• Klare Worte!

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.

  • Explosiv und toxisch.

    Explosiv und toxisch. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.

    Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.

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  • OLG Hamm zu einem Unfall im Supermarkt
    OLG Hamm Urteil vom 6.6.2016 – 6 U 203/15 –

    Die zum Unfallzeitpunkt 59-jährige Klägerin und die Beklagte waren beide Kundinnen in einem Supermarkt in Dortmund am Körner Hellweg, als es im April 2012 dort zu einer Kollision der beiden Kundinnen kam. In einem Gang des Supermarktes machte die Beklagte beim Abbiegen von einem Hauptgang in einen Seitengang einen Schritt rückwärts, ohne sich vorher nach hinten zu orientieren, ob das Rückwärtsgehen problemlos geschehen könnte. Die Beklagte trat nach eigenen Angaben zurück, um einer Mitarbeiterin mit einer sog. Ameise mit Palette Platz zu machen. Durch die Rückwärtsbewegung kam es zum Zusammenstoß mit der Klägerin, die aus einem Seitengang kommend die Beklagte an der Seite ihres Rückens hatte passieren wollen.
  • Verkehrsunfall in beruhigter Zone
    Berufungsurteil vom 15.7.2016 – 13 S 20/16 –

    Der spätere Kläger macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 18.11.2014 in einem verkehrsberuhigten Bereich in der Innenstadt von Saarbrücken geltend. Der Kläger beabsichtigte mit seinem Pkw Opel-Corsa rückwärts in eine Parkbucht zu fahren. Dabei kollidierte er mit dem Pkw Toyota-Aygo, der von dem beklagten Fahrer gesteuert wurde und der bei der ebenfalls beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versichert war, der versuchte vorwärts in die Parkbucht einzuparken.
  • LG Frankfurt am Main weist mit Beschluss Berufung der HUK-COBURG zurück
    LG Frankfurt am Main Beschluss vom 5.2.2016 – 2- 1 S 238/15 –

    Nach einem für ihn unverschuldeten Verkehrsunfall hatte der Geschädigte einen anerkannten Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens beauftragt. Den Unfall verschuldet hat der Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs, das bei der HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G haftpflichtversichert war.
  • LG Karlsruhe zu Unfall zwischen streitenden Kraftfahrern bei Fahrbahnverengung
    LG Karlsruhe Berufungsurteil vom 10.6.2016 – 20 S 16/16 –

    Der spätere Beklagte befuhr mit dem von ihm gesteuerten Pkw zunächst die linke Fahrspur der noch zweispurig verlaufenden Straße und wechselte vor deren Verengung auf eine Fahrspur auf die rechte Fahrbahn, die als einzige Fahrspur an der Engstelle vorbei führte. Der hinter dem Beklagten fahrende Kläger fühlte sich hierdurch behindert. Er blieb immer dicht hinter der Stoßstange des Pkws des Beklagtenund folgte diesem, bis dieser seinen Pkw am rechten Fahrbahnrand anhielt. Der spätere Kläger stieg wutentbrannt aus seinem Fahrzeug und rüttelte derart am Griff der verschlossenen Fahrertür des Beklagten, dass dieser befürchtete, der Griff werde abreißen.
  • Geschädigter hat keine Erkundigungspflicht nach dem preisgünstigsten Kfz-Sachverständigen
    AG Aschaffenburg Endurteil vom 7.6.2016 – 123 C 481/16 –

    Der Geschädigte eines für ihn unverschuldeten Verkehrsunfalls beauftragte den späteren Kläger mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Für die Erstellung des Schadensgutachtens berechnete der Kfz-Sachverständige 660,20 € netto. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung kürzte die berechneten Sachverständigenkosten um 114,82 €. Dieser Differenzbetrag ist Gegenstand des Rechtsstreits aus abgetretenem Recht vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Aschaffenburg. Die Klage hatte Erfolg.
  • AG Köln hält Unkostenpauschale von 25,-- € bei Verkehrsunfällen für angemessen
    AG Köln Hinweisbeschluss vom 3.5.2016 – 269 C 72/16 –

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beanspruchte der Geschädigte von der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung Ersatz seiner Unfallschäden, unter anderem auch Ersatz der allgemeinen Unkostenpauschale, die er mit 25,-- € bezifferte. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung weigerte sich beharrlich, diesen Betrag zu erstatten.
  • LG Saarbrücken urteilt zum Anscheinsbeweis bei Unfall mit Rechtabbieger
    LG Saarbrücken Urteil vom 29.4.2016 – 13 S 3/16 –

    Der Kläger begehrt Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 1.7.2015. Die Zeugin Z. befuhr mit dem Fahrzeug des Klägers die S-Straße und wollte nach rechts in die bevorrechtigte H-Straße abbiegen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Fahrzeug des Beklagten. Das Fahrzeug des Klägers war vollkaskoversichert. Diese zahlte unter Abzug der Selbstbeteiligung die Reparaturkosten.
  • Für den Restwert maßgeblich sind die Werte im Schadensgutachten
    Amtsgericht Hamburg-Harburg Urteil vom 29.6.2016 – 647 C 70/16 –

    Am 18.12.2015 kollidierten auf der Kreuzung der Waltershofer Straße und der Neuwiedenthaler Straße in Hamburg der bei Grünlicht in die Kreuzung fahrende Kläger mit seinem Pkw Audi A3 mit dem Pkw des bei der beklagten Kfz-Versicherung versicherten Fahrers, der bei Rotlicht in die Kreuzung einfuhr.
  • Bundesverfassungsgericht entscheidet zu Unfall mit Rollstuhlfahrer und dessen Mitverschulden
    Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 10.6.2016 – 1 BvR 742/16 –

    Im November 2014 überquerte der zum Unfallzeitpunkt noch minderjährige Rollstuhlfahrer einen mit Zeichen 350 nach § 42 II StVO gekennzeichneten Fußgängerüberweg. Dabei wurde er von dem bei der beklagten Kfz-Versicherung versicherten Fahrzeug des ebenfalls beklagten Fahrers angefahren. Er stürzte dabei aus dem Rollstuhl und verletzte sich und erlitt eine linksseitige Schädelprellung. Aufgrund einer Muskelschwunderkrankung war der 1999 geborene Geschädigte auf den Rollstuhl angewiesen.