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Halbherzig durchgeführte Reparaturen bei Schadenslenkung, deren Mängel die Geschädigten nicht erkennen können – daran haben wir uns inzwischen beinahe schon gewöhnt. Wenn aber eine Vertrauenswerkstatt der Versicherung ein Auto so repariert, dass es nachher nicht einmal als verkehrssicher gilt, da fragt man sich: Müssen Menschen sterben, bevor diesem Treiben Einhalt geboten wird?
Eine wahre Geschichte ...



Eine junge Familie in Brandenburg hatte einen selbst verschuldeten Auffahrunfall mit ihrem Kleinwagen. Zum Glück hatte die Fahrzeughalterin eine Kaskoversicherung – allerdings ohne freie Werkstattauswahl.

Ein klarer Fall für die Schadenslenkung: Die Versicherung hat ihr eine Liste ihrer Vertragswerkstätten zur Auswahl vorgelegt. Da die Liste keinen Betrieb für ihre Automarke enthielt, entschied sich die Geschädigte für den Vertragshändler einer bekannten deutschen Automarke.

Das Fahrzeug hatte einen erheblichen Frontschaden. Für den Laien waren nur die beiden gebrochenen Schweinwerfer sichtbar. Die Reparatur verlief flott, nach nur einem Tag konnte das reparierte Auto abgeholt werden.

Dem Ehemann der Fahrzeughalterin fiel am nächsten Tag auf, dass die Spaltmaße der Kotflügel anders verliefen, als vor dem Unfall. Die Reparatur wurde bemängelt, die Reklamation jedoch abgewiesen mit dem Argument, dass die Spaltmaße innerhalb eines Toleranzbereiches seien, den man nach einem Unfall hinnehmen müsse. Das Ehepaar merkte zwar, dass die Motorhaube stark vibriert, aber wenn der Meister sagt, dass alles in bester Ordnung ist, dann wird das wohl stimmen...

... ohne Happy End



Wenig später musste das Auto zur regulären Durchsicht beim Händler, bei dem es gekauft wurde. Erhebliche Mängel wurden entdeckt. Nachdem der Meister von der Vorgeschichte gehört hatte, rief er die Versicherung an und beschwerte sich über die Vertragswerkstatt. Ihm wurde empfohlen, den Ball flach zu halten, schließlich könnte die Fahrzeughalterin in der Zwischenzeit noch einen Auffahrunfall gehabt haben...

Unter diesen Umständen hatte das Gespräch keinen Sinn. Der Meister schaltete einen unabhängigen Sachverständigen ein. Der stellte fest, dass das reparierte Auto verkehrsunsicher ist. Schlossträger und benachbarte Teile waren eingeknickt, so dass die Motorhaube jeden Augenblick aus dem Schloss hätte springen können – zum Beispiel während der für zwei Tage später geplanten Urlaubsfahrt der Familie.

Die Rechnung geht auf – für wen?



Die von der Vertrauenswerkstatt vorgenommene Reparatur kostete die Versicherung 1000 Euro. Der vom unabhängigen Sachverständigen ermittelte tatsächliche Wert des Schadens betrug 2800 Euro.

Die Versicherung hat 1800 Euro gespart – und dabei das Leben der jungen Familie aufs Spiel gesetzt. Die Verdrängung der freien Werkstattwahl durch Spartarife hat einen Preis, der niemandem zugemutet werden darf.

Die Unfallzeitung.de verhandelt gerade mit dem Verband der unabhängigen Sachverständigen (VKS) und anderen Verbänden. Wir wollen erreichen, dass bei derartigen Knebel-Kaskoverträgen, die die Konsumenten in die Vertragswerkstätten drängen, die Möglichkeit einer Begutachtung durch unabhängige Sachverständige eingeräumt wird.
Quellen
    • Fotos: Unfallzeitung