• Klare Worte!

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.

  • Explosiv und toxisch.

    Explosiv und toxisch. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.

    Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.

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  • "Optimierte Fahrprüfung": Den Prüfling nicht allein lassen
    Fahrausbildung und -prüfung sollen transparenter werden | Durch das Leistungsrückmeldesystem können Fahrlehrer und -schüler Defizite beseitigen

    Im System der Fahranfängervorbereitung kommt der Fahrprüfung "eine bedeutsame Rolle" für die Verkehrssicherheit zu, betonen drei Wissenschaftler der Universität Potsdam: Dietmar Sturzbecher, Professor am Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung, Philipp Luniak, der am selben Institut tätig ist, sowie Susann Mörl vom Institut für Prävention und Verkehrssicherheit. Entscheidend ist aus Sicht der Forscher, ob sich der Fahrschüler in der Zeit der Ausbildung ausreichend Fahrkompetenzen aneignet und ob er "zu einer sicheren, umweltbewussten und energiesparenden Teilnahme im motorisierten Straßenverkehr fähig ist". Diesem Anspruch wird aber die Fahrprüfung, wie sie heute durchgeführt wird, nicht gerecht.
  • Einen Roboter als Tankwart für Elektrofahrzeuge haben Wissenschaftler der Universität Chemnitz mit Partnern aus der Industrie entwickelt. Dabei reserviert der Autofahrer eine von ihm ausgewählten Ladestation am Reiseziel und wird dann "nahtlos" in die Tiefgarage zum Ladestellplatz navigiert.
  • Am 31.2015 ereignete sich n Bochum ein Verkehrsunfall, der durch den Fahrer des bei der HUK-COBURG versicherten Fahrzeuges verursacht wurde. Der Geschädigte beauftragte einen örtlichen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Gutachtens. Für die Erstellung des Gutachtens berechnete er einen Schadensbetrag von 1.412,36 €. Neben dem Grundhonorar von 305,-- € berechnete der Sachverständige Nebenkosten für Lichtbilder, Schreib- und Bürokosten etc. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung kürzte die berechneten Sachverständigenkosten. Da der Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten an den Sachverständigen abgetreten war, klagte dieser den gekürzten Betrag bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht Bochum ein. Die Klage hatte nur zu einem geringen Teil Erfolg.
  • Hyundai strebt eine Vorreiterrolle bei den alternativen Antrieben an und will sich daher verstärkt den Elektroautos widmen, nachdem mit dem ix35 Fuel Cell das erste serienmäßige Brennstoffzellenauto in Europa angeboten wird. Jetzt folgt der Ioniq. Das Besondere: Es wird ihn als reines Elektroauto, als Hybrid (mit Benzinmotor) und später auch als Plug-in-Hybrid geben.
  • Eine Kooperation von BASF, Hunan Farsoon Hi-tech, einem chinesischen Spezialisten für das Lasersintern, und dem Dienstleister LSS offeriert ein Paket aus Material, Drucker, Technologie und Service für den 3-D Druck, das auf spezielle Kundenwünsche zugeschnitten werden kann.
  • LG Düsseldorf misst gegen OLG Düsseldorf Mietwagenkosten am Mittelwert
    LG Düsseldorf Berufungsurteil vom 30.10.2015 – 22 S 188/15 –

    Nach einem für ihn unverschuldeten Verkehrsunfall am 30.9.2013 in Mönchengladbach, mietete die geschädigte Frau J. ein Ersatzfahrzeug für das beschädigte Fahrzeug an. Die Schuld am Zustandekommen des Unfalls trägt unstreitig der Versicherte der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung. Bezüglich der anfallenden Mietwagenkosten hatten der Mietwagenunternehmer und die geschädigte Zedentin J. eine Abtretungsvereinbarung getroffen, wonach der Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten an das Mietwagenunternehmen abgetreten wurde. Auf die berechneten Mitwagenkosten zahlte die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung nur einen Teil. Der Differenzbetrag ist Gegenstand des Rechtsstreites. In erster Instanz hat das Amtsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 2.4.2015 – 21 C 17600/13 - der Klägerin aus abgetretenem Recht 1.122,40 € zugesprochen. Die von der beklagten Kfz-Versicherung eingelegte Berufung blieb ohne Erfolg.
  • Als erstes Bundesland will Nordrhein-Westfalen die Radschnellwege den Landstraßen gleichstellen und sie durch eine Gesetzesänderung als neue Wegekategorie "Radschnellverbindungen des Landes" einführen, teilt das Landesverkehrsministerium mit.
  • OLG Naumburg zur Haftung bei Sturz auf unebenem Gehweg
    OLG Naumburg Urteil vom 17.11.2015 – 1 W 40/15 –

    Die spätere Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stürzte am 23.11.2014 auf dem Gehweg der A-Straße über eine 4,3 cm hoch stehende Gehwegplatte und erlitt einen komplizierten Bruch des rechten Handwurzelknochens. Die Verletzung führte zu Komplikationen und Spätfolgen sowie zum Verlust des Arbeitsplatzes und voraussichtlich zu dauernder Erwerbsminderung. Das in erster Instanz örtlich zuständige Landgericht Dessau-Roßlau hat im Amtshaftungsprozess gegen die Stadt X. als Trägerin der Straßenbaulast das Prozesskostengesuch der Antragstellerin durch Beschluss vom 4.9.2015 zurückgewiesen. Die von der Antragstellerin erhobene sofortige Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss hat in der Sache Erfolg.
  • Pkw-Markt: Rabatte und niedriger Spritpreis stärken Nachfrage
    Zahl der Neuzulassungen in der EU nahm im November um 13,7 Prozent zu | Abgasskandal zeigt Wirkung: VW mit Bremsspuren / Überraschung auf dem chinesischen Markt

    Trotz aller Turbulenzen: Wie der europäische Autoherstellerverband ACEA mitteilt, befindet sich die Autokonjunktur in den Ländern der Europäischen Union zum Jahresende in einem merklichen Aufschwung. Im November stieg die Zahl neuzugelassener Pkw um 13,7 Prozent auf 1,09 Millionen Einheiten. Laut ACEA ist das der 27. monatliche Anstieg in Folge.
  • Tödliche Ablenkung: Mit dem Smartphone auf der Straße
    Eine europaweite Umfrage von Ford ergab, dass mehr als jeder zweite beim Überqueren einer Straße schon mal sein Handy nutzt

    Alltag im stressigen Großstadtverkehr: Für viele ist es selbstverständlich, immer und überall erreichbar zu sein und nichts zu verpassen, was in ihrer Umgebung geschieht. Man scheut auch nicht davor zurück, sich ein Video "reinzuziehen", wenn man als Fußgänger gerade eine Straße überquert. Den Kopf gesenkt und den Blick wie gebannt auf das mobile Gerät gerichtet, so geht es heute für viele durch den dichten Verkehr.
  • Renault Talisman: Ein französischer Glücksbringer
    Oberer Mittelklässler mit viel Platz und noblem Innenraum, aber auch mit poltrigem Fahrwerk und in Menüs versteckter Bedienung / Tagfahrlicht endlich auch nach hinten

    Der Talisman ist nicht der Nachfolger von Laguna oder Latitude." Die Aussage von Frédéric Favre, Renault-Sprecher aus der Zentrale in Paris, weist darauf hin, dass die Stufenhecklimousine der oberen Mittelklasse ein völlig neues Fahrzeug in der Modellpalette der Franzosen ist und auf einem komplett weißen Blatt Papier entstand. Dennoch nimmt der knapp 4,85 Meter lange Gallier ab Februar sehr wohl die Rolle des Flaggschiffs der Marke ein, die zuletzt der Laguna innehatte. Und Mitte Mai folgt mit dem Talisman Grandtour auch wieder eine Kombiversion.
  • Geschädigter muss nicht Auswahl nach günstigstem Sachverständigen anstellen
    Amtsgericht Hattingen Beschluss vom 6.10.2015 – 6 C 67/15 –

    Am 30.5.2015 beschädigte der Fahrer der bei der beklagten Kfz-Versicherung versicherten Kraftfahrzeuges den Pkw des Geschädigten. Zur Feststellung des Schadensumfangs und der Schadenshöhe beauftragte dieser einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen. Dieser stellte einen Brutto-Schadensbetrag von 5.399,59 € fest. Nach diesem Gegenstandswert berechnete der Sachverständige seine Kosten. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung kürzte die vom Sachverständigen berechneten Kosten von insgesamt 1.102,57 € um 237,44 €. Da die Sachverständigenkosten erfüllungshalber abgetreten waren, klagte der Sachverständige aus abgetretenem Recht den gekürzten Betrag bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht Hattingen ein. Das Gericht wies die Parteien mit Hinweisbeschluss vom 6.10.2015 auf Folgendes hin:
  • UPDATE Miserable Noten für Fahrradklingeln
    Nur eine von zehn Klingeln erfüllt die vorgeschriebene Dezibel-Norm | Einzig Außenanschlagsklingeln werden von hörgeschädigten Verkehrsteilnehmern wahrgenommen

    Hörgeschädigte Menschen haben es im Verkehr schwer, allein weil man ihnen die Behinderung nicht ansieht. Es sei denn, sie sind zu zweit oder zu dritt und unterhalten sich in ihrer Gebärdensprache. "Wie wichtig es ist, Fahrradfahrer rechtzeitig wahrzunehmen, zu sehen und zu hören, wissen wohl alle, die schon einmal versucht haben, Fußgängerüberwege an Verkehrskreiseln zu benutzen", betonen die Hörakustikerinnen Lea Jartkens und Mareike Hestermann von der Fachhochschule Lübeck. Es kommt an den Überwegen nämlich nicht nur auf gutes Sehen an, sondern auch auf ein relativ gutes Hörvermögen, damit man in der komplexen Situation auch die fast lautlosen Fahrradfahrer wahrnimmt.
  • LG Halle entscheidet zu den erforderlichen Sachverständigenkosten
    LG Halle Berufungsurteil vom 16.11.2015 – 1 S 202/15 –

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hatte das Unfallopfer einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl eingeschaltet, damit ein qualifiziertes Gutachten über die Schadenshöhe und den Schadensumfang erstellt wird. Die von dem Sachversständigen in Rechnung gestellten Kosten hatte die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung um 83,54 € gekürzt. Diese Kürzung ließ sich der Geschädigte nicht gefallen und trat den Restbetrag erfüllungshalber an den Sachversständigen ab, der die Abtretung annahm. Die Klage scheiterte zunächst vor dem Amtsgericht Halle am 13.7.2015 – 98 C 1034/15 -. Die zugelassene Berufung hatte allerdings Erfolg.
  • Anscheinsbeweis bei Unfall des Auffahrenden bei grüner Ampel
    LG Saarbrücken Berufungsurteil vom 20.11.2015 – 13 S 67/15 –

    Die spätere Geschädigte und die spätere Unfallgegnerin standen mit ihren Kraftfahrzeugen hintereinander an einer rot zeigenden Lichtzeichenanlage. Die Unfallgegnerin stand an dritter Stelle in der Reihe der Fahrzeuge vor der Ampel. Die spätere Klägerin stand an vierter Stelle. Nachdem die Lichtzeichenanlage auf Grünlicht umgeschaltet hatte, fuhren die Fahrzeuge nach und nach an. Nachdem die ersten beiden Fahrzeuge bereits in den Kreuzungsbereich eingefahren waren, fuhr auch die Unfallgegnerin zunächst an, hielt aber noch vor dem Kreuzungsbereich an. Die spätere Klägerin fuhr auf.