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Einem Auto, das korrekt in einer Straße parkte, aber von Amts wegen stillgelegt worden war, entfernten Polizisten das Dienstsiegel und forderten den Halter mit einem Aufkleber auf, es zu entfernen.
Nach nur elf Tagen wurde es abgeschleppt. Das Oberverwaltungsgericht von NRW entschied, dass das nicht rechtens war. Vielmehr hätte der Halter schriftlich aufgefordert werden müssen, das Auto wegzubringen, schließlich war nicht klar, ob er den Aufkleber überhaupt gesehen hatte.
Das Gericht kritisierte auch, dass die Stadt pauschal jedes nichtzugelassene Auto im öffentlichen Raum abschleppen lässt, obwohl dies nur bei Dringlichkeit geboten sei. Dabei reicht es auch nicht, so die Richter weiter, eine negative Vorbildfunktion und Vandalismus verhindern zu wollen. Mit dem Urteil bleibt die Stadt auf den Abschleppkosten sitzen. (OVG NRW, Az.: 5 A 1467/16)
Quellen
    • Quelle: Kb
    • Foto: castelberry - Fotolia.com