• Klare Worte!

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.

  • Explosiv und toxisch.

    Explosiv und toxisch. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.

    Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.

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  • AG Frankfurt am Main urteilt zur merkantilen Wertminderung und zu Kosten der Stellungnahme
    AG Frankfurt am Main Urteil vom 14.4.2015 – 31 C 1609/14 (74) –

    Der spätere Kläger ist Eigentümer eines Kraftfahrzeuges, das er im Februar 2014 auf dem Grundstück der Hanauer Landstraße 52 in Frankfurt am Main ordnungsgemäß geparkt hatte. Der Versicherungsnehmer der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung stieß mit seinem Fahrzeug beim Rangieren gegen das Fahrzeug des Klägers und beschädigte dieses vorne links. Der Unfallhergang und die 100-prozentige Einsatzpflicht der Beklagten sind zwischen den Parteien unstreitig.
  • Die spätere Klägerin war Opfer eines Verkehrsunfalls, bei dem ihr Pkw Seat durch einen Versicherungsnehmer der HDI-Versicherung AG beschädigt wurde. Die HDI-Versicherung hat auch den größten Teil der Schadensersatzansprüche der Geschädigten ausgeglichen. Lediglich bei den Mietwagenkosten nahm sie Kürzungen vor. Auf die Klage der Geschädigten auf volle Erstattung der berechneten Mietwagenkosten hin, sprach das örtlich zuständige Amtsgericht Heinsberg allerdings nur einen Teil der restlichen Mietwagen zu, weil es die erforderlichen Mietwagenkosten am Mittelwert zwischen der Fraunhofer-Erhebung und dem Schwacke-Mietpreisspiegel gemessen hat.
  • Straßeninfrastruktur: Kommt die Bundesautobahngesellschaft?
    Streit und keine Einigung mit den Bundesländern

    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder (ebenfalls CDU), favorisieren in der Frage der Finanzierung der stark renovierungsbedürftigen Straßeninfrastruktur das Modell einer Bundesautobahngesellschaft nach österreichischem Vorbild. Die (ASFINAG) des Nachbarlandes speist sich aus Mauteinnahmen. "Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft" Abgesehen von der prinzipiellen politischen Kontroverse um die Einführung einer Pkw-Maut, ist auch dieses Vorhaben zwischen Bund und Ländern umstritten.
  • AG Bochum entscheidet Glasbruchschaden nach der Teilkaskoversicherung
    AG Bochum Urteil vom 5.11.2015 – 45 C 113/15 –

    Am 2.2.2015 erlitt die Geschädigte einen wirtschaftlichen Totalschaden mit ihrem Fahrzeug. Dabei entstand ein Glasbruchschaden an der Frontscheibe und am Scheinwerfer. Für das beschädigte Kraftfahrzeug bestand eine Teilkaskoversicherung, die unter anderem auch Glasbruchschäden abdeckt. Die Klägerin holte einen Kostenvoranschlag ein, der mit 720,23 € abschloss. Die Kaskoversicherung zahlte allerdings nur 361,21 € und weigerte sich, die kalkulierten Arbeitskosten zu zahlen, da eine Reparatur bisher noch nicht durchgeführt sei. Die Geschädigte klagte vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Bochum den Differenzbetrag ein. Die Klage hatte Erfolg.
  • Kältemittelstreit: Der Konflikt spitzt sich weiter zu
    Kritik vom Berufsverband der Feuerwehr | Daimler kündigt CO2-Klimaanlage für 2016 an

    Auch im gerade begonnen Jahr gibt es keine Pause im Streit um das brandgefährliche Klimaanlagenkältemittel R1234yf (Tetrafluorpropen) der US-Chemiegiganten Honeywell und DuPont. Zum Jahreswechsel haben sich die Fronten sogar verhärtet: zwischen den Autoschmieden, die das Kältemittel ablehnen (das sind BMW, Mercedes, der VW-Konzern samt Audi, Seat, Škoda und Porsche sowie Mazda und Toyota) und andererseits den Befürwortern, das sind Honeywell und DuPont, die quasi über ein weltweites Monopol auf das neue Kältemittel verfügen, sowie den meisten europäischen, japanischen, südkoreanischen und US-amerikanischen Autoherstellern.
  • Sein Name erinnert an einen auf ursprüngliche Art zubereiteten türkisch-arabischen Kaffee. Im Laufe der Zeit hat der Autohersteller aus Rüsselsheim sein kompaktes Mehrzweckfahrzeug immer wieder verbessert. Das trifft auch auf den neuen Opel Mokka 1,6 CDTI 4x4 Innovation zu, eins der Topmodelle der im spanischen Saragossa produzierten Baureihe.
  • LG Koblenz erklärt die erkennbare deutliche Überhöhung der Gutachterkosten
    LG Koblenz Berufungsurteil vom 2.12.2015 – 12 S 59/15 –

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall schaltete das Unfallopfer einen Kfz-Sachverständigen zur Feststellung des Schadensumfangs und der Schadenshöhe ein. Dieser berechnete gegenüber dem Auftraggeber seine Kosten. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung kürzte jedoch die berechneten Kosten um 141,63 €. Damit war der Geschädigte nicht einverstanden und klagte gegen den Unfallverursacher persönlich. Das Amtsgericht Lahnstein sprach nur einen Teil der gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 5.1.2015 – 24 C 642/14 - zu. Die dagegen eingelegte Berufung hatte bei dem Landgericht Koblenz Erfolg.
  • OLG Koblenz urteilt zu Brandschäden durch Himmelslaternen
    OLG Koblenz Urteil vom 15.10.2015 – 6 U 923/14 –

    Die Kläger sind Miteigentümer eines Yachthafens in Rheinland-Pfalz. Der Steg dieses Yachthafens wurde am 4.4.2009 durch einen Brand beschädigt. Ca. 300 Meter Luftlinie entfernt befindet sich ein Schützenhaus. In dieser Nach feierte die Tochter der Brautmutter dort Hochzeit. Die Mutter der Braut hatte fünf chinesische Himmelslaternen gekauft. Die Hochzeitsgesellschaft ließ vier Himmelslaternen in den Nachthimmel steigen. Zur gleichen Zeit hatten aber auch noch andere Leute, die nicht zur Hochzeitsgesellschaft zählten Himmelslaternen aufsteigen lassen. Um 23.33 Uhr wurde der Feuerwehr der Brand am Steg gemeldet. Die Verwendung der Himmelslaternen war zur Unfallzeit in Rheinland-Pfalz erlaubt. Erst seit dem 12.9.2009 sind derartige Himmelslaternen verboten. Die Kläger verlangen von der Braut Schadensersatz für die Beschädigung des Stegs.
  • AG Kerpen weist Kfz-Haftpflichtversicherung als Prozessbevollmächtigten zurück
    AG Kerpen Beschluss vom 29.12.2015 – 104 C 231/2015 –

    In einem Zivilprozess um restlichen Schadensersatz hatte die Geschädigte vor dem zuständigen Amtsgericht Kerpen in Nordrhein-Westfalen gegen die Unfallverursacherin geklagt. Die beklagte Unfallverursacherin wurde durch eine Münchner Anwaltskanzlei vertreten. Allerdings hatte diese keine Vollmacht vorgelegt. Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin hakte in dem Prozess, bei dem die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht mitverklagt wurde, nach und beantragte die Vorlage der schriftlichen Vollmacht und den gleichzeitigen Ausschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung von jeglichen Prozesshanflungen.
  • Das vergangene Jahr wird vielfach im Gedächtnis bleiben, vor allem wegen des Abgasskandals bei Volkswagen, der die ganze Branche in Aufregung versetzt hat. Die EU hat bereits die erst vor kurzem beschlossenen neuen Emissionsgrenzwerte aufgekündigt, weil sie zu lasch sind. Was und wieviel der Straßenverkehr zum Klimaschutz beitragen kann und muss, wird im kommenden und den folgenden Jahren ein zentrales Thema bleiben.
  • Kein Schadensersatz nach Sturz von der Bierbank
    OLG Hamm Hinweisbeschluss vom 25.11.2015 – 9 U 142/14 –

    Im September 2012 besuchte die damals 51-jährige Klägerin aus Münster in Westfalen mit ihrem Bekannten aus Selm im Münsterland das sogenannte Oktoberfest an der Hafenarena in Münster. Die Klägerin wurde von ihrem Bekannten zum Tanzen aufgefordert. Beide begaben sich zur Tanzfläche. Vor ihnen standen viele Besucher auf sogenannten Bierbänken. Als die beiden eine leere Bierzeltgarnitur erreichten, bestieg die Bekannte zunächst eine leere Bank, um dort zu tanzen. Ihm folgte die Klägerin. Kurz darauf wackelte die Bierbank. Erst stürzte die Klägerin, dann der Bekannte.
  • Nach einem unverschuldetem Unfall ist Ihr Anspruch auf Schadenersatz bzw. auf eine die Schadensregulierung sofort fällig – das heißt: direkt ab dem Zeitpunkt der Rechtsverletzung (=des Unfalls). Das besagt § 249 Abs.2.S.1 des BGB.
  • Schadensregulierung
    Die Goldene Regel

    Die Schadensregulierung nach einem unverschuldeten Unfall gestaltet sich für den Geschädigten allzu oft wie ein Hürdenlauf. Kein Wunder: ihm gegenüber steht eine große Versicherung, die mit aller Macht und versierten Fachleuten im Rücken versucht, so wenig Geld in eine Schadensregulierung zu stecken, wie es nur möglich ist. Es ist ein Kampf zwischen David und Goliath, wobei David, der Geschädigte, ohne Hilfe auf ziemlich verlorenem Posten steht.