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Während die ersten Verwaltungsgerichte bereits die betroffenen Städte verurteilt hatten, für bestimmte Innenstadtbereiche bzw. besonders belastete Ausfallstraßen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu erlassen, was die Autoindustrie und auch die Politik unbedingt verhindern wollen, gehen einige Gemeinden bereits jetzt andere Wege. Sie warten die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ab. Sie verfügen eine Stilllegung des betreffenden Dieselfahrzeugs, wenn der Halter nicht bereit ist, das von dem Autohersteller zur Verfügung gestellte Update vorzunehmen. So geschehen in Bochum in diesen Tagen.
Jetzt will der betreffende Eigentümer des VW-Dieselfahrzeugs den Automobilhersteller auf Wandlung des Kaufvertrages verklagen. Das Landgericht Bochum hatte bereits im Oktober dieses Jahres in einem Fall der Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages eines VW-Diesel-Passat stattgegeben.

Hintergrund ist, dass der Eigentümer für seine beruflichen Zwecke einen VW-Amarok TDI mit 163 PS bei einem Bochumer VW-Händler erworben hatte. Im Mai 2017 hatte die DEKRA keine Beanstandungen erhoben. Er erhielt die entsprechende gelblich-bräunliche Plakette bis Mai 2019. VW und der Fahrzeughändler boten ihm an, ein kostenloses Software-Update vorzunehmen. Das lehnte der Kfz-Eigentümer ab mit der Begründung, dass durch das Update die Motorleistung sinke und dafür der Kraftstoffverbrauch steige. Weder Händler noch VW konnten ihm das Gegenteil beweisen. Dass es bei den betroffenen VW-Amaroks Diesel nach dem Software-Update zu einem Mehrverbrauch von bis zu 0,7 Liter kommt, konnte weder VW noch der Händler widerlegen. Bereits im Oktober 2017 hatte das Straßenverkehrsamt der Stadt Bochum den Eigentümer des Schummel-Diesel aufgefordert, das von VW vorgeschlagene Update durchführen zu lassen und gleichzeitig angedroht, dass das betreffende Kraftfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen BO .. zwangsweise stillgelegt würde, wenn der Mangel an seinem Kraftfahrzeug nicht durch das Update beseitigt würde. Der Eigentümer reagierte aus den oben geschilderten Gründen nicht. Nunmehr machte die Stadt Bochum Ernst und verfügte die Stilllegung des betroffenen VW-Diesel-Fahrzeugs.

So stur, wie man zunächst meinen könnte, war der Eigentümer des Schummel-VW aber nicht. Er versuchte mit VW und dem Händler eine Einigung herbeizuführen. So bot er VW an, dass der Konzern vor und nach dem Update auf Kosten von VW den Verbrauch testet und für die sich möglicherweise daraus ergebende Verschlechterung aufkommt. Das lehnte VW strikt ab. Außerdem bot er dem VW-Händler an, dass dieser den Schummel-VW nach einer Wertermittlung durch den TÜV zurückkauft und Entschädigung für den bisherigen Ärger leistet. Auch hier erfolgte – offenbar nach Weisung durch VW – eine Ablehnung. VW und der Händler schalteten auf stur. Ob diese sture Haltung des VW-Konzerns sich nicht als negativ erweisen wird, bleibt abzuwarten.

Die Situation wird sich im Ruhrgebiet und in anderen Ballungszentren noch verschärfen, wenn tatsächlich die Städte Fahrverbote für bestimmte Bereiche aussprechen werden. Der Kampf um die saubere Luft in den Städten geht nämlich weiter. Stuttgart ist nur ein Vorreiter. Im Fall des Fahrverbots in Stuttgart wird das Bundesverwaltungsgericht im Jahre 2018 entscheiden. Die Deutsche Umwelthilfe hat aber bereits angekündigt, dass in weiteren 45 Städten Klagen eingereicht würden, in denen der Grenzwert für Stickstoffdioxid ( NO² ) überschritten wird. Im Ruhrgebiet sind die Städte Essen und Gelsenkirchen bereits verklagt worden. Hinzu kommen die Städte Dortmund, Bochum, Oberhausen, Hagen, Herne, Mülheim und Witten. Für München und Düsseldorf sowie auch Stuttgart hatten die Verwaltungsrichter bereits den Städten auferlegt, zur Verbesserung der Luft vordringlich Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ab 2018 anzuordnen. Bezüglich der Stadt Stuttgart wird eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2018 erwartet. Da die Verwaltungsrichter der untergeordneten Verwaltungsgerichte mit der Verhängung der Fahrverbote für Dieselfahrzeuge lediglich die rechtlichen Vorgaben umgesetzt haben, wird erwartet, dass das Bundesverwaltungsgericht die angefochtene Entscheidung in Sachen Stuttgart bestätigen wird. Damit wäre dann das Fahrverbot rechtbeständig. Immerhin betragen die Durchschnittswerte an Messstellen in Stuttgart und München 82 bzw. 80 Mikrogramm. Damit ist der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft erheblich überschritten. Bei den Ruhrgebietsstädten liegt der Jahresdurchschnittswert zwischen 51 und 45 Mikrogramm. Auch hier werden die Werte überschritten, so dass eine Verminderung durch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge dringend geboten ist. Notfalls müssen eben schädliche Dieselfahrzeuge stillgelegt werden.
Quellen
    • Foto: Archiv Unfallzeitung