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Eine zwölfjährige Schülerin war von einem Ausflug mit dem Reisebus nachts zurückgekommen. Sie stieg aus und lief hinter dem Bus über die Straße. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß mit einem mit 40 km/h - nicht zu schnell - fahrenden Motorradfahrer, der den Bus just überholte, als das Mädchen auf die Fahrbahn trat.
Der Sachverständige stelltefest, dass dem Motorradfahrer nach dem Erkennen des Mädchens keine Zeit gebliebenwar, das Tempo zu verringern.

Das Oberlandesgericht Stuttgart bewertete die Betriebsgefahrdes Motorrads mit einem Drittel, die Mitschuld des Mädchens wurde auf zweiDrittel festgelegt. Das Gericht wies darauf hin, dass Jugendlichen derSchadenersatzanspruch gekürzt werden kann, sofern sie eine Mitschuld trifft.Dabei ist nicht zuletzt ihr Entwicklungsstand und ihr Urteilsvermögenmaßgebend.

Andererseits sind die Anforderungen an die Sorgfalt derVerkehrsteilnehmer Kindern gegenüber besonders hoch, so müssen Kraftfahrer dasTempo drosseln und bremsbereit sein.
Quellen
    • Quelle: kraftfahrt-berichter (kb)
    • Foto: © stockWERK - Fotolia.com