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Die Reform des Fahrlehrerrechts, deren „Eckpunkte“ schon im Oktober 2011 unter Federführung von Baden-Württemberg ausgearbeitet wurden, trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Neu integriert in die Fahrausbildung sind Mobilitätstechnologien, dazu gehören Elektroautos und Fahrerassistenzsysteme.
Ein wichtiges Element derReform ist auch die bessere Ausbildung der Fahrlehrer, auf fachlicher wie aufdidaktischer Ebene. Die Fahrschulen sollen sich in Richtung „Mobilitätsschule“entwickeln, hebt das baden-württembergische Verkehrsministerium hervor.Außerdem können nun bis zu fünf Fahrlehrer eine Gemeinschaftsfahrschulegründen, und es wurden die Anzeige- und Aufzeichnungspflichten für Fahrlehrerreduziert, um sie von „unnötiger Papier-Bürokratie“ zu entlasten.
Quellen
    • Quelle: kraftfahrt-berichter (kb)
    • Foto: © gena96 - Fotolia.com