• Klare Worte!

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.

  • Explosiv und toxisch.

    Explosiv und toxisch. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.

    Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.

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  • Die spätere Klägerin reiste zu einer Fachtagung, die in einem modernen Gebäude mit moderner Architektur stattfand. Die Raumteile waren durch Doppelverglasungen getrennt. Die Klägerin selbst hielt sich im Auditorium auf, wollte dieses jedoch noch einmal verlassen. Als sie zwischen den einzelnen Teilnehmergruppen hindurch gehen wollte, prallte sie mit dem Gesicht gegen eine dieser gläsernen Trennwände und stürzte zu Boden. Dabei zog sie sich eine Platzwunde an der Lippe und einen Haarriss an einem Schneidezahn zu. Der bestand aus einer Keramikprothese und musste daraufhin erneuert werden. Die Geschädigte verlangte von dem Veranstalter Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil dieser ihrer Meinung nach die erforderliche Verkehrssicherungspflicht verletzt habe.
  • AG Siegen zur Kostentragung der Sachverständigenkosten nach Unfall
    AG Siegen Urteil vom 30.11.2015 – 14 C 2536/15 –

    Die Parteien streiten um die vollständige Erstattung der Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Der Geschädigte hatte nach dem Unfall einen Sachverständigen seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens beauftragt. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung verweigerte die vollständige Erstattung mit der Begründung, die Kosten seien überhöht.
  • Liebe Leser,

    leider ist auch die Unfallzeitung.de vor Hacker-Angriffen nicht gefeit, das hatte zur Folge, dass die Webseite in den letzten Tagen nicht erreichbar war.

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    Ihr Team der Unfallzeitung.de
  • Kommt das Innenstadtverbot für Dieselautos?
    Umweltministerkonferenz will Autos mit hohen Stickoxidwerten aus den Innenstädten heraushalten

    Es gibt sie bereits, die Umweltzonen in den Stufen Rot, Gelb und Grün. Insgesamt sind es in der Bundesrepublik 53 solcher Gebiete, in 51 muss ein Auto die grüne Plakette mit der schärfsten der drei Stufen tragen, damit es dort fahren darf.
  • OLG Frankfurt zu Kollision mit Polizeifahrzeug auf Seitenstreifen der Autobahn
    OLG Frankfurt am Main Urteil vom 14.3.2016 – 1 U 248/13 –

    Auf der Bundesautobahn in Hessen bildete sich nach einem Verkehrsunfall ein Stau. Die sich der Unfallstelle nähernden Kraftfahrzeuge bildeten für die Rettungsfahrzeuge eine Rettungsgasse. Der spätere Kläger wechselte mit seinem Fahrzeug auf die rechte Fahrspur und ordnete sich weit rechts ein und überfuhr dabei die weiße durchzogene Seitenbegrenzungslinie. Knapp auf dem Seitenstreifenkollidierte er mit einem Polizeifahrzeug, das das Blaulicht eingeschaltet hatte. Allerdings war das Martinshorn nicht eingeschaltet.
  • Die im Rahmen des Forschungsprojekts "Gemeinschaftsprojekt Nutzungsuntersuchungen von Elektrotaxis in Stuttgart" (GuEST) eingesetzten fünf E-Taxis waren binnen eines Jahres in über 14.000 Kundenfahrten unterwegs und legten mehr als 65.000 Kilometer zurück; inklusive Betriebsfahrten 140.000 Kilometer.
  • Selbst wenn man von den Skandalen zu seinem Geschäftsgebaren absieht, ist der ADAC allein wegen seiner großen Mitgliederzahl und mit seinem riesigen Geschäftsvolumen nicht automatisch ein Idealverein, also ein Zusammenschluss zu gemeinnützigen Zwecken, der deshalb eine Steuerbegünstigung genießt.
  • Volkswagen auf der Suche nach Balance
    Wie geht es mit VW weiter?

    Der Autohersteller aus Wolfsburg hat in den USA eine Fristverlängerung erhalten, um einen Umrüstplan für die 580.000 von den Abgasmanipulationen betroffenen Dieselfahrzeuge vorzulegen. Der zuständige kalifornische Richter Charles Breyer, der die Klagen gegen VW von insgesamt 500 zumeist Autobesitzern wegen Betrugs und Vertragsbruchs gebündelt verhandelt, hat dem Konzern nun den 21. April als Termin gesetzt.