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Weil es in Deutschland keine einheitlichen Regelungen für die Erteilung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) gibt, fordert der ADAC identische Grenzwerte für alle Bundesländer. Derzeit wird eine MPU angeordnet, wenn der Blutalkoholwert eines Autofahrers mehr als 1,6 Promille beträgt oder wenn die Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauchs entzogen wurde, etwa bei einer morgendlichen Alkoholfahrt mit mehr als 1,1 Promille.
Aber in manchen Bundesländern vertreten die Verwaltungsgerichte die Auffassung, dass es sich stets um Alkoholmissbrauch handelt, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Deshalb erhält man in Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein den Führerschein grundsätzlich nur dann zurück, wenn eine MPU bestanden wurde.
Das führt nach Meinung des ADAC zu Rechtsunsicherheit und Ungleichbehandlung. Der Autoklub fordert daher bundesweit gleiche Bestimmungen zur MPU.
Quellen
    • Quelle: Kb
    • Foto: M. Schuppich - Fotolia.com