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Wer anderen seine Unterstützung anbietet und es passiert ein Unfall, dem kann es geschehen, dass er vor den Kadi gezogen wird – obwohl man nur hilfsbereit sein wollte. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg sprach nun einen Pannenhelfer frei. Der hatte das Lenkrad eines liegengebliebenen Pkw übernommen, das wegen eines defekten Anlassers angeschobenen werden sollte. Als das Dieselaggregat mit einem plötzlichen Satz ansprang, stürzte eine Person und verletzte sich.
Pannenhelfer und Anschiebende handelten gemeinsam, um das Fahrzeug wieder flott zu machen. Deshalb konnte das Gericht im konkreten Fall von dem erfahrenen Pannenhelfer keinen Vorsatz für das schlagartige Starten des Wagens erkennen, der eine Haftung gerechtfertigt hätte. Das gilt auch dann, wenn der Pannenhelfer das Anschieben initiierte. (OLG Oldenburg, Az.: 5 U 46/15)
Quellen
    • Quelle: Kb
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