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Am 22. Februar 2018 wird das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge treffen. Obwohl sich die Bundesregierung und die Autoindustrie strikt gegen ein mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge aussprechen, wird dies die Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts der Bundesrepublik nicht beeinflussen können, denn die Rechtsprechung ist unabhängig. Die Bundesrichter beim Bundesverwaltungsgericht sind grundsätzlich an Weisungen nicht gebunden und nur dem Recht und Gesetz unterworfen. Da werden auch kostenlose Nahverkehre in Städten und Gemeinden nichts ändern, wie dies jetzt von der Bundesregierung beabsichtigt ist.
Zwar mögen dadurch vielleicht mehr Menschen den Weg in die Städte mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen als mit dem eigenen Kraftfahrzeug, aber an den Stickoxid-Grenzwerten wird dies wenig ändern, denn der Schwerlastverkehr bleibt gleich. Auch die Software-Updates der Automobilhersteller ändert nichts an den hohen gesundheitsschädlichen Stickoxiden, die die dieselfahrzeuge in die Luft blasen. Nur mit der allerneuesten Abgasnorm Euro 6 d kann der Ausstoß des schädlichen Stickoxids verringert werden. Auch die verzweifelten Beschlüsse des Diesel-Gipfels der Bundesregierung und einiger Automobilhersteller bringen keine Luftverbesserung auf den besonders belasteten Ausfallstraßen in einigen Städten und Ballungsräumen.

Nach der Ansicht des Bundesumweltamtes ist einzig eine Nachrüstung der Hardware erfolgsversprechend. Es muss eine Abgasreinigung für Dieselfahrzeuge her. Eine Software-Update alleine ist nur Augenwischerei. Was man mit der eingebauten Software alles bewirken kann, hat der Dieselskandal eindeutig gezeigt. Das Bundesumweltamt hat Modellberechnungen erstellt, wie sich die auf dem Diesel-Gipfel vereinbarten Software-updates und Umtauschprämien auf die Schadstoffbelastung in deutschen Städten auswirken. Nach dem Ergebnis der Untersuchungen würden die Maßnahmen lediglich bis zu sechs Prozent der Stickoxid-Belastung senken. Das ist ein so geringer Anteil, dass in fast 70 deutschen Städten die Grenzwerte von maximal 40 Mikrogramm Stickoxidkonzentration nach wie vor überschritten bleiben. Zu den besonders gefährdeten Städten zählen neben Düsseldorf, Stuttgart, München, Frankfurt am Main, Berlin auch die Ruhrgebietsstädte Essen, Gelsenkirchen und Bochum. Lediglich in kleineren Städten, wie Gladbeck oder Mettmann, würden die Beschlüsse des Diesel-Gipfels dazu führen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Bei den großen Städten bleibt es jedoch dabei, dass auch nach wie vor die Grenzwerte überschritten werden. Hier drohen nach wie vor Dieselfahrverbote.

Auch der Autoexperte Ferdinand Dudenhöfer, Professor an der Universität Duisburg-Essen, hält Fahrverbote für Diesel-Personenfahrzeuge für unausweichlich. Es liegt jetzt bei der Automobilindustrie dafür zu sorgen, dass die Dieselmotoren sauberer und umweltschonender werden.

Die Gesundheit der bundesdeutschen Bevölkerung muss oberste Priorität bei der Behandlung dieses von der Autoindustrie selbst verursachten Skandals haben. Interessen der Automobilindustrie haben gegenüber der Volksgesundheit zurückzutreten. Die Gesundheit ist ein so hohes Rechtsgut, hinter das alle wirtschaftlichen Interessen zurückzutreten haben. Auch das Argument des möglichen Arbeitsplatzverlustes für einige in der Automobilindustrie beschäftigte Arbeitnehmer ist gegenüber dem höherrangigen Recht auf Gesundheit das geringwertigere Argument. Dass die Automobilindustrie das Problem, das sie selbst verursacht hat, immer noch herunterspielt, zeigt doch, wie hilflos sie letztlich bei der Beseitigung dieses Problems ist. Die Automobilindustrie muss endlich aufwachen. Software-Updates lösen das grundsätzliche Problem nicht. Nur Diesel-Fahrverbote zwingen die Automobilhersteller zum Umdenken.
Quellen
    • Foto: VRD