnen und Vergleiche zu den Vorjahren angestellt. Die endgültigen Zahlen für das abgelaufene Jahr 2018 liegen zwar noch nicht vor, aber die des Jahres 2017. Danach sind allein in dem bevölkerungsreichsten Bundesland, nämlich in Nordrhein-Westfalen, im Jahr 2017 die schweren Lastwagenunfälle an Stauenden im Vergleich zu den Vorjahren stark angestiegen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • In der Bundeshauptstadt Berlin findet am 14. Und 15. Januar 2019 ein sogenannter Berlin-Ruhr-Dialog statt. Es ist bereits die zweite Veranstaltung dieser Art, auf der von Vertretern der Städte und Kreise des Ruhrgebiets die brennenden Probleme mit den zuständigen Bundesministern bzw. Bundesministerinnen besprochen werden. Der erste Berlin-Ruhr-Dialog wurde vor fünf Jahren geführt, als das Thema Dieselfahrverbote in Ruhrgebietsstädten noch nicht unter den Nägeln brannte. In diesem Jahr fuhren Oberbürgermeister und Landräte aus der Ruhrregion nach Berlin.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • OLG Düsseldorf zur Haftung bei Spurwechselunfall auf vierspuriger Autobahn A 40
    OLG Düsseldorf Urteil vom 6.2.2018 – I-1 U 102/17

    Spurwechsel-Unfälle kommen zwar nicht selten vor, weil sich manchmal das überholende Fahrzeug gerade im toten Winkel befindet und daher übersehen wird, aber dieser vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedene Spurwechsler-Unfall, bei dem ein auf die vierte Spur wechselndes Personenfahrzeug mit einem auf der äußerst linken Fahrspur fahrenden Lkw mit polnischem Kennzeichen kollidiert, ist doch selten, und das auch noch auf einer Strecke der A 40, die in Fahrtrichtung Essen vierspurig ausgebaut ist. Sowohl das in erster Instanz zuständige Landgericht Duisburg als auch das OLG Düsseldorf gaben dem Pkw-Fahrer, der von der dritten auf die vierte Fahrspur überwechseln wollte, die Schuld am Zustandekommen des Spurwechsel-Unfalls, obwohl sich der polnische Lkw verbotswidrig auf der äußerst linken Fahrspur befand.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nach § 7 Abs. 3c Satz 3 der Straßenverkehrsordnung dürfen Lastkraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen außerhalb geschlossener Ortschaften, sofern drei oder mehr Fahrstreifen gekennzeichnet sind, den linken Fahrstreifen nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen. Diese Regelung gilt auch auf Bundesautobahnen, auch wenn ein Linksabbiegen auf Autobahnen grundsätzlich nicht vorgesehen ist, denn bei § 7 StVO handelt es sich um eine einheitliche Regelung für alle außerhalb geschlossener Ortschaften liegender Straßen. Eine Ausnahme gilt auf Autobahnen nur dann, wenn bei Autobahnen sich diese teilt und nur über die äußerst linke Spur eine der neuen Fahrtrichtungen erreicht werden kann.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann