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Erneut Lkw-Unfall auf Autobahn mit drei Toten

Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

Am Wochenende kam es erneut zu einem schweren Unfall auf der Autobahn mit einem Lastkraftwagen. Drei Menschen kamen dabei auf der Bundesautobahn A 45 in Hessen ums Leben. Dieses Mal war es kein Auffahrunfall am Stauende, bei dem ein Lkw auf die davorhaltenden Kraftfahrzeuge auffährt, sondern dieses Mal geriet ein Lastkraftwagen in einer Autobahnbaustelle in den Gegenverkehr.
Die notdürftig aufgebaute Trennung der Richtungsfahrbahnen in der Autobahnbaustelle bei Wetzlar wurde durch die Masse des Lastkraftwagens seitlich in die Überholfahrspur der Gegenfahrbahn gedrückt. Dort kollidierte der schwere Lkw mit einem auf der Überholspur fahrenden Kleinbus, der Sportler eines Essener Sportvereins zu einem Turnier bringen sollte. Der mit den Sportlern besetzte Kleinbus wurde total beschädigt. Zwei Insassen waren auf der Stelle tot und ein dritter, schwer verletzter Insasse starb in der darauffolgenden Nacht in einem Krankenhaus.

Es ist erschreckend, wie häufig in letzter Zeit Lastkraftfahrzeuge in Unfälle verwickelt wurden, bei denen es zu Verkehrstoten kam. Die Unfallzeitung berichtete bereits am 13. Februar 2018 über zwei Autobahn-Unfälle, verursacht durch Lkw-Fahrer an Stauenden, mit sieben Toten. Knapp einen Monat später liegt die Todesbilanz bereits bei zehn. Zwar waren die Unfälle am 12. Und 13. Februar, über die die Unfallzeitung berichtete, eindeutige Auffahrunfälle. Bei dem heute geschilderten Lkw-Unfall handelt es sich um einen Unfall im Gegenverkehr. Allen Unfällen ist aber gemeinsam, dass sie auf menschliches Versagen zurückzuführen sind. Bei den Auffahrunfällen waren die Lkw-Fahrer unaufmerksam, als sie sich mit ihren schweren Kraftfahrzeugen dem Stauende näherten. In dem heute geschilderten Unfall fuhr der Lkw-Fahrer unvorsichtig und hatte sein schweres Gefährt nicht unter Kontrolle. Er überfuhr in der ohnehin bereits engen Autobahnbaustelle von der rechten Fahrspur kommend die in der Baustelle auf 2,10 Meter verengte Überholspur und durchbrach die provisorische Mittelleitplanke und verschob sie auf die Gegenfahrbahn, wo er mit dem Gegenverkehr kollidierte. Das Ergebnis ist leider bekannt.

Wie sind schwere Lkw-Unfälle zu vermeiden?

Bei den Unfällen am Stauende können Unfälle dadurch vermieden werden, dass die Lastkraftfahrzeuge mit obligaten Abstandsassistenten ausgerüstet werden, die nicht manuell abgeschaltet werden können. Das bei Lkw-Fahrern so beliebte Windschattenfahren muss verboten werden. Zwischen den einzelnen Lastkraftwagen müssen 50 Meter Abstand gehalten werden. So kann der nachfolgende Lkw im Falle der Notbremsung seines vor ihm fahrenden Lkws auch selbst noch rechtzeitig anhalten, notfalls mit dem eingeschalteten Bremsassistenten. Entsprechende Verkehrszeichen existieren bereits. Diese Verkehrsregeln müssen nur konsequent und nachhaltig überwacht und Verstöße dagegen sofort und empfindlich geahndet werden. Die Geschwindigkeiten der Lastkraftfahrzeuge müssen drastisch reduziert werden. Für annähernd 40 Tonnen schwere Lastkraftfahrzeuge ist eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h fast noch zu schnell. Man bedenke, welche Masse bei einer Notbremsung nach vorne drängt. Da bleibt bei einem davorstehenden Pkw nur noch ein Knäuel Blech übrig. Wenn die Geschwindigkeit reduziert wird, verringert sich die Aufprallwucht auf das Stauende. Übergroße Lastkraftfahrzeuge, sogenannte Giga-Liner, dürfen auf bundesdeutschen Straßen nicht zugelassen werden. Die Versuche mit diesen langen und schweren Kraftfahrzeugen müssen beendet werden. Übermüdete oder alkoholisierte Lastkraftwagenfahrer, auch die gibt es, müssen durch die schärfer kontrollierende Polizei sofort aus dem Verkehr gezogen werden. Nicht umsonst fordert die Unfallzeitung daher schärfere Kontrollen der Lkw-Fahrer. Siehe dazu den Bericht in der Unfallzeitung vom 13.2.2018.

Bei Unfällen, bei denen Lastkraftfahrzeuge die Mittelleitplanke durchbrechen und in den Gegenverkehr geraten, wo es dort zur meist tödlichen Kollision kommt, kann Abhilfe dadurch geschaffen werden, dass in den ohnehin engen Autobahnbaustellen die Geschwindigkeit für Lastkraftwagen und Busse auf 40 km/h begrenzt wird. Je geringer die Fahrgeschwindigkeit umso geringer die Aufprallwucht. Darüber hinaus ist es auch Aufgabe der Träger der Straßenbaulast, also der Länder bzw. Landschaftsverbände, in Autobahnbaustellen auf provisorische Mittelleitplanken zu verzichten und ähnlich wie in den Niederlanden, auf Betonelemente umzusteigen. Diese Betonelemente sind durch Stahlseile miteinander verbunden und bilden so eine fast feste Trenneinheit zwischen den durch die Baustelle führenden Fahrspuren.

Allgemein müssen mehr Güter auf die Bahn oder auf das Schiff. Ein Vergleich mit der noch verkehrsarmen Nachkriegszeit zeigt, dass die Häufigkeit der schweren Unfälle mit Lastkraftfahrzeugen in Relation zu der Zunahme der Lastwagen im Straßenverkehr steht. Anfang der 60. Jahre des letzten Jahrhunderts fuhren relativ wenig Lastkraftwagen auf dem noch dünnen Autobahnnetz der Bundesrepublik. Es ist daher Aufgabe der Politik dafür zu sorgen, dass die Gefahr schwerer und tödlicher Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Lastkraftfahrzeugen verringert wird. Kurzfristig wird sich ein Ausweichen auf Bahn und Schiff nicht erreichen lassen. Kurzfristig sind aber Regelungen möglich, die die Unfallgefahr bei Lastwagen reduzieren können. Dazu gehören Geschwindigkeitsbegrenzungen für Lkws. Überholverbote für Lkws können ebenfalls helfen. Damit werden die sogenannten Elefantenrennen vermieden. Schärfere Kontrollen der Lkw-Fahrer und gezielte Radarmessungen der für Lkws reduzierten Geschwindigkeit in Baustellen und schärfere Kontrollen der Mindestabstände zwischen den Lastkraftwagen könnten kurzfristig dafür sorgen, dass das Unfallrisiko sinkt.
Quellen
    • Foto: © Stefan Körber - Fotolia.com