• Klare Worte!

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.

  • Explosiv und toxisch.

    Explosiv und toxisch. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.

    Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.

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  • Volkswagen: Krisenbewältigung in "selbstbewusster Demut"
    Der VW-Konzern ist intensiv damit beschäftigt, die durch die Dieselmanipulationen entstandenen Schäden zu bewältigen und zu reparieren / Kein Verkauf eines Konzernbereichs

    Die ersten Dieselfahrzeuge wurden in der vergangenen Woche zurückbeordert. Begonnen wird mit der Umrüstung beim Pick-up Amarok von VW Nutzfahrzeuge, schon bald sollen die Fahrzeuge mit 1,2- und 1,6-Liter-Dieselmotor folgen. Allein in Deutschland sind in Summe 2,5 Millionen Autos zur Nachbesserung vorgesehen.
  • Kosten der Probefahrt sind nach Reparatur zu erstatten
    Amtsgericht Tettnang Urteil vom 10.2.2016 – 8C 388/15 –

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ließ der Geschädigte sein verunfalltes Fahrzeug in der Firma Autohaus XY reparieren. Die Reparaturkosten betrugen insgesamt 4.291,22 € brutto. In der Rechnung der Firma Autohaus XY vom 19.11.2014 war eine Position "Probefahrt durchgeführt" mit 44,59 € enthalten. Aufgrund eines Prüfberichtes eines Prüfdienstleisters, den die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung eingeholt hatte, kürzte die Kfz-Haftpflichtversicherung den Betrag für die Probefahrt. Der Geschädigte gab sich mit der Kürzung seines Schadensersatzanspruchs nicht zufrieden und klagte vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Tettnang in Baden-Württemberg von Betrag von 44,59 € ein. Die Klage hatte Erfolg.
  • Welche Subventionen bringen Elektroautos voran?
    Kaufanreize oder Forschungsförderung? | Kaufsubventionen sind in anderen Ländern erfolgreich

    Für alle, die nach staatlichen Kaufanreizen rufen, um der Elektromobilität zum Durchbruch zu verhelfen, ist die Nachricht von der Universität Hohenheim unverständlich. Der dort forschende Andreas Pyka ist nämlich überzeugt, dass das Ziel der Bundesregierung von einer Million Stromern auf Deutschlands Straßen bis 2020 auch ohne Förderinstrumente erreicht werden kann. Nur den Zeitpunkt 2020 hält der Volkswirtschaftsprofessor mit dem Schwerpunkt Innovationsökonomie für "unsicher". Man müsse "Geduld" haben. Von Geduld hält jedoch das Bundesumweltamt nichts. "Die Energiewende im Verkehr ist frühzeitig anzugehen", schreibt das UBA auf seiner Internetseite.
  • Einen Bus auf Abruf wollen Wissenschaftler des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) mit Partnern aufbauen. Ein individuell abrufbares Quartiersbussystem soll ab 2018 die Hauptlinien in Schorndorf (Baden-Württemberg) bei schwächerer Nachfrage ergänzen.
  • LG Essen urteilt im Berufungsverfahren zu den Sachverständigenkosten nach Unfall
    LG Essen Berufungsurteil vom 19.1.2016 – 15 S 123/15 –

    Der Kläger, der als Kfz-Sachverständiger tätig ist, macht ihm abgetretene restliche Sachverständigenkosten gegen den Versicherungsnehmer der HUK-COBURG geltend. Die Haftung des beklagten Versicherungsnehmers der HUK-COBURG ist unstreitig. Der Geschädigte beauftragte den Kläger, ein Schadensgutachten bezüglich der Schadenshöhe und des Schadensumfangs zu erstellen. Für seine Gutachtertätigkeit berechnete der Kläger Sachverständigenkosten von insgesamt 1.016,45 €. Hierauf zahlte die HUK-COBURG als eintrittspflichtige Kfz-Versicherung des Unfallverursachers lediglich einen Betrag von 818,-- €. Der Restbetrag sowie vorgerichtliche Anwaltskosten und Zinsen sind Gegenstand des Rechtsstreits. In erster Instanz hat das AG Bottrop mit Urteil vom 26.5.2015 – 8 C 313/14 – der Klage stattgegeben. Die vom Amtsgericht zugelassene Berufung blieb ohne Erfolg.
  • Recht: Weg frei für automatisiertes Fahren – mit Einschränkungen
    Das internationale "Übereinkommen über den Straßenverkehr" ("Wiener Abkommen") wurde ergänzt und macht ab März automatisiertes Fahrer im Straßenverkehr möglich / Reine Roboterfahrzeuge wird es weiterhin nicht geben

    Die Wiener Straßenverkehrskonvention, auch Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr genannt, ist ein internationaler Vertrag im Rahmen der Vereinten Nationen, der den Verkehr durch standardisierte Regeln und Verkehrszeichen sicherer machen soll. Das Abkommen trägt den Namen der österreichischen Hauptstadt, in der es von der UN-Konferenz im November 1968 beschlossen worden war. Die allermeisten Staaten, darunter auch die Bundesrepublik, sind der Straßenverkehrskonvention beigetreten, einzig die USA haben sie nicht einmal ratifiziert, was sich auf den verkehrsrechtlichen Umgang mit autonomen Fahrzeugen auswirkt.
  • Bosch tüftelt an einem aktiven Gaspedal. Es meldet sich durch "sanftes Klopfen" und zeigt dem Fahrer beispielsweise, "wo Beschleunigung und Sparsamkeit sich optimal treffen", erklärt Bosch.
  • AG Stuttgart spricht Kosten der sachverständigen Reparaturbestätigung zu
    AG Stuttgart Urteil vom 20.2.2015 .- 44 C 5090/14 –

    Am 18.7.2013 ereignete sich in Weidenbruch ein Verkehrsunfall, für den unstreitig die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung einzustehen hat. Der Geschädigte ließ seinen beschädigten Pkw in Eigenleistung reparieren und beauftragte einen Sachverständigen mit der Erstellung einer Reparaturbestätigung. Der Sachverständige erstellte nach Besichtigung des ausreparierten Fahrzeugs am 2.9.2013 die Reparaturbestätigung und berechnete hierfür 35,-- €. Aufgrund der Reparaturbestätigung wurde die geltend gemachte Nutzungsausfallentschädigung gezahlt. Allerdings wurden die Kosten für die Reparaturbestätigung nicht erstattet. Diese sind Gegenstand des Rechtsstreites vor dem AG Stuttgart. Die Klage hatte Erfolg.
  • Pannenhelfer: Kein Vorsatz – Freispruch
    OLG Oldenburg, Az.: 5 U 46/15

    Wer anderen seine Unterstützung anbietet und es passiert ein Unfall, dem kann es geschehen, dass er vor den Kadi gezogen wird – obwohl man nur hilfsbereit sein wollte. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg sprach nun einen Pannenhelfer frei. Der hatte das Lenkrad eines liegengebliebenen Pkw übernommen, das wegen eines defekten Anlassers angeschobenen werden sollte. Als das Dieselaggregat mit einem plötzlichen Satz ansprang, stürzte eine Person und verletzte sich.
  • BGH zur Haftungsverteilung bei Parkplatzunfall zweier rückwärts ausparkender Fahrzeuge
    BGH Teil-Anerkenntnisurteil und Urteil vom 15.12.2015 – VI ZR 6/15 –

    Am 6.6.2013 ereignete sich auf dem öffentlich zugänglichen Parkplatz eines Baumarktes im Amtsgerichtsbezirk Strausberg ein Verkehrsunfall zweier rückwärts ausparkender Kraftfahrzeuge. Der spätere Kläger parkte mit seinem Pkw rückwärts aus seiner Parkbucht aus. Es kam zum Zusammenstoß mit dem ebenfalls rückwärts ausparkenden Fahrer des bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Fahrzeugs, wobei der Kläger behauptete, im Zeitpunkt der Kollision gestanden zu haben. Das bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherte Fahrzeug war unstreitig in Fahrt, als es mit dem stehenden Fahrzeug kollidierte.
  • Weil es in Deutschland keine einheitlichen Regelungen für die Erteilung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) gibt, fordert der ADAC identische Grenzwerte für alle Bundesländer. Derzeit wird eine MPU angeordnet, wenn der Blutalkoholwert eines Autofahrers mehr als 1,6 Promille beträgt oder wenn die Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauchs entzogen wurde, etwa bei einer morgendlichen Alkoholfahrt mit mehr als 1,1 Promille.
  • UPDATE Rückblick auf das Jahr 1996: Erfolgreiche Premieren, vergessene Autos und dauerhafte Themen
    In Kb-Ausgaben von vor zwanzig Jahren geblättert: Nützlichkeit, Verbrauch, Sicherheit und Komfort bei den Pkw werden wichtiger

    Vor zwanzig Jahren: Helmut Kohl ist seit 1982 immer noch Bundeskanzler einer CDU/CSU-FDP- Regierung, und Roman Herzog (CSU) amtiert als Bundespräsident. Der US-Demokrat Bill Clinton wird erneut zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt. Traurig und damals wie heute nicht zu akzeptieren: Bei einem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Lübeck werden zehn Menschen umgebracht.
  • Taxifahrer ärgern sich oft, weil viele Autofahrer den Blinker nicht setzen. Wenn "das wichtigste Kommunikationsmittel im Straßenverkehr" nicht benutzt wird, kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen, weil die anderen Verkehrsteilnehmer sich darauf verlassen, beklagt der Autoklub Kraftfahrer-Schutz (KS).
  • Rückruf: Probleme mit dem Abgas bei Renault
    Auch Mercedes ist involviert | Die Royal-Kommission arbeitet

    Bei Renault läuft bereits seit November eine Rückrufaktion des Mini-SUV Captur wegen des Stickoxidausstoßes (NOx). Betroffen sind knapp 16.000 Dieselmodelle, deren Software lediglich auf den neuesten Stand gebracht werden soll. Der französische Autobauer betont, dass keine betrügerische Software eingesetzt worden sei. Nun bietet Renault aber zusätzlich bis zu 700.000 Fahrzeughaltern an, ihr Auto in einer Werkstatt überprüfen zu lassen.